Schuppendach des Nachbars ragt in unser Grundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten
Schuppendach des Nachbars ragt in unser Grundstück
Hallo!
Hoffentlich bin ich in diesem Teil des Forums richtig.
Unser Garten grenzt an ein Nachbargrundstück und ist durch eine etwa 3 Meter hohe Mauer (die zum Nachbargrundstück gehört) von dieser getrennt. Auf der Nachbarseite befindet sich ein alter Holzschuppen, dessen Welldach ca. 50 cm über die Mauer in unseren Grundstück hineinragt. Von meinem Gärtner habe ich mir sagen lassen, dass das Welldach wohl aus Asbest besteht. Natürlich hätten wir das Dach gerne weg, zum einen wegen dem Asbest, zum anderen weil es potthässlich ist.
Wir haben die Vermieterin des Nachbargrundstücks angeschrieben mit der höflichen Bitte um Entfernung des Welldaches, diese bestätigte, dass das Dach aus Asbest besteht, gab aber an, dass sie bei einem Fachmann angefragt habe und dieser wohl angab, dass erst beim Entfernen des Welldaches Asbestfasen austreten würden und sie sich deshalb entschlossen habe, es bei dem derzeitigen Zustand zu belassen.
Nun meine Frage: Können wir auf die Entfernung bestehten (immerhin ragt es ziemlich weit in unser Grundstück), spielt die Tatsache, dass es aus Asbest besteht, hierbei eine Rolle?
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Hoffentlich bin ich in diesem Teil des Forums richtig.
Unser Garten grenzt an ein Nachbargrundstück und ist durch eine etwa 3 Meter hohe Mauer (die zum Nachbargrundstück gehört) von dieser getrennt. Auf der Nachbarseite befindet sich ein alter Holzschuppen, dessen Welldach ca. 50 cm über die Mauer in unseren Grundstück hineinragt. Von meinem Gärtner habe ich mir sagen lassen, dass das Welldach wohl aus Asbest besteht. Natürlich hätten wir das Dach gerne weg, zum einen wegen dem Asbest, zum anderen weil es potthässlich ist.
Wir haben die Vermieterin des Nachbargrundstücks angeschrieben mit der höflichen Bitte um Entfernung des Welldaches, diese bestätigte, dass das Dach aus Asbest besteht, gab aber an, dass sie bei einem Fachmann angefragt habe und dieser wohl angab, dass erst beim Entfernen des Welldaches Asbestfasen austreten würden und sie sich deshalb entschlossen habe, es bei dem derzeitigen Zustand zu belassen.
Nun meine Frage: Können wir auf die Entfernung bestehten (immerhin ragt es ziemlich weit in unser Grundstück), spielt die Tatsache, dass es aus Asbest besteht, hierbei eine Rolle?
Bundesland: Rheinland-Pfalz
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weder die Mauer
noch das Dach sind in dieser Form wegen der Höhe bzw. des fehlenden Abstandes wohl zulässig. Asbestzementdächer unterliegen im Bestand keiner Sanierungspflicht; es geht auch keinerlei Gefährdungs davon aus. -
Die Mauer und der Schuppen
könnten aber Bestandsschutz haben.
Immer diese Wünsche der neuen Nachbarn
Grüße -
Polygonum aubertii
auch 'Klettermax' oder 'Wilder Max' genannt, Kletternder Knöterich, deckt den Murks bald gnädig zu. Es gehen auch andere Schlingpflanzen, z.B. Efeu.
Wegen sowas einen Krieg gegen den Nachbarn anzufangen lohnt nicht. -
mehrere Arten des Vorgehens
Entweder Sie finden sich damit ab und es bleibt bis in alle
Ewigkeit oder Sie fordern eine Überbaurente oder Sie kaufen sich einen Feinstaubfilter für das Gesicht und eine Flex mit Steinscheibe oder bei einem extremen Sturm fällt was darauf oder Sie überzeugen den Eigentümer dass etwas geändert werden muss.
Alles eine Frage des Willens, wie das nachbarschaftliche Verhältnis gestört werden soll.
Allerdings ist auch ein Überstand von 50 cm dreist.
Da fällt mir jetzt aber auch noch eine elegante Lösung ein:
Sie bauen dort einen Schuppen und setzen das Dach fort.
Gruß -
also das mit dem Feinstaubfilter
und der Flex sollten wir mal ganz schnell vergessen.