Gartenfläche kleiner als im Kaufvertrag
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gartenfläche kleiner als im Kaufvertrag

Hallo liebes Forum, eine ähnliche Frage gab es zwar schon (Beitrag 2048), aber ich habe jetzt dazu keine Lösung.
Ähnlich wie in dem Fall 2048 haben wir eine Gartenwohnung gekauft (Baden-Württemberg), z. Zeit werden die Gartenflächen gerichtet. Da wir zwei Kinder haben wollten wir unbedingt einen Garten der auch um das Haus geht damit die Kinder aus den Kinderzimmern direkt raus können.
Nun haben wir
1. seitlich als Abgrenzung zum Nachbarhaus große Steine, abgestuft in unserem Garten stehen wo laut Vertrag nicht dahin gehören. Diese schränken die Gartenbreite von 3,5 m auf 2 m Abstand zur Hauswand ein, was nun für mich kein Garten mehr ist, sondern eher ein Laufweg.
2. Vor dem einen Kinderzimmer gibt es eine kleine Fläche für die Feuerwehr (offiziell haben wir kein eigenes Recht darauf), die sollte aber eben mit dem restlichen Boden werden und begrünt, nur mit einem festeren Unterboden. Fakt ist dass nun erkannt wurde, dass das gesamt Haus zu hoch gebaut wurde und diese Fläche erhöht werden musste damit die Richtlinien für die Feuerwehr eingehalten werden können, dadurch habe ich nun Steine vor der Gartentür des Jungen, einen knappen Meter hoch : (

Donnerstag (übermorgen) soll die Abnahme der Wohnung stattfinden, welche ich so nicht unterschreiben will, aber was tun, welches Recht habe ich? Vor allem wenn dem Bauherrn die meisten Wohnungen selber gehören und er bei der WEGAbk. wohl auch das größte Stimmrecht hat. Ein Anwalt wird evtl. auch nicht viel helfen und nur extrageld kosten und zum Vergleich führen.
Wie handelt man hier am besten?
Hat mir jemand ein paar Tipps?

Vielen Dank vorab
Grüße
anton

  1. Schadensbegrenzung

    Es kommt sehr darauf an, was genau im Vertrag bezüglich Ausführung im Detail steht. Sie sollten außerdem vorher genau wissen, was Sie erreichen wollen. Das kann "Rücktritt vom Vertrag, da Kaufgegenstand nicht dem Vertrag entspricht" oder auch "XXXX € Minderung" oder sonst was sein. Was man durchsetzen kann, ist dann eine Frage des Verhandlungsgeschickes.
    Wenn die Situation unzumutbar ist, aber Wohnungen gesucht sind, kann die Wohnung anderweitig verkauft werden und Sie sind raus aus der Geschichte. Sobald Sie aber bares Geld wollen, wird sich der Verkäufer quer stellen und Sie kommen um einen Anwalt vermutlich nicht herum. Ob der mehr als sein Honorar herausholt ist dann wieder eine andere Frage.
    Mit der WEGAbk. als solches hat die Sache wenig zu tun, in der WEG wird die Nutzung geregelt, nicht was Sie für den Kaufpreis erhalten.
  2. welches Recht habe ich?

    Das kann Ihnen doch nur ein Anwalt beantworten!
    Wie Hr. Paulsen schon schrieb  -  Es muss der Vertrag ausgelegt werden, ob die Befestigung des Feuerwehraufstellplatzes den Garten beeinträchtigt und ebenso die schräge Stützmauer.
    Mind. bei der Stützmauer ließe sich was ändern durch Einbau einer Winkelstützmauer, was natürlich teurer ist (weshalb der Bauträger dies wohl nicht ausgeführt hat).
    Für verbleibende Beeinträchtigungen bleibt nur eine Minderwertvorschlag.
  3. Verkäufer und WEG

    Mit dem Kauf legen Sie sich den Fesseln der WEGAbk. an und haben jahrelangen Rechtsstreit.
    Wichtig ist eine Rechtschutzversicherung vor Kauf und Eintritt in die WEG.
    Das WEG-Gesetz regelt die Durchführung der Gemeinschaft.
    Sie haben einen Verwalter, den die Errichtung der WEG nicht interessiert.
    Erkundigen Sie sich nach den Stimmrechten.
    Es gibt verschiedene Mehrheiten und verschiedene Berechnung der Stimmrechte z.B. nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen.
    Bei mehreren Wohnungen hat ein Eigentümer nur einen Kopf.
    Ansonsten kaufen Sie eine abgeschlossene Wohnung mit der Nutzung von Sonderflächen im Außenbereich, also Beiwerk.
    Wenn die Nutzung im Außenbereich so wichtig wie beschrieben ist, dann sollten Sie nicht kaufen und auch bedenken, dass Sie für die Außenanlage eine Instandhaltungsrücklage bezahlen.
    Einmal in der WEG-Falle kommen Sie nie wieder raus außer mit Dynamit oder Verkauf unter Preis.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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