Pflasterung uneben  -  Gewährleistung
BAU-Forum: Rund um den Garten

Pflasterung uneben  -  Gewährleistung

Hallo,
wir haben einen gepflasterten Stellplatz der nun nach 4,5 Jahren eine deutliche "Fahrspur" aufweist  -  also 2 Streifen auf denen sich das Pflaster durch befahren deutlich gesenkt hat.
Fällt das unter die 5-jährige Gewährleistung des Bauträgers (vertraglich ist da nichts ausgeschlossen) und kann man verlangen, dass der komplette Stellplatz neu gelegt oder zumindest die Fahrspuren neu verlegt werden müssen?
Oder ist das natürliche Setzung bei "Neubauten" und man muss es hinnehmen?
Danke
Ernst
  1. kommt drauf an

    wie tief auf welche Messstrecke
  2. Chancen gering

    denn die DINAbk. 18202 für Toleranzen (z.B. Ebenheitsabweichungen) gilt nur für den neu eingebauten Zustand. Wenn also tatsächlich starke Spurrillenbildung vorliegt reicht es als Mangelanzeige nicht aus, dass die Pflasterflächen die zulässigen Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 überschreiten, sondern Sie müssten jetzt nachweisen, dass eine nicht fachgerechte Verlegung stattgefunden hat und Ursache für die Spurrillenbildung ist. Das dürfte dann nur mit deutlichem Kostenaufwand durch einen Sachverständigen zu prüfen und zu bewerten sein. Lohnts den Aufwand? Die Gegenseite wird zum Schutz behaupten, dass die Stellfläche vielleicht mit zu schweren Fahrzeugen befahren wurde, was ein Nutzungsfehler wäre.
    Zeigen Sie den Mangel schriftlich an mit Verweis auf vermutlich ungenügende Verdichtung des Unterbaus, aber machen Sie sich nicht zu große Hoffnungen.

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