Ähnlich wie in dem Fall 2048 haben wir eine Gartenwohnung gekauft (Baden-Württemberg), z. Zeit werden die Gartenflächen gerichtet. Da wir zwei Kinder haben wollten wir unbedingt einen Garten der auch um das Haus geht damit die Kinder aus den Kinderzimmern direkt raus können.
Nun haben wir
1. seitlich als Abgrenzung zum Nachbarhaus große Steine, abgestuft in unserem Garten stehen wo laut Vertrag nicht dahin gehören. Diese schränken die Gartenbreite von 3,5 m auf 2 m Abstand zur Hauswand ein, was nun für mich kein Garten mehr ist, sondern eher ein Laufweg.
2. Vor dem einen Kinderzimmer gibt es eine kleine Fläche für die Feuerwehr (offiziell haben wir kein eigenes Recht darauf), die sollte aber eben mit dem restlichen Boden werden und begrünt, nur mit einem festeren Unterboden. Fakt ist dass nun erkannt wurde, dass das gesamt Haus zu hoch gebaut wurde und diese Fläche erhöht werden musste damit die Richtlinien für die Feuerwehr eingehalten werden können, dadurch habe ich nun Steine vor der Gartentür des Jungen, einen knappen Meter hoch : (
Donnerstag (übermorgen) soll die Abnahme der Wohnung stattfinden, welche ich so nicht unterschreiben will, aber was tun, welches Recht habe ich? Vor allem wenn dem Bauherrn die meisten Wohnungen selber gehören und er bei der WEGAbk. wohl auch das größte Stimmrecht hat. Ein Anwalt wird evtl. auch nicht viel helfen und nur extrageld kosten und zum Vergleich führen.
Wie handelt man hier am besten?
Hat mir jemand ein paar Tipps?
Vielen Dank vorab
Grüße
anton