Gartenfläche im Kaufvertrag abweichend: Entschädigung, Rechte & Vorgehen?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Gartenfläche im Kaufvertrag abweichend: Entschädigung, Rechte & Vorgehen?
wir haben von einem Bauträger ein Reiheneckhaus in Bayern (momentan im Bau) Anfang dieses Jahres gekauft. Die Bauarbeiten am Gebäude selbst laufen hervorragend, jedoch wurde unser Garten "beschnitten". Im Plan vom Kaufvertrag ist ein Garten von "ca. 207 m²" eingezeichnet, jedoch die Wirklichkeit sieht anders aus:
1. Am zukünftigen Garten steht an der Grenze ein großer Baum, den zu entfernen die Stadt verbietet. Somit wird der Baum großzügig umzäunt, was von unserem Gartenanteil schon mal weg geht.
2. Direkt vor unserer Terrasse steht eine öffentliche Bank, die ca. 1 m in unser Grundstück hineinragt. Das Unerfreuliche ist, dass sie sozusagen direkt neben dem geplanten Gartentisch steht (keine Privatsphäre) und auch, da ehöhte Lage, die (Berg-) Aussicht aus dem Wohnzimmer vermiest.
Im Plan ist jedoch keines der beiden Punkte berücksichtigt. Der Bauträger sagt, dass der Zaun dann einfach ein bisschen versetzt wird (um den einen Meter!), mehr kann man da nicht machen.
Jetzt ist die Frage, ist das so einfach zulässig? Wenn im Kaufvertrag "ca. 207 m²" steht, sind 190 m² oder 180 m² auch noch ohne monetären Ausgleich zu tolerieren?
Streng genommen muss ich hier ja an die Stadt Teile meines bezahlten Grundstückes unengeltlich abtreten. Gibt es hier zumindest eine Möglichkeit der Entschädigung der Stadt/Bauträger?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.
Grüße - Tom
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Als Käufer eines Reiheneckhauses mit abweichender Gartenfläche im Vergleich zum Kaufvertrag, haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Zunächst ist der Kaufvertrag maßgeblich. Die Formulierung "ca. 207 m²" lässt einen gewissen Spielraum zu, jedoch sind Abweichungen von 10% (hier ca. 20 m²) oft nicht mehr als "ca." hinnehmbar.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu prüfen:
- Prüfung des Kaufvertrags: Ist eine bestimmte Beschaffenheit des Gartens (Größe) zugesichert?
- Mangelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich in Verzug und fordern Sie Nacherfüllung (Herstellung der vereinbarten Gartenfläche) oder eine Minderung des Kaufpreises.
- Gutachter: Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die tatsächliche Fläche und den Wertminderungsschaden festzustellen.
Eine Entschädigung kann in Form einer Kaufpreisminderung erfolgen. Die Höhe richtet sich nach dem Minderwert des Grundstücks aufgrund der geringeren Gartenfläche. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre denkbar, ist aber meist mit hohen Hürden verbunden.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Abweichung genau (Fotos, Vermessung) und suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Immobilienrecht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der den Verkauf einer Sache (z.B. eines Grundstücks) regelt. Er enthält die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.
Verwandte Begriffe: Grundstückskaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, Werkvertrag - Minderung
- Die Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels der Kaufsache. Sie ist ein Gewährleistungsanspruch des Käufers.
Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Gewährleistung, Schadenersatz - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Nachbesserung - Grundstück
- Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Es kann bebaut oder unbebaut sein.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Immobilie - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und anschließend verkauft. Er ist sowohl Verkäufer des Grundstücks als auch Unternehmer für die Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel der Kaufsache. Sie sichert dem Käufer Rechte bei Mängeln zu.
Verwandte Begriffe: Sachmangelhaftung, Mängelansprüche, Garantie - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Immobilienbereich kann er z.B. den Wert eines Grundstücks oder den Umfang eines Mangels beurteilen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Schätzer
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich, wenn die Gartenfläche kleiner ist als im Kaufvertrag angegeben?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Herstellung der vereinbarten Fläche) oder Minderung des Kaufpreises. Im Extremfall kann auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht gezogen werden, dies ist jedoch an hohe Hürden geknüpft. - Was bedeutet die Formulierung "ca." im Kaufvertrag bezüglich der Gartenfläche?
Die Formulierung "ca." räumt eine gewisse Toleranz ein. Allerdings sind Abweichungen von 10% oder mehr in der Regel nicht mehr von dieser Toleranz gedeckt. Die genaue Auslegung hängt vom Einzelfall ab. - Wie berechnet sich die Kaufpreisminderung bei einer geringeren Gartenfläche?
Die Kaufpreisminderung berechnet sich nach dem Minderwert des Grundstücks aufgrund der geringeren Gartenfläche. Ein Sachverständiger kann diesen Minderwert ermitteln. - Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Gartenfläche deutlich kleiner ist?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Abweichung der Gartenfläche so erheblich ist, dass der Wert des Grundstücks wesentlich gemindert ist und die Nutzung erheblich beeinträchtigt wird. - Was ist der Unterschied zwischen Nacherfüllung und Minderung?
Nacherfüllung bedeutet, dass der Bauträger die vereinbarte Gartenfläche herstellen muss. Minderung bedeutet, dass der Kaufpreis aufgrund der geringeren Gartenfläche reduziert wird. - Wie lange habe ich Zeit, um meine Rechte geltend zu machen?
Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Grundstück beträgt in der Regel fünf Jahre ab Übergabe des Grundstücks. - Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Ja, es ist ratsam, einen Fachanwalt für Immobilienrecht einzuschalten, um Ihre Rechte optimal zu vertreten und die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche zu prüfen. - Was kostet ein Gutachten zur Feststellung der tatsächlichen Gartenfläche?
Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Umfang und Region. Sie sollten sich vorab ein Angebot von einem Sachverständigen einholen.
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WEG vs. Realteilung: Unterschiedliche Konsequenzen
Hallo Tom, . Frage: Reihenhausanlage mit ...
Hallo Tom, . Frage: Reihenhausanlage mit Hallo Tom,
Frage: Reihenhausanlage mit Realteilung oder Teilung nach WEGAbk.🔴 Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer -
WEG-Teilung: Schlechte Chancen bei Gartenminderung?
Teilung
Hallo Christoph,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es ist eine Teilung nach WEGAbk.. Heißt das, dass wir schlechte Chancen haben?
Grüße - Tom -
WEG-Recht: Garten gehört der Gemeinschaft – Sondernutzungsrecht
WEG-Recht
... heißt erst mal, dass der Garten gar nicht Euch alleine, sondern der WEGAbk. gehört und Ihr höchstens ein Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Teil davon eingeräumt bekommt. Das bedeutet, die WEG muss sich als ganzes (mit Versammlung und Beschluss) um derartige Dinge kümmern.
Weil die Fläche der Gemeinschaft gehört, darfst Du da einfach so weder einen Zaun anbringen noch einen Sitzplatz anlegen noch eine Schaukel aufstellen. -
Sondernutzungsrecht Garten: Einschränkungen trotz Mehrpreis?
WEG Teilung
Hallo Jens,
der Zaun wird vom Bauträger angebracht und wir haben hier lediglich Sondernutzungsrechte, das stimmt. Jedoch bezahlen wir für das Eckhaus mit Garten wesentlich mehr als eine ähnlich große Wohnung ohne Garten.
Kann es also durch ungünstige Bedingungen zu erheblichen Einschränkungen des Gartens kommen ohne dass wir irgendetwas dagegen unternehmen können? Es ist zwar noch nicht offiziell, aber es soll noch ein öffentlicher Weg am Garten entlang entstehen. Das heißt, dass im ungünstigen Fall nochmals ca. 15-20 m² von unserer Gartenfläche weggehen würde (da der Nachbar schon seit 2 Jahren seinen festen Gartenbereich hat und auch schon bepflanzt hat).
Ist nun die Angabe im Kaufvertrag, dass "ca. 207 m²" Gartenfläche als Sondernutzungsrecht ausgewiesen ist, nichts Wert (im ungünstigen Fall werden wir bei ca. 160 m² landen)? Wir haben schließlich dafür erheblich mehr bezahlt ...
Grüße - Tom -
Kauf Wohnung mit Garten: Teilungserklärung entscheidend!
WEG-Recht
Sie kaufen eine Wohnung samt Gartenanteils-Nutzung. maßgebend ist nach dem Kauf nur noch die Teilungserklärung, also achten Sie *genau* drauf was drin steht. Der Bauträger hat nach dem Verkauf nichts mehr zu sagen, und Änderungen der Teilungserklärung sind nur mit Einstimmigkeit möglich.
Der Mehrpreis wird sich vermutlich in der Eigentumsanteilen niederschlagen, aber das bedeutet erstmal nur, dass Sie einen größeren Teil aller Gemeinschaftskosten übernehmen müssen; mehr Stimmkraft bei Entscheidungen haben Sie dadurch nicht unbedingt.
Abtretungen von Flächen wirken sich erstmal auf das Gemeinschaftseigentum aus, d.h. es kommen alle anteilsmäßig dran, wenn in der TE nichts anderes steht. -
Gefahr: Grundstücksgröße weicht ab – Bauantrag Manipulation?
folgende Gefahr besteht ...
folgende Gefahr besteht wenn die Grundstückgröße grenzwertig für Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl berechnet wurden, aber das Grundstück in Wirklichkeit kleiner ist, sind diese Werte überschritten.
Das gibt irgendwann Probleme, wenn das festgestellt wird.
Insgesamt deutet das für mich auf Manipulationen bei den Berechnungen im Bauantrag hin.
Damit sind auch die Verkaufsunterlagen manipuliert.
Ein schlechter Start für eine WEGAbk..
Glaube nur den Unterlagen, die du selbst gefälscht hast.
Gruß -
Gartenfläche schrumpft: Machtlos bei WEG-Teilung?
Machtlos ...
wenn ich das also alles richtig verstehe, können wir hier erstmal gar nichts machen, selbst wenn der Garten auf 100 m² schrumpfen würde. Das müssten wir dann in der ersten Eigentümerversammlung anbringen (und auf Gehör hoffen), oder?
Für mich ist es immer noch unverständlich, warum im Kaufvertrag und Plan ein Wert von ca. 207 m² steht, und der Bauträger selbst sich bei Nichteinhalten vorerst gar nicht verantworten muss. Der Vertrag für unser Sondernutzungsrecht existiert doch schließlich direkt zwischen Bauträger und uns ... -
WEG-Recht: Schadenersatz bei abweichender Gartenfläche!
Nochmal: WEGAbk.-Recht
In der WEG wird alles durch die Teilungserklärung und die Eigentümerversammlung festgelegt. Dort wird nicht irgendwie abgestimmt, sondern nach WEG-Recht.
Wenn Ihnen der Bauträger etwas verkauft, das dann in Wirklichkeit anders ist als versprochen, können Sie den Bauträger privatrechtlich auf Schadenersatz oder nicht eingehaltenen Kaufvertrag oder arglistige Täuschung oder Rückabwicklung des Vertrags oder sonst was verklagen; in der WEG ändert das gar nichts, und wenn der Bauträger keine Anteile an der WEG mehr hält, hat er rechtlich in der WEG nichts mehr zu sagen.
Wurden öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt oder gebeugt, hält die Gemeinde sich immer an die aktuellen Eigentümer, also die WEG als Ganzes; die kann dann versuchen, den Bauträger zu belangen.
Für Sie als Teileigentümer heißt das immer, dass sie erst die WEG dazu bringen müssen, den Rechtsweg einzuschlagen. Und dann sind nicht Sie derjenige, der die Klage betreibt, sondern der von der WEG bestimmte Verwalter.
Oft verhalten sich solche Unternehmer nach Vertragsabschluss anders als vorher.
Frei nach Wilhelm Busch:
Von nun an war es sonderbar,
wie der Bauträger schwer zu finden war. -
Dank für kompetente Hilfe zur Gartenflächen-Problematik
Danke
... dann werden wir mal sehen, wie sich das Ganze entwickelt. Auf jeden Fall an alle vielen Dank für die kompetente Hilfe!
Schöne Grüße - Tom -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gartenfläche im Kaufvertrag abweichend: Rechte & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Bei einer Abweichung der Gartenfläche im Kaufvertrag von einem Reiheneckhaus, insbesondere bei Teilung nach WEGAbk., ist die Teilungserklärung maßgebend. Sondernutzungsrechte an der Gartenfläche können eingeschränkt sein, auch wenn ein Mehrpreis gezahlt wurde. Eine Manipulation bei den Berechnungen im Bauantrag ist nicht auszuschließen, wenn die tatsächliche Grundstücksgröße geringer ist als im Vertrag angegeben. Bei Abweichungen können Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger geltend gemacht werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie genau auf die Teilungserklärung, wie im Beitrag Kauf Wohnung mit Garten: Teilungserklärung entscheidend! erläutert wird. Änderungen sind nur mit Einstimmigkeit möglich.
📊 Zusatzinfo: Die Eigentumsanteile können sich im Mehrpreis niederschlagen, was sich auf die Stimmkraft bei Entscheidungen und die Verteilung der Gemeinschaftskosten auswirkt. Dies betrifft jedoch primär das Gemeinschaftseigentum.
🔴 Risiko: Wenn die Grundstücksgröße grenzwertig für Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl berechnet wurde und die tatsächliche Größe kleiner ist, kann dies zu Problemen führen, wie im Beitrag Gefahr: Grundstücksgröße weicht ab – Bauantrag Manipulation? beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Teilungserklärung sorgfältig und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Rechte als Käufer zu wahren. Beachten Sie auch den Beitrag WEG-Recht: Schadenersatz bei abweichender Gartenfläche! bezüglich möglicher Ansprüche gegen den Bauträger.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gartenfläche, Kaufvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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