damit solche Dinge zukünftig nicht mehr passieren ...
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
damit solche Dinge zukünftig nicht mehr passieren ...
... damit solche Dinge zukünftig nicht mehr passieren nämlich, dass ein Bauherr auf seine Homepage das beigefügte Bild einstellt und sein Rechtsanwalt (es geht natürlich um Auszahlung von Restwerklohn) folgendes schreibt: "In der Sache selbst ist festzustellen, dass entgegen der Behauptung des Antraggegners (das bin ich!) die Abdichtungsfolie nicht angehoben wurde. Insbesondere erfolgt eine Anhebung nicht um Fotografien zu fertigen. " Wie gesagt, das Foto ist vom Bauherren auf seine eigene Seite eingestellt worden.
Dies nur mal so im Anschluss an den Beitrag: "Wie komme ich an mein Geld? "
Dies nur mal so im Anschluss an den Beitrag: "Wie komme ich an mein Geld? "
Weiterführende Links:
-
Da fragt man sich echt, ob man selbst doof ist ...
Da fragt man sich echt, ob man selbst doof ist denn auch dieses Foto steht auf der HP des Bauherren, der die Abdichtung nicht hochgehoben hatte und schon gar nicht zum Fotografieren (8- (Weiterführende Links:
-
naja ... ,
-
Als nächstes ...
behauptet der Anwalt, sein Mandant hätte die hochstehende Abdichtung Runtergedrückt und das fotoknipst ;-((. -
@TU
Wenn es da nicht um eine Menge Kohle gehen würde, dann würde ich ruhig bleiben können. Das soetwas in Deutschland möglich ist, das haut mich um. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, was da abgeht. Als nächsten behauptet der RA des Kunden, es habe keine Abnahme gegeben, wenngleich der Bauherr das Abnahmeprotokoll selbst handschriftlich unterschrieben hat. Und das vor Gericht - solche Behauptungen!
Übrigens: was ist denn "aufgepiddelt"? -
"aufgepiddelt":
tu-deutsch für "aufgefummelt", "aufgeknispelt", "aufgeprömmelt" (siehe auch unten unter "aufgedröselt"!), "aufgenestelt" ..., nicht zu verwechseln mit "aufgedröselt", das den Vorgang des mühsamen Auseinandersortierens z.B. von mehreren verknoteten Schnüren oder sinnbildlich das Analysieren eines unübersichtlich dargestellten Sachverhalts bezeichnet. "aufgeprömmelt" wird ebenfalls manchmal in diesem Sinne verwendet, sodass diese Redewendung doppeldeutig ist. -
@HP
Hallo
es kann natürlich auch umgekehrt laufen. Ich habe auch unglaubliche Aussagen von meinem Bauträger und seinem RA vor Gericht gehört. Also, blanke Lügen.
Nur als Beispiel: Ich habe hier am Haus ca. 75 % weniger Verputz an der Außenwand als verträglich vereinbart (15 mm im Vertrag). Es gibt sogar Stellen, wo gesamt Putzdicke --- also Unterputz und Oberputz zusammen --- nur knapp über 1 mm stark ist. (Glaube aber, dort gibt es eher gar kein Unterputz). Und natürlich, dort wo Verputz schon abgebröselt ist, gibt es genau 0,0 mm Verputz.
BT sagt vor Gericht (!) "Ja, das ist bloß ein Schreibfehler im Vertrag. Die gesamt Verputzstärke soll 1,5 mm sein. " ((((
Ich verstehe dien Ärger GANZ gut.
Grüße aus BW
Amy -
was neues
Nachtrag: ... @Lotte
"aufgepiddelt"? Das war auch für mich ganz neu.
Thanks for the vocabulary help Wird das Wort auch im Schwabenländle benutzt? ) ) ) ) ) )
@ Mr. Stode: Danke für die Übersetzungen. ) )
Gruße
Amy -
@Amy
und natürlich Helmuth:
Piddeln ist leider nicht meine Wortschöpfung, sondern saarländisch-deutsch. Das Hauptwort ist Piddler und es bezeichnet einen Menschen, der - u.a. - kleingeistig ist, auf Äußerlichkeiten bedacht, keinen Überblick hat und auch sonst nicht viel schnallt
Etwas aufpiddeln heißt schon in etwa 'dröseln', Herr Stodenberg, aber am besten versinnbildlicht werden kann das Wort, wenn man es erklärt mit: 'ich piddle den Aufkleber von meinem Kühlschrank ab, ohne den Lack zu beschädigen'
-
Piddler
-
Märchen
In meinem Fall, blödsinnige Aussagen (auch schriftlich!) kommen auch vom WDVSAbk.-Hersteller ... die Außenputz-Ausführung mit nur ein paar mm gesamt Putzstärke "kann funktionniern". Tatsache ist aber, es funktioniert nicht und ist auch nicht Zulassung-entsprechend. Na ja, klar ... der Verputzer ist Kunde vom WDVS-Hersteller, nicht ich ...
Grüße -
Das solche OFFENSICHTLICHEN Lügenmärchen ...
-
Positive Vertragsverletzung
Hallo Amy!
1,5 mm Putz Tststststs nur noch Kopfschüttel
Aber mach doch daraus einen Bumerang!
Die stellen auf denen Mehr als 0,1 mm Abweichung besteht sowohl ins plus wie auch ins minus erfüllt den Tatbestand der positiven Vertragsverletzung. Neues Schuldrecht? Wenn ja, dann mal nachdenken, was dir der Bt schuldet.
Genau 1,5 mm nicht 1,7 mm und auch nicht 0,0 mm geschweige denn 15 mm damit hat er dir nicht die entsprechende Leistung erbracht. Stell ihn doch vor die Notwendigkeit, seinen Putz auf genau 1,5 mm abzuschlagen wenn zu dick und von 0 mit einer 1,5 mm dicken Schicht aufzutragen. Kläre ihn jedoch auf, dass die entsprechenden DINAbk. Normen für das Putzerhandwerk entsprechend seiner Baubeschreibung einzuhalten sind!
Ich denke, da wird er nicht mehr so richtig froh.
Achtung nur meine persönliche Meinung. Am besten mal mit RA durchsprechen!
Grüße ins Schwabenländle