VOB-Vertrag gekündigt: Bleibt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers bestehen?
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VOB-Vertrag gekündigt: Bleibt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers bestehen?

Foto von Helmuth Plecker

Hallo Forum!
Weil ein Kunde zahlungssäumig war, habe ich ihm den Vertrag (es habdelt sich um einen VOBAbk.-Vertrag) gekündigt. Wie sieht es aus hinsichtlich der Gewährleistungspflicht. Habe ich diese noch oder entfällt diese nach Kündigung?
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Nach Kündigung eines VOBAbk.-Vertrags durch den Auftragnehmer aufgrund von Zahlungsverzug des Auftraggebers bleibt die Gewährleistungspflicht grundsätzlich bestehen. Die Kündigung selbst beendet zwar das Vertragsverhältnis, lässt aber die bereits entstandenen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nicht automatisch entfallen.

    Allerdings ist zu beachten, dass die Gewährleistungspflicht sich auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen beschränkt. Für Mängel, die nach der Kündigung entstehen oder auf Umstände zurückzuführen sind, die nach der Kündigung eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer in der Regel nicht.

    Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich zu dokumentieren und den Auftraggeber über die bestehenden Gewährleistungsansprüche zu informieren. Im Streitfall sollte ein Fachanwalt für Baurecht hinzugezogen werden, um die individuellen Umstände des Falles zu prüfen und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle erbrachten Leistungen und Mängelanzeigen vor der Kündigung sorgfältig und holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB-Vertrag
    Ein VOB-Vertrag ist ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, BGBAbk.-Vertrag
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie sichert dem Auftraggeber zu, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln ist.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Garantie
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Entgegennahme der Bauleistung durch den Auftraggeber, nachdem diese fertiggestellt wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung
    Mangelanzeige
    Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass ein Mangel an der erbrachten Leistung vorliegt. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Mangel auf seine Kosten zu beheben.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Reparatur
    Kündigung
    Die Kündigung ist die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch einseitige Erklärung einer der Vertragsparteien. Im VOB-Vertrag gibt es verschiedene Kündigungsgründe und -formen.
    Verwandte Begriffe: Vertragsauflösung, Rücktritt, Annullierung
    Zahlungsverzug
    Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Schuldner (Auftraggeber) eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet. Dies kann den Auftragnehmer zur Kündigung des Vertrags berechtigen.
    Verwandte Begriffe: Verzugszinsen, Mahnung, Inkasso

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert mit der Gewährleistung, wenn der Auftraggeber den VOB-Vertrag kündigt?
      Auch bei einer Kündigung durch den Auftraggeber bleiben die Gewährleistungsansprüche für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen. Die Kündigung ändert nichts an der Haftung für bereits vorhandene Mängel.
    2. Kann der Auftragnehmer die Gewährleistung ausschließen?
      Im VOB-Vertrag sind die Gewährleistungsansprüche gesetzlich geregelt und können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Allerdings können die Parteien individuelle Vereinbarungen treffen, die die Gewährleistung modifizieren, solange diese nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
    3. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im VOB-Vertrag?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt gemäß VOB/B in der Regel fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme der Leistung. Für andere Leistungen, wie beispielsweise Installationen, kann eine kürzere Frist vereinbart werden.
    4. Was ist, wenn der Mangel erst nach der Kündigung auftritt?
      Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren oder auf Ursachen beruhen, die zu diesem Zeitpunkt bereits angelegt waren. Für Mängel, die ausschließlich nach der Kündigung entstehen und nicht auf vorherigen Fehlern beruhen, besteht in der Regel keine Gewährleistungspflicht.
    5. Welche Rechte hat der Auftraggeber bei Mängeln?
      Bei Mängeln hat der Auftraggeber verschiedene Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder im Extremfall den Rücktritt vom Vertrag, wobei letzteres bei einer Kündigung meist nicht mehr relevant ist.
    6. Was bedeutet Abnahme im Zusammenhang mit der Gewährleistung?
      Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, und der Auftraggeber verliert das Recht, offensichtliche Mängel zu rügen, sofern er sich diese nicht bei der Abnahme vorbehalten hat.
    7. Wie muss ein Mangel angezeigt werden?
      Ein Mangel sollte dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden (Mängelanzeige). Die Mängelanzeige sollte den Mangel genau beschreiben, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, den Mangel zu beheben.
    8. Was passiert, wenn der Auftragnehmer den Mangel nicht beseitigt?
      Wenn der Auftragnehmer den Mangel trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen oder durch einen anderen Unternehmer beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellen.

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      Gründe und Voraussetzungen für die Kündigung eines VOB-Vertrags durch den Auftragnehmer.
    • Gewährleistungsansprüche im Baurecht
      Überblick über die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln an Bauleistungen.
    • Abnahme von Bauleistungen
      Bedeutung und Ablauf der Abnahme im VOB-Vertrag.
    • Mängelanzeige richtig formulieren
      Tipps zur Erstellung einer wirksamen Mängelanzeige.
    • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
      Fristen und Voraussetzungen für die Verjährung von Mängelansprüchen.
  2. VOB Kündigung: Auftragnehmerpflichten & Gewährleistung

    Foto von Josef Schrage

    Vertragskündigung
    Guten Tag Herr Plecker,
    in der VOBAbk. B § 9 ist die Kündigung durch den Auftragnehmer geregelt.
    Im BGBAbk. § 642 Mitwirkung des Bestellers
    " (1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
    (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. "
    Also hinsichtlich einer Gewährleistung hier nichts eindeutiges.
    Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass die Gewährleistung für bereits bis zur Kündigung erbrachte Leistungen bestehen bleibt.
    Freundliche Grüße
  3. VOB-Vertrag: Frage zur Gewährleistung nach Kündigung

    Foto von

    @Herr Schrage
    Ich kann es mir ja auch gut vorstellen, jedoch weiß ich es nicht. Deshalb kja meine Frage hier im Forum. Aber trotzdem "Danke" für Ihren Beitrag.
    • Name:
  4. VOB Kündigung: Gewährleistung – Unterschied zum Rücktritt

    Doch das ist so,
    so spricht das BGBAbk. an vielen Stellen von Rücktritt = Bedeutet, der Vertrag hat somit weder für die Vergangenheit, noch für die Zukunft Bestand. Jeder gibt somit das zurück, was er erhalten hat (Wandlung) = Geld zurück gegen Ware.
    Bei einem Bauvertrag so also nicht Anwendbar. Daher spricht man hier von Kündigung. Bei einer Kündigung bleibt der Vertrag für die Vergangenheit bestehen, nebst sämtlicher Rechtsfolgen. Zu diesen Zählen Mängelansprüche (Gewährleistungszeit) und ein Recht auf die Begleichung der bis dato angefallenen Forderungen (VOBAbk./B § 9-3).
    Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Vorher musste ein angemessenen Frist mit Kündigungsandrohung gesetzt worden sein., welche verstrichen ist.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    VOB-Vertrag gekündigt: Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers?

    💡 Kernaussagen: Bei einer Kündigung des VOB-Vertrags durch den Auftragnehmer aufgrund von Zahlungsverzug des Kunden bleibt die Gewährleistungspflicht grundsätzlich bestehen. Im Unterschied zum Rücktritt, bei dem alle Leistungen zurückgewährt werden, wirkt die Kündigung nur für die Zukunft. Die Gewährleistungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben erhalten. Die VOB/B § 9 regelt die Kündigung durch den Auftragnehmer, während § 642 BGBAbk. die Mitwirkungspflichten des Bestellers behandelt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag VOB Kündigung: Gewährleistung – Unterschied zum Rücktritt erläutert, ist die Kündigung im Baurecht anders zu behandeln als ein Rücktritt. Während ein Rücktritt den Vertrag rückwirkend aufhebt, bleibt der Vertrag bei einer Kündigung für die Vergangenheit bestehen, was Auswirkungen auf Mängelansprüche und die Gewährleistungszeit hat.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB Kündigung: Auftragnehmerpflichten & Gewährleistung verweist auf die entsprechenden Paragraphen in der VOBAbk./B und im BGB, die die Kündigung durch den Auftragnehmer und die Mitwirkungspflichten des Bestellers regeln. Diese sind relevant für die Beurteilung der Gewährleistungspflicht nach einer Kündigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei einer Kündigung des VOB-Vertrags sollte der Auftragnehmer seine Ansprüche sorgfältig prüfen und dokumentieren, um seine Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen.

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