Leistungslohn bei Krankheit und im Urlaub?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Leistungslohn bei Krankheit und im Urlaub?

Ein Unternehmen, das in der Eletroinstallationsbranche tätig ist:
Die Arbeiter beziehen Stundenlohn plus zusätzlichen Leistungslohn je Stunde, wenn sie sich im Lohnabrechnungszeitraum nichts zu schulden kommen lassen.
Wie ist das aber, wenn der Arbeiter krank ist? Muss dann auch die Leistungslohnzulage gezahlt werden? Genauso bei Urlaub?
Wie muss das im Arbeitsvertrag ordnungsgemäß verankert sein?
  • Name:
  • Nicolle Höhn
  1. besagt Leistung

    hallo
    das ist meine persönliche Meinung keine rechtsauskunft
    das Wort Leistungslohn besagt es doch eigentlich aus
    es ist eine Entlohnung die voraussetzt das eine bestimmte Leistung erbracht wird für die dann entlohnt wird
    wird die Leistung nicht erbracht erfolgt die normale Lohnzahlung
    bei Urlaub das vereinbarte urlaubsentgeld und bei Krankheit die Lohnfortzahlung
    ich würde vertraglich einen lohn vereinbaren und die zu erbringende Leistung von BVAbk. zu BV fixieren bzw. bei ständig gleichbleibender Arbeit vertraglich festlegen hat er diese erbracht kann man die Leistung als Zulage zum grundlohn bezahlen
  2. @H. Fischer,

    also im Grunde genommen, haben Sie meine volle Zustimmung.
    Doch, ... nehmen wir doch mal eine x-beliebiges Gewerk. z.B. den Fliesenleger ... Logo, wenn der Herr Fliesenleger xm2 Fliesen/6,75 Std./Tag an die x-te Wand gepappt hat, dann hat der Herr Fliesenleger sein Ist/Soll zu 1:1 erfüllt. D.w.b. (daswürdebedeuten ) nichts mit zusätzlicher Leistung, oder?
    Falsch gedacht, denn der Herr Fliesenleger hat ja beim Fliesenlegen eine Kappe auf, eine Rote und da steht drauf, ICH BIN EIN FLIESENLEGERGWMG. So, d.h., alleine der Umstand, dass er halt ein Herr Fliesenleger ist, hat er Anspruch auf den Herrn Fliesenleger Tariflohn. Wenn Er dann nicht die Rote Kappe aufsetzt und xm2 Fliesen/6,75Std/Tag an die x-te Wand klatscht,
    steht Ihm logischer Weise ein Leistungslohn zu, oder?
    So, dass wäre mal der Grundgedanke, (t'Entschuldigung an alle Herrn Fliesenleger )
    Weiter, wenn jetzt ein Herr Fliesenleger halt mal nicht legt, weil er halt darniederliegt, kommt es drauf an, ob er dabei eine rote Kappe trägt. Wenn nicht, dann entfällt natürlich der
    Leistungslohn. Und ich denke, aber nur rein für mich, dass gleich
    trifft auch zu, wenn der Herr Fliesenleger im Urlaub ist. (Und ich dachte immer, dass sind alles Ferrarifan's )
    Grüße
  3. das der grundlohn dem tariflohn entsprechen sollte

    hallo
    das in so einem Fall eigentlich der grundlohn dem Tariflohn (aber zu aller mindestens dem mindestlohn entsprechen sollte) versteht sich eigentlich von selbst
    und das entsprechende unternehmen einer urlaubskasse angehören setze ich eigentlich auch voraus
    aber man sollte tariflohn nicht mit Leistungslohn verwechseln
    weil ein Leistungslohn soll ein anreiz sein zusätzliche Entlohnung über zusätzliche Leistung zu bekommen
  4. bei uns kam neulich die Frage

    Foto von Martin Kempf

    wie sich der Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen berechnet. Auskunft des Lohnbüros: Für jede tatsächlich gearbeitete Stunde gibt es ich glaube 6 Cent. Und das geht wirklich nach den geleisteten Stunden, keine Urlaubstage, keine Feiertage, keine Kranktage. Eventuell gibt es da Parallelen.

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