An alle, die mit dem Niedersächsischen Baurecht besser bewandert sind als ich:
Wir haben unseren Keller (Altbau) außen und innen abdichten lassen. Zusätzlich zu dem bestehenden schriftlichen Auftrag (VOBAbk.) hat unser Auftragnehmer Nachunternehmer für Entwässerungs- und Elektroarbeiten vermittelt und entsprechende Angebote abgegeben. Lt. dessen (telefonischer) Auskunft nimmt er hierfür 10 % Zuschlag. Tatsächlich sind es jedoch 30 % (bitte nicht nachfragen, woher ich das weiß). Jetzt meine Fragen hierzu:
Mit welchem Anspruch kann ich Ihn dazu bringen, diese Rechnungen offenzulegen?
Gibt es eine Handhabe gegen solch überhöhte Zuschläge?
Wo kann man sich im Internet diesbzgl. weiter informieren?
Ich habe natürlich Kontakt mit seinen NU aufgenommen, die rücken jedoch Ihre Schlussrechnungen nicht heraus, um es sich nicht mit unserem AN zu verderben ...
Nachunternehmer - muss der AN die Rechnungen offenlegen?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Nachunternehmer - muss der AN die Rechnungen offenlegen?
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Mit Baurecht
hat das Ganze nichts zu tun. Sie haben einen Auftrag an einen "Generalunternehmer" erteilt, der Arbeiten von Subunternehmern ausführen lässt. Die von diesem Generalunternehmer gemachten Angebote haben Sie angenommen. Die Subunternehmer verweigern zu Recht die Herausgabe jedweder Unterlagen. Sie haben darauf keinen Anspruch, denn mit diesen Firmen haben Sie kein Vertragsverhältnis. Für welchen Preis der Generalunternehmer die Leistungen einkauft und wie er Sie weiterverkauft ist seine Sache. Niemand hat Sie gezwungen die Angebote anzunehmen. Ihre Ansprüche:
Arbeiten gem. Angebot zu Preisen gem. Angebot. Mehr nicht. -
Vergaberecht ...
träfs wohl eher.
Bei Nachträgen hätten Sie die Möglichkeit, die Offenlegung der Kalkulationen zu verlangen, da Nachträge zu den selben Konditionen zu berechnen sind wie das Hauptangebot. Aber wenn in der Kalkulation 200 % Aufschlag drin wären, könnten Sie nur etwas machen, wenn der Nachtrag mit 250 % kalkuliert wäre.
An sonsten hätten Sie auch einzeln vergeben können. -
Ist doch etwas undurchsichtiger (Nachtrag oder nicht?)
Ergänzung:
Es handelt sich um Nachträge, aber die Konditionen (sprich Einheitspreise) sind Aufgrund der gänzlich anderen Leistungen natürlich nicht im Hauptangebot erfasst. Es bleibt also dabei: Die hohen Preise stehen im Nachtrag, der behauptete Zuschlag von 10 % beträgt in Wahrheit 30 %. Ich verweise daher noch einmal auf meine obigen Fragen;
gibt es für mich noch eine Handhabe gegen solch überhöhte Zuschläge?
Wo kann man sich im Internet diesbzgl. weiter informieren? -
Es sind keine
Nachträge, sondern neue Angebote über gänzlich andere Leistungen. Wie Sie schon schreiben stehen die verlangten Preise in diesen Angeboten. Die Angebote wurden von Ihnen angenommen.
Der Generalunternehmer fordert das, was er mit Ihnen vereinbart hat. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die ihm verbietet mit z.B. 30 % Aufschlag "weiterzuverkaufen". -
Nachträge
Es gab doch wohl Gründe warum Sie Ihren HU beauftragt haben die zusätzlichen Angebote einzuholen.
Und jetzt, Sie wissen offensichtlich aus Insiderkreisen des NU (Mitarbeiter= Maulwürfe) das Ihr HU günstiger einkaufen konnte als zunächst gedacht.
Davon profitieren, nicht schlecht gedacht, dennoch sind Sie, sofern es auch ein Vertrag ist, an das Gebot Ihres HU gebunden. -
Gewinnstreben
Servus,
ist doch ganz einfach, Generalunternehmer kalkuliert mit bekannten Preisen und macht 10 % Generalunternehmer-Zuschlag, sie nehmen das Angebot an.
In der Zwischenzeit schreibt der Generalunternehmer die Leistungen aus und erreicht Ergebnisse, die für seine Kalkulation eine Verbesserung des Deckungsbeitrages auf 30 % bewirken.
Das ist unternehmerisches, gewinnorientiertes Handeln nicht mehr und nicht weniger.
Diese Tatsache scheint in diesem Land leider immer mehr in Vergessenheit zu geraten, oder negativ besetzt zu sein.
Natürlich hätten Sie die Leistungen auch direkt vergeben evtl. entsprechend günstig bekommen können.
Aber jetzt so nachzukarteln ... -
30 % sind doch fair
Wenn Du beim ALDI ein Stück Butter kaufst, sind die 30 % sicher auch drauf und das holst Du Dir sogar noch dort ab! . Welches Risiko hat Aldi zwecks Gewährleistung und Funktion, Diebstahl auf der Baustelle usw.?
Üblich Kostenkalkulationen im Baugewerbe (ohne Namensnennung):
Vertriebs- und Verwaltungskosten: 10 %
Sonderkosten (Einkauf): 3 %
Projektierung / Bauleitung: 5 %
Technisches Anlagenwagnis: 3 %
Gewinn: 5 %
Leider lässt der Markt o.g. Werte nicht zu, sodass dann Nachträge etwas höher angesetzt werden. 30 % würde ich da noch für absolut fair halten! -
Falsch, Manfred Peters!
Ihre Aussage, "Der Generalunternehmer fordert das, was er mit Ihnen vereinbart hat. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die ihm verbietet mit z.B. 30 % Aufschlag weiterzuverkaufen", ist falsch!
Vereinbart war, (wenn auch nur mündlich) ein 10 %iger Nachunternehmeraufschlag. Aus diesen zugesicherten 10 % sind nun 30 % Aufschlag geworden und das ist unfair, denn der Bauherr hätte diese vom AN vermittelten Subunternehmer niemals beauftragt, wenn von Anfang an von 30 % Sub-Aufschlag die Rede gewesen wäre ...
MfG Ortwin
Interne Fundstellen
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