Auskunftsklage sinnvoll?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Auskunftsklage sinnvoll?
Ich habe nunmehr seid langem ein Problem: Ich habe für eine Kundin ein Geschäftshaus als Generalübernehmer in Goch (NRW) hergestellt. Das Objekt wurde durch die Bauherren abgenommen. Die Bauherren haben zur Abnahme einen TÜV-Sachverständigen hinzugezogen. Bei der Abnahme wurden einige Mängel und Restarbeiten festgestellt und in der Niederschrift zum Abnahmeprotokoll sowie in der gutacherlichen Stellungnahme des Sachverständigen dokumentiert. EInige dieser Mängel habe ich anerkannt, einige bestreite ich und andere waren im Nachhinein doch keine Mängel, sondern zusätzlich zu beauftragende Sonderleistungen.
Nunmehr behindert die Bauherrenschaft die Beseitigung der Mängel und setzt mich so außer Stande, die Mängel überhaupt zu beseitigen und somit im Anschluss daran meinen Restwerklohn zu erhalten. Vertragliche Grundlage ist im Übrigen VOBAbk./B und C.
Die Bauherren behalten meinen gesamten Restwerklohn ein. Nachdem ich die Bauherrenschaft aufgefordert hatte, sich im Einzelnen insoweit zu erklären, welche Summe sie für welchen vermeintlichen Mangel einbehält, verweigert sie jegliche Auskunft.
Inzwischen verlangen sie Handwerksfirmen auch ihr Geld von mir, da ich wegen deren Mängel ebenfalls Zurückbehalte vornehme, die ich jedoch i.d.R. beziffert habe. Die Handwerker bestreiten jedoch genauso wie ich, die nach meinem Dafürhalten nicht vorhandenen aber von den Bauherren behaupteten Mängeln.
Es ist sogar hin und wieder so gekommen, dass sich die Handwerker direkt an die Bauherrenschaft gewandt haben um von dort irgendwelche Auskünfte zu erhalten. Als Ergebnis dieser Versuche erhielten die Handwerker von dort aus die Info, an ihren Leistungen seien überhaupt keine Mängel, sodass diese nunmehr "gefüttert" mit dieser Information gerichtlich gegen mich vorgehen. Mir gegenüber behaupten die Bauherren jedoch weiterhin diese Mängel und stützen ihr Zurückbehaltungsrecht darauf.
Macht es Sinn, eine Auskunftsklage gegen die Bauherren anhängig zu machen um von dort die Bezifferung der einzelnen Mängelzurückbehaltungssummen zu erhalten?
Nunmehr behindert die Bauherrenschaft die Beseitigung der Mängel und setzt mich so außer Stande, die Mängel überhaupt zu beseitigen und somit im Anschluss daran meinen Restwerklohn zu erhalten. Vertragliche Grundlage ist im Übrigen VOBAbk./B und C.
Die Bauherren behalten meinen gesamten Restwerklohn ein. Nachdem ich die Bauherrenschaft aufgefordert hatte, sich im Einzelnen insoweit zu erklären, welche Summe sie für welchen vermeintlichen Mangel einbehält, verweigert sie jegliche Auskunft.
Inzwischen verlangen sie Handwerksfirmen auch ihr Geld von mir, da ich wegen deren Mängel ebenfalls Zurückbehalte vornehme, die ich jedoch i.d.R. beziffert habe. Die Handwerker bestreiten jedoch genauso wie ich, die nach meinem Dafürhalten nicht vorhandenen aber von den Bauherren behaupteten Mängeln.
Es ist sogar hin und wieder so gekommen, dass sich die Handwerker direkt an die Bauherrenschaft gewandt haben um von dort irgendwelche Auskünfte zu erhalten. Als Ergebnis dieser Versuche erhielten die Handwerker von dort aus die Info, an ihren Leistungen seien überhaupt keine Mängel, sodass diese nunmehr "gefüttert" mit dieser Information gerichtlich gegen mich vorgehen. Mir gegenüber behaupten die Bauherren jedoch weiterhin diese Mängel und stützen ihr Zurückbehaltungsrecht darauf.
Macht es Sinn, eine Auskunftsklage gegen die Bauherren anhängig zu machen um von dort die Bezifferung der einzelnen Mängelzurückbehaltungssummen zu erhalten?
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wieso nicht in die Vollen?
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@Bruno Stubenrauch
Ja, in die Vollen! Wie gesagt, es bestehen ja Mängel, die ich anerkannt habe. Das brauche ich mir nicht noch für teures Geld sachverständlich im Wege des Klageverfahrens bestätigen lassen. Meinen Werklohn erhalte ich ja ohnehin nicht, da ja Mängel vorhanden sind. Nur ich kann diese ja nicht beseitigen. -
Wenn Du ...
als AN die Mangelbehebung nicht vornimmst, setzt Dir der AG eine Frist.
Umgekehrt ist der AG verpflichtet, Dir die Mangelbehebung innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen.
Ich würde dem AG schriftlich - mit anwaltlicher Hilfe - eine letzte Frist setzen, innerhalb derer er Dir die Behebung der von Dir anerkannten Mängel ermöglichen muss. Sollte er das nicht tun, setzt Du von Dir aus einen Minderwert fest und forderst die Restsumme ein.
Weiterhin würde ich von den Sub's, denen die Mangelfreiheit mitgeteilt wurde, eine Versicherung an Eides Statt über diese Aussage verlangen und den AG damit konfrontieren. (Und ihnen deutlich vors Schienbein treten, weil sie mit deinem AG gesprochen haben)
Und dem AG androhen, eine Sicherungshypothek auf sein Grundstück eintragen zu lassen und seine Bank hiervon in Kenntnis zu setzen.
Eine Auskunftsklage halte ich nicht für sinnvoll. Was bringt es denn? Da wird dann irgendwas gesagt, das Verfahren ist abgeschlossen und Du hast außer Unkosten nichts gewonnen.
Bei den strittigen Mängel würde ich abwägen, ob Du sagt es, Sch ... drauf, ich lasse ein paar € nach oder ob sich die Summe für ein Beweissicherungsverfahren lohnt. -
und, Bruno ...
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Macht schon alles Sinn, Herr Dühlmeyer.
Nur das mit der Sichrungshypothek funzt nicht mehr, da mir eine Handwerkersicherungsbürgschaft nach 648a BGBAbk. schon vorliegt. Die nützt mir jedoch erst etwas, wenn mein Anspruch tituliert ist. -
Anspruch verkaufen?
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außer Zeit und Geld verplempern wird so nichts erreicht
der dühlmeyersche weg ist der richtige - da hilft nur viel Druck (na ja mit den eingeschränkten Möglichkeiten deutschen "rechtes" halt)
musst natürlich immer ordentlich geschrieben haben - fristen setzen - nachfist usw. das übliche halt. wenn de das ordentlich gemacht hast - und den dühlmeyersche weg - gehst - sollte - am Ende sogar Schadensersatz rauskommen. aber das dauert - wie du sicher weißt. das mit der auskunfstklage ist vertane Zeit.
Gruß jens -
@Raabe
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nö
muss er bei Gericht ohnehin Butter bei die fische machen und seine einbehalte aufbröseln. verplempere nicht deine Zeit.
Gruß
jens -
nastrowje!
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Ja, da war ich schon vorhin drauf ...
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für 80 %?
Mal im Ernst Helmuth: würdest du für eine fremde Forderung, deren Werthaltigkeit auf Hörensagen beruht - noch dazu bei gleichzeitigem Übergang aller aufrechenbaren Gegenansprüche an dich - 80 % des behaupteten Werts bezahlen? Versuche mal, auf die Forderung einen Kredit aufzunehmen, dann weißt du was sie Wert ist. -
@bruno
War ja nur so dahingesponnen. Kein Anspruch auf Realität ... Man sollte bei solchen Kunden jedoch tatsächlich aus der Haut fahren. Dies erst recht, wie hier geschehen, wenn der Bauherr dann auch noch äußert, er sei für eine bestimmte Zeit im Urlaub, weil er sich den wegen des vielen Ärgers wegen der Mängel erst einmal verdient habe. -
das mit dem russisch inkasso ist doch Schmarrn
und war sicher nur als Scherz gemeint. habe die mal im TV gesehen - vor denen hätte nicht mal meine Oma Angst.
Gruß
jens -
Keine Ahnung ...
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na, da gibt's auch noch ...
Weiterführende Links:
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Nun gut, jetzt aber ...