Was tun mit dem Knickschutzstreifen ...
BAU-Forum: Rund um den Garten

Was tun mit dem Knickschutzstreifen ...

Hallöle,
wir sind kurz davor, ein tolles Grundstück zu erwerben  -  sind jetzt aber beim Blick auf den Bebauungsplan über den sog. Knickschutzstreifen gestolpert. Bedeutet  -  auf knapp 160 Quadratmetern des Grundstücks liegt ein Knick den wir laut Bebauungsgesetzt zu schützen haben.
Dort heißt es: "Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang einheimische und standortgerechte Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzung zu schließen. ".
Unsere Fragen dazu:
  • Der Quadratmeterpreis für das Grundstück beträgt ca. 350 €  -  dabei zahlen wir für die 160 Quadratmeter Knick genau das gleiche wie für die frei zur Verfügung stehende Fläche. Das geht meiner Meinung nach so gar nicht  -  um wieviel würdet ihr versuchen den Preis zu drücken? (In einigen Gemeinden bekommt man den Knick von der Gemeinde geschenkt wenn man ihn artgerecht erhält ...)
  • Kennt sich jemand mit Knicks aus? Was genau darf man denn nun und was nicht? Dürften wir beispielsweise eine Weißdornhecke (wächst hier) auf dem Knick anlegen und zu unserer Gartenseite hin beschneiden? Dürften wir einen Kräutergarten anlegen, wenn wir nur einheimische Wildkräuter verwenden? Igel und Kaninchen stört es ja wohl eher weniger, wenn ein wenig Symmetrie in ihren Knick kommt solange sie die Pflanzen kennen ...

Vielen Dank schon mal und Grüße, Elke & Thomas

  1. Wat ist eine Knick? ...

    Wat ist eine Knick? da schauen wir mal hier:

    Und da steht sinngemäß: ein Knick ist ein Knick und kein Küchenkräutergarten ;)
    Und, die grünen (äh, blauen) Männchen sind ganz wild auf Küchenkräuterrupfer.. :) )
    Einfach ausgedrückt: Sie dürfen nichts damit machen, außer alle paar Jahre (so 10) auf den Stock setzen. Überhälter sind zu erhalten (so welche da sind). Alles andere wird teuer, verdammt teuer ...

  2. Aber wie gefügig mag ein Knick denn wohl sein ...

    Vielen Dank für die Antwort. Da steht aber auch (wörtlich) "Wie es die andere Bezeichnung "Wallhecke" zutreffend ausdrückt, besteht ein typischer Knick aus einem ungefähr 0,8  -  1 Meter hohen Erdwall, dessen abgeflachte Oberseite dicht mit strauchartig wachsenden Gehölzen bestanden ist. "
    Das dichte strauchartige Gehölz (laut Auskunft zählt auch der berühmte Weißdorn und die Eberesche dazu) könnte doch auch eine (auf unserer Seite) beschnittene, angepflanzte Eberesche sein.
    Im Gesetzestext steht ja "Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt". Fragt sich nur was unser Knick für einen Charakter hat. Ist es ein übler böser, der uns knicken will oder ein gutartiger, der eine dichte Hecke auch beschnitten stehen lässt ... Wir werden morgen einfach mal beim Amt für Naturschutz anrufen und uns das ganz genau erklären lassen.
    Vielen Dank nochmal.
  3. dat kannst du knicken ...

    dat kannst du knicken ich denke mal, wenn man es nicht übertreibt, sagt kein Mensch was. Wenn aber aus dem Knick dann die Thuja-Wallhecke wird, dann wird man sicherlich irgendwann böse. Hamburger Rand? (da laufen viele von diesen grünen Körnerfressern rum ... :-))
  4. Ziemlich knicklich ...

    Treffer  -  Hamburger Randbereich ... Joah  -  mal sehen was die Damen und Herren morgen sagen. Ist halt wirklich ein tolles Grundstück. Nur sehe' ich nicht ein für nicht bebau- oder ernsthaft nutzbare Fläche 300,- € pro Quadratmeter hinzublättern. Woanders gibt's den Knick dazugeschenkt ...
  5. Der Verkäufer ist am längeren Hebel

    Wenn es Ihnen Wert ist, den Gesamtpreis für das Gesamtgrundstück auszugeben, kaufen Sie, sonst nicht.
    Wenn der Verkäufer das Land zu dem Preis nicht los wird, wird er mit dem Preis runter, wenn er das Geld braucht. Ob und um wieviel er den Quadratmeterpreis senkt oder die Hecke verschenkt, ist seine Sache. Wenn er jemanden findet, der den geforderten Preis pro Fläche ohne Abzug der Heckenfläche bezahlt, wird er es ziemlich sicher dem verkaufen.
    So läuft das halt nun mal in der freien Marktwirtschaft.
    Die Knickfläche einzurechnen, bewirkt nur, dass der Quadratmeterpreis im Angebot niedriger wird.
    Rechnen Sie doch so: Für den Gesamtpreis = Fläche x*300 € bekommen Sie einen Baugrund der Größe (x-160) m2 und einen zu erhaltenden Knick der Größe 160 m² dazugeschenkt.
    Oder der Verkäufer sagt Ihnen, dann will er entsprechend mehr für das Grundstück ohne Knick und den Knick gibt es umsonst dazu. Sie bekommen das gleiche Grundstück fürs gleiche Geld und sind zufrieden, weil Sie die Hecke umsonst mitbekommen haben.
  6. Prinzipiell nicht falsch ...

    Aber auch nicht ganz richtig ... Zumindest wenn man zu Rate zieht, dass direkte Nachbargrundstücke (ohne Knick) den identischen Quadratmeterpreis aufweisen. Jetzt müsste die Rechnung (im Ideal) lauten:
    RQ = Realer Quadratmeterpreis
    AQ = Aktueller Quadratmeterpreis
    GFAbk. = Gesamtfläche
    GK = Knickfläche
    RQ = (AQ * GF) / (GF-GK)
    Und da kommen eben fast 400 € pro Quadratmeter heraus während Nachbargrundstücke eben echte 300 € haben (weil ohne Knick). Mein Fazit  -  der Knick ist aus meiner Sicht wertmindernd. Nicht zwingend ein KO Kriterium aber wertmindernd.
    Letzten Endes kann natürlich der Verkäufer entscheiden, nicht zu verkaufen. Genauso kann ich aber versuchen zu handeln. Ich kann auch entscheiden nicht zu kaufen. Den längeren Hebel hat der, der die kleinere Not hat  -  nicht wahr?
    Gruß, Thomas
  7. Nun kommt es aber drauf an was man aus dem Knick

    macht. Wenn man z.B. Garten haben möchte mit Früchten (aus denen man Likör, Fruchtsaft machen kann), könnte es doch sein, dass bestimmte Früchte auf dem Knick sogar erlaubt/erwünscht sind die sehr "gesund" sind (z.B. Holunder, Sanddorn, Hagebutten, Haselnuss, Blaubeeren) oder einfach wie man das der Behörde "verkauft".
    Ein Gartenzaun z.B. könnte auch eine Wuchshilfe für Jungpflanzen sein.
    Ist also immer eine Sache der Definition was man möchte. Ziergarten oder Nutzgarten.
    Wir entscheiden und gerade vermehrt aus dem Garten einen Nutzgarten zu machen. Vielleicht kommt ja in naher Zukunft eine Zeit wo man froh ist über eigenes aus dem Garten.
    So sieht z.B. Topinambur recht nett aus, aber dass die Knollen im Notfall essbar sind, sogar im Winter zu ernten, weißen weniger. (und vermehrt sich fast wie Unkraut).
  8. Nutzgarten?

    Ich bin dem Knick und speziell dem Nutzgarten gegenüber ja auch gar nicht völlig abgeneigt. Nur gibt es hier anscheinend einige Hardliner, die den Knick als unantastbare Fläche sehen. Jederlei Anpflanzung von Menschenhand ist nicht erwünscht. Ein Haselnusstrauch darf bspw. nicht so dicht sein, dass er den Knick abgrenzt ...
    Aber damit komme ich ja wieder zum Hauptpunkt  -  wenn ich vorgeschrieben bekomme (in solch engen Grenzen) was ich mit meinem Land machen darf, dann ist es weniger Wert als das Land über das ich (in üblichen Grenzen) frei verfügen kann. Nicht bebaubare (und nicht frei bestellbare) Fläche wird bei uns in der Regel zu Preisen von ca. 30 € pro Quadratmeter gehandelt. Nicht für 300-400 ...
  9. Dann ist doch Antwort relativ einfach

    entweder ist Ihnen das Grundstückd den Preis Wert, auch wenn Sie den Knick nicht so nutzen dürfen (zumindest momentan) wie Sie wollen Oder Sie suchen sich ein anderes Grundstück. Es zwingt Sie doch keiner. Oder?
    Wenn der Verkäufer dann doch keinen Käufer findet, können Sie ja nochmals in Verhandlung treten. Lassen Sie dem doch sein "Lehrgeld" bezahlen. Wenn der nicht verstehen will, dass der Knick aus Ihrer Sicht wertmindernd ist, dann halt kein Kauf.
    Ist aber vrmtl. wie beim Verliebt sein auch, wenn man sich mal verliebt hat, dann möchte man das nicht mehr aufgeben. Und ignoriert manche "Tatsachen".
    Ps: Es müsste Ihnen erstmals jemand beweisen, dass nicht "zufällig" durch irgendwelche Samen hier eine "Nutzpflanze" gewachsen ist. Ein bisschen Realitätsfremd scheint mir die Bestimmung vom Knick schon zu sein.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN