Bezahlung ohne Rechnung und Quittung, jetzt habe ich eine Rechnung erhalten, muss ich noch einmal bezahlen?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Bezahlung ohne Rechnung und Quittung, jetzt habe ich eine Rechnung erhalten, muss ich noch einmal bezahlen?

Wie viele von uns Hausbesitzern habe auch ich versucht Geld zu sparen.
In Absprache mit dem Verputzer sollte mein Haus in der gewünschten Farbe geputzt werden. Natürlich brauchte ich keine Rechnung und gehöre jetzt zu den Förderern der Schwarzarbeiter. Die Arbeit wurde ordentlich ausgeführt, danach bezahlte ich Bar und ohne Rechnung / Quittung den mündlichen ausgemachten Betrag.
Jetzt nach 2 Monaten bekomme ich eine Rechnung vom Sohn des Unternehmers der mir erklärte, das er sich mit seinem Vater verstritten hätte und von dem Geld nichts gesehen hat. Der Vater hätte mit mir nur stellvertretend das Geschäft abgewickelt den eigentlich ist er der Besitzer der Firma.
Da ich nur die Kontoauszüge habe als Beweis, das ich das Geld von der Bank geholt habe sind hier meine Fragen:
1. Was muss ich jetzt beachten?
2. Muss ich in jedem Fall zahlen?
3. Wenn es vor Gericht geht wird dann das Finanzamt eingeschaltet und kommt dann noch eine Strafe dazu?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
zur Info Bundesland NRW
  • Name:
  • TH
  1. da alle anderen

    sich hier nach dieser Frage wohl noch sammeln müssen antworte ich mal so:
    Zahlen Sie die Rechnung, dann kann ihnen das Finanzamt nichts und sie haben ihre Strafe / Lehrgeld auch schon geleistet. Dann mahen Sie das beim nächsten mal bestimmt korrekt ...
    Setzen und schämen!
  2. Moment ...

    eine ordentliche Firma, mutmaßlicherweise eingetragen bei der HWKAbk., hat einen entsprechenden Auftrag übernommen.
    Mündlich erteilter Auftrag, ja wohl nichts ungewöhnliches.
    Barbezahlung, naja, keine Quittung? wohl gerade keinen blick dabei gehabt.
    Momentan ist hier ja wohl der einzige, der Steuern hinterzieht der Unternehmer!
    Nicht "das TH", das immerhin den Mut hatte sich offen zu äußern.
    Ja, "das TH" hat Schei.. e gebaut, aber die Schei.. e beim putze dampft auch nicht schlecht, den real hinterzieht ja wohl der.
    1. Unterstelle mal, dass Sie etwas gelernt haben.
    2. Ich hoffe der putze lernt noch.
    dies führt zu
    3. Ziehen Sie dies Sache durch, gehen Sie zum RA, besprechen Sie ggf. eine Selbstanzeige, wird mit Sicherheit nicht schlimm werden, wenn Sie kooperieren und legen Sie dem "Unternehmer" das Handwerk.
    In meinen Augen betrügt der putze direkt dreifach:
    1. Sie (das TH, aber selber schuld)
    2. Das Finanzamt und evtl. auch Sozialkassen
    3. Andere Handwerker, die den ehrlichen Auftrag nicht erhalten haben.
    Nix einfach wegstecken, wo sind wir denn, gehen Sie in die offensive, aber unter Zuhilfenahme eines RA. Sie verlieren so oder so Geld, ich behaupte auf diesem Weg sogar weniger.
    So, meine Laienmeinung ohne jede Ahnung, auch wenn Sie manchen oder neurdings vielen nicht gefallen mag, denn ich werde nicht das Maul halten, nur weil es ein "Expertenforum" ist.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. Laiensenf

    wenn man in einer Kneipe ein Bier trinkt, bar bezahlt und keine Quittung bekommt, man sich auch nicht strafbar oder fördert Schwarzarbeit, sehr wohl aber Kneiper, wenn er seine Umsätze nicht versteuert. Aber das wäre dann auch keine Schwarzarbeit, sondern Steuerhinterziehung
    Deswegen meine ich, das TH nichts zu befürchten hat und nicht mal nen RA benötigt. Der Unternehmer (Sohn) ist in der Beweispflicht die Arbeit ausgeführt zu haben. Kann er das den?
    Vielleicht hat TH ja sogar einen Zeugen der bei der Geldübergabe dabei war?
  4. Frage ist doch

    ... ob es ein Angebot gab und der gezahlte Preis ohne Rechnung darunter lag ... Das Kneipenbeispiel ist meine ich zu weit hergeholt ... Dass TH bei dieser Konstellation (insb. wenn es ein "teureres" Angebot gab) völlig unschuldig ist, denke ich nicht. Heutzutage guckt man bei Bauherren auch genauer hin, und TH ahnt ja, was er getan hat und kann sich denken, warum es weder Rechnung noch Quittung gab ... Ich als Laie denke, dass das wenigstens unter "aktive Beihilfe" fällt ...
  5. was genau ist den Schwarzarbeit?

    der Verputzer hat eine Firma, führt einen mündlich vereinbarten Vertrag aus. Bezahlung bar Kasse. = Schwarzarbeit?
    denke nicht, schließlich ist man als Auftraggeber nicht verpflichtet zu prüfen ob eine Firma ihre Steuern abführt, oder?
    der Verputzer ist bei einer Firma angestellt, Verputz nebenbei ein Haus = Schwarzarbeit? Denke ja, hier kann ich mich dann auch mit aktiver Beihilfe zur Schwarzarbeit anfreunden.
    Im Falle TH ist das Aufgrund des Streiets und einiger fehlender Details schwer zu beurteilen
  6. ein Link

  7. @LZ

    Allgemein: Ihren ersten Absatz würde ich (heutzutage) mit vielen Fragezeichen versehen. Stichwort: "Bauabzugssteuer", oder wie das Ding heißt. Daher halte ich das Bier-Beispiel auch für zu weit hergeholt. Ich weiß nicht (und da muss jetzt mal ein Steuer- / Zoll-Experte was zu sagen) ob man als Bauherr nicht aus mehreren Gründen eine Rechnung, bzw. korrekte Abwicklung nachweisen können muss. Beim Bier sicher nicht, aber beim Bau?
    zu TH: Die einleitenden Worte deuten doch darauf hin, dass er hier Bewusst keine Rechnung verlangt hat, dafür aber einen günstigeren Preis bekommen hat. Und das ist Förderung von Schwarzarbeit IMHO ... sage ich mal so als Laienhafter Steuerzahler ...
  8. bauabzugsteuer ist etwas anderes

    wenn kein Freistellungsauftrag seitens der Baufirma besteht, muss der Auftraggber die Umsatzsteuer an das FA abführen. Gibt hier irgendwo auch eine Diskussion drüber.
    Das Bier Beispiel ist gar nicht so weit weg, in beiden Fällen handelt es sich um Dienstleistungen und Warenverkauf.
    Auch ein niedriger abgemachter Preis ohne Rechnung ist nicht zwangsläufig Schwarzarbeit.
    Allerdings ist natürlich immer besser eine Rechnung/Quittung zu haben, egel ob Bier oder Putz.
    Persönlich finde ich es beschämend das ein Auftraggeber in die Fede eines Unternehmens hineingezogen wird.
    Trotzdem wär ich gespannt auf das Ergebnis :-) im Falle TH
  9. nur mal schriftlich nachgedacht:

    Was passiert, wenn Sie dem Unternehmer folgenden Brief schreiben? :
    Sehr geehrter Herr ..., nach Prüfung der mir von Ihnen zugestellten Rechnung möchte ich auf folgendes hinweisen Hinweisen: [1] Als Auftraggeber kann und konnte ich nicht Ihre firmeninterne Differenzen überblicken. Ihre Rechnungslegung führt zur Doppelbezahlung der erbrachten Leistung. Die Bezahlung der Werkleistung erfolgte wie mit Ihrem Vater abgesprochen am Tag X über einen Netto-Betrag Y. (Sollte der Netto-Betrag der Rechnung von der damaligen Netto-Zahlung abweichen, so ist die Differenz als nicht vertragsgemäß abzulehen). Nunmehr, nach erhalt der ordentlichen Rechnung überweise ich Ihnen umgehend die fällige Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % auf den seinerzeit bereits gezahlten Betrag von Y, yy €.
    Was sollte dann noch passieren?
  10. schlimmstenfalls

    konnten sie sich folgendermaßen einigen:
    Beispiel:
    Rechnung ist plausibel gestellt über eine nettosumme von 1.000 € zzgl. MwSt i.H.v. 160 €. Sie haben "schwarz" gezahlt 800 €. Äußern Sie schriftlich, dass auf den in Rechnung gestellten Betrag von netto 1000 € bereits am Tag X eine Abschlagszahlung in Höhe von 800 € bar erfolgte und zahlen Sie die Differenz der Nettobeträge (200 €) sowie die 160 € MwSt für die realistischen Kosten, wie sie auf der Rechnung stehen.
    Irgendwo dort zwischen dem Sparbeispiel (Mehrwertsteuer auf das Netto-Schwarzgeld nachzahlen) und diesem Beispiel (Nachzahlung der Differenz zzgl. MwSt) sollte die Sache doch zu erledigen sein.
    Den gesamten Rechnungsbertrag noch mal zu zahlen halte ich für unsinnig, das wäre nicht ehrlich, sondern ehrlich dumm.
  11. revidiere

    ich revidiere meinen ersten Beitrag. War mehr aus "Verwunderung" darüber, dass hier jemand so offen fragt "Habe Schwarzarbeit gefördert, bitte helft mir" ... Beiträge 8 und 9 gehen schon in die richtige Richtung
  12. Neues Umsatzsteuergesetz ...

    seit dem 1.7. sind einige Verschärfungen eingetreten. Auch private Bauherren müssen Rechnungen und Quittungen vom Handwerker verlangen und diese 2 Jahre aufbewahren.
  13. also doch ...

    Gut zu wissen, dass mich mein Bauchgefühlt nicht getäuscht hat und Bier bestellen und Haus bauen doch 2 Paar Schuhe sind ... ;-)
  14. 1.7.

    stimmt, ich hatte diese Gesetzesänderung verdrängt, weil sie für mich nicht relevant ist. Muss eh alles 10 Jahre einlagern.
    Geb mich daher geschlagen und werde daher heute Abend erst ein Pils öffnen.
  15. na da bin ich aber gespannt

    welcher Privatmann das neue Gesetz überhaupt kennt bzw. auch danach handelt ...
  16. Nobody

    wird sich dran halten. Und kontrolliert wird's auch nicht.
    Die, die Rechnungen haben, brauchen nichts zu fürchten (die Firma muss die sowieso 10 Jahre aufheben), und die, die keine haben, können keine aufheben.
    Einziger Effekt: Es wurde Papier verbraucht.
  17. Guardia Financia ...

    Ich sehe das anders. In Zukunft werden auch Privatleute beim Bau damit rechnen müssen, das die mobile Zolltruppe auf den Baustellen Kontrollen durchführt und beim Bauherren Rechnungseinsicht verlangt. Ist im Grunde ja auch in Ordnung. Ähnlich wie die Finanzpolizei in Italien, dort muss man meines Wissens auch die Restaurantquittung beim Verlassen des Lokals aufbewahren.
  18. Die Worte hör ich wohl,

    Werter Herr Bültemeier
    allein mir fehlt der Glaube. Sprach schon der alte Dichter. In diesem Fall mir der Glaube, das die Truppe noch Zeit über hat, die Arbeit (zusätzlich) zu leisten.
  19. Glauben Sie ruhig ..

    Bei uns im Ort hat das Ordnungsamt eine reisende irische Straßenbauerkolonne beobachtet, anschließend bei den Leuten die Rechnungen nachgefragt, dann bei den AG kassiert.

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