Genehmigungspflicht für Zaun im Außenbereich
BAU-Forum: Rund um den Garten

Genehmigungspflicht für Zaun im Außenbereich

Hallo,
wir haben ein Grundstück das durch die Innenbereichsgrenze geteilt wird. Nun haben wir für einen Bauantrag gestellt.
Das Bauamt hat uns mitgeteilt, dass für den Bereich der nicht im Innenbereich liegt für alle Vorhaben Genehmigungen eingehlt werden müssen. Explizieht wurden Zäune, Teiche, Pool und Gartenhäuschen aufgeführt.
Nun meine Frage: Muss tatsächlich für alles eine Genehmigung eingeholt werden und kann uns das Bauamt das Anlegen von Zaünen, Teichen usw. verwehren?
Das Grundstück befindet sich in Brandenburg.
Vielen Dank
Sven
  • Name:
  • Sven
  1. ja und je nachdem

    Das erste ja, das zweite je nachdem, was Sie wollen. Im Zweifelsfall Pool und Gartenhaus in den Innenbereich, Teich am ehesten noch außen.
    So ein Grundstück zu besitzen ist ein Privileg!
    Gegen den Außenbereich braucht es oft gar keinen Zaun. Meistes hat der Hausbesitzer einen Zaunbaureflex (der Zaun zeigt, wo das eigene Königreich aufhört). Wenn eine Viehweide angrenzt, muss der Viehhalter den Zaun stellen und wird dies auch tun.
    Eine Variante wäre eine Feldhecke aus einheimischen Gehölzen. Die abzulehnen wird dem Amt schwer fallen und sie erfüllt den Zweck auf eine weniger auffällige Weise.
    Oder mal planen und eine Voranfrage machen, kostet nichts und in der Antwort wird meistens begründet, warum es nicht zulässig ist.

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