Schuppendach des Nachbars ragt in unser Grundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten

Schuppendach des Nachbars ragt in unser Grundstück

Hallo!
Hoffentlich bin ich in diesem Teil des Forums richtig.
Unser Garten grenzt an ein Nachbargrundstück und ist durch eine etwa 3 Meter hohe Mauer (die zum Nachbargrundstück gehört) von dieser getrennt. Auf der Nachbarseite befindet sich ein alter Holzschuppen, dessen Welldach ca. 50 cm über die Mauer in unseren Grundstück hineinragt. Von meinem Gärtner habe ich mir sagen lassen, dass das Welldach wohl aus Asbest besteht. Natürlich hätten wir das Dach gerne weg, zum einen wegen dem Asbest, zum anderen weil es potthässlich ist.
Wir haben die Vermieterin des Nachbargrundstücks angeschrieben mit der höflichen Bitte um Entfernung des Welldaches, diese bestätigte, dass das Dach aus Asbest besteht, gab aber an, dass sie bei einem Fachmann angefragt habe und dieser wohl angab, dass erst beim Entfernen des Welldaches Asbestfasen austreten würden und sie sich deshalb entschlossen habe, es bei dem derzeitigen Zustand zu belassen.
Nun meine Frage: Können wir auf die Entfernung bestehten (immerhin ragt es ziemlich weit in unser Grundstück), spielt die Tatsache, dass es aus Asbest besteht, hierbei eine Rolle?
Bundesland: Rheinland-Pfalz
  • Name:
  • Kampfner
  1. weder die Mauer

    noch das Dach sind in dieser Form wegen der Höhe bzw. des fehlenden Abstandes wohl zulässig. Asbestzementdächer unterliegen im Bestand keiner Sanierungspflicht; es geht auch keinerlei Gefährdungs davon aus.
  2. Die Mauer und der Schuppen

    könnten aber Bestandsschutz haben.
    Immer diese Wünsche der neuen Nachbarn ;-)
    Grüße
  3. Polygonum aubertii

    auch 'Klettermax' oder 'Wilder Max' genannt, Kletternder Knöterich, deckt den Murks bald gnädig zu. Es gehen auch andere Schlingpflanzen, z.B. Efeu.
    Wegen sowas einen Krieg gegen den Nachbarn anzufangen lohnt nicht.
  4. mehrere Arten des Vorgehens

    Entweder Sie finden sich damit ab und es bleibt bis in alle
    Ewigkeit oder Sie fordern eine Überbaurente oder Sie kaufen sich einen Feinstaubfilter für das Gesicht und eine Flex mit Steinscheibe oder bei einem extremen Sturm fällt was darauf oder Sie überzeugen den Eigentümer dass etwas geändert werden muss.
    Alles eine Frage des Willens, wie das nachbarschaftliche Verhältnis gestört werden soll.
    Allerdings ist auch ein Überstand von 50 cm dreist.
    Da fällt mir jetzt aber auch noch eine elegante Lösung ein:
    Sie bauen dort einen Schuppen und setzen das Dach fort.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. also das mit dem Feinstaubfilter

    und der Flex sollten wir mal ganz schnell vergessen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN