Fundament von Mauerelementen über die Grundstückgrenze gelaufen
BAU-Forum: Rund um den Garten

Fundament von Mauerelementen über die Grundstückgrenze gelaufen

Guten Abend!
Wir haben auf unserem Grundstück (Niedersachsen) aus verschiedenen Gründen zum Nachbargrundstück eine Reihe hochkant gesetzer Betonplatten einsetzen lassen (max. 60 cm).
Die Platten stehen aufrecht in einem Magerbetongemisch und das Problem ist, dass die aushärtende Masse unterirdisch teilweise bis 10 cm über die Grundstücksgrenze gequollen ist. Nun befindet sich das ursprüngliche Fundament auf unserem Grund, die übergequollende Masse zum Teil bei den Nachbarn (wenn auch im Boden). Diese verlangen, dass wir den Beton wegschlagen.
Könnte mir jemand die Rechtslage erläutern (im niedersächsischen Nachbarschaftsgesetz bin ich nicht fündig geworden). Müssen wir alles bis zur Grenze entfernen?
Vielen Dank und einen schönes Wochenende.
  1. Was erwarten Sie denn vom Nachbargesetz?

    so in etwa:
    "Wer möglichst viel seines eigenen Grundstückes nutzbar lasse will, darf ohne Rückfrage und ohne zwingenden Grund die Betonfundamente seines Zauns auf dem Nachbargrundstück errichten"?
    Im Ernst: Vermutlich ist es einge Lappalie, aber Sie werden sich damit anfreunden müssen, dass Ihre Nachbarn einfach im Recht sind.
    Abhacken oder zahlen.
    Laienmeinung. Keine Rechtsberatung
  2. Gegenfrage ...

    beim Erstellen der Mauer wurde ja zwangsläufig auch ein Teil des Nachbargrundstücks aufgegraben und wieder verfüllt ...
    Mit oder ohne Zustimmung des Nachbarn?
    Gruß
  3. Aufgegraben ...

    Nein, es wurde das Nachbargrundstück nicht berührt (weder durch das Aufgraben noch durch das Fundament). Das Fundament wurde noch vor der Grundstücksgrenze gesetzt und durch das Gewicht der Platten ist immer wieder etwas Magerbeton weggedrückt worden und unterirdisch auf das Nachbargrundstück gelaufen.
    Es brauchte keine Genehmigung des Nachbarn, da alles von einer Firma von unserem Grundstück aus gemacht wurde.
    Gruß
  4. wie soll das gehen?

    ... wenn bei der Baumaßnahme die Grabenwand genau auf der Grundstücksgrenze lief ... Wurde am unteren Ende die äußere Grabenwand ausgehölt?
    Gruß
  5. ei der daus ...

    da hat doch der Nachbar tief gegraben und Beton festgestellt, sieht auch unschön aus so ein paar Betonbrocken tief unten!
    Kann der Nachbar ein Interesse an der Beseitigung haben oder ist sein Verhalten schikanös?
    Kümmern Sie sich nicht darum und bitten den Nachbarn stattdessen um ein Schriftstück welches Sie an die Gartenbaufirma senden, soll sich deren Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Quatsch herumschlagen, die haben Juristen dafür.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. zu spät ...

    zu spät wir werden verklagt. Ich bin deshalb etwas nervös und unser Anwalt hält sich bedeckt.
    Frohes Fest!
  7. das geht aus wie 1522..

    Kennen Sie Hornberg?
    Lassen Sie sich das Fest nicht vermießen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  8. wieso habe ich das Gefühl ...

    dass hier nicht alle Fakten bekannt sind?!?
    Wie soll Magerbeton auf das Nachbargrundstück gelangt sein, wenn der Graben sauber auf der Grundstücksgrenze verlief und nicht unterhölt wurde?
    Was macht sie so nervös?
    Gruß
  9. Fakten ...

    Fakten Die Fakten sind so und nicht anders wie im Ausgangstext beschrieben. Das Fundament entstand indem ein Graben ausgehoben (Firma), Magerbeton reingegossen und die Betronplatten reingestellt wurden. Der Beton ist durch das Gewicht der Platten nach oben gelaufen und hier und da über die Grundstücksgrenze gelaufen. Da es sich um eine Neuanlage eines Garten handelte, wurde irgendwann wieder Boden aufgefahren und die übergelaufenen Betonteile mit Erde bedeckt. Der Nachbar hat gebuddelt und gesehen, dass Beton von uns zu ihm rübergelaufen ist. Jetzt verklagt er uns auf Entfernung.
    Ich danke für alle gutgemeinten Ratschläge, merke aber, dass ein wirklicher Rat wohl nicht möglich ist, da es sich um ein juristisches Problem handelt. Wir werden deshalb abwarten, wie der Richter entscheidet (wollte mir die Wartezeit etwas verkürzen).
    Noch frohe Restweihnachten!
  10. Magerbeton ...

    fließt nicht ... wird erdfeucht verarbeitet ... d.h. wenn Sie eine Platte reinstellen haben Sie manchmal das Problem, dass die Platte nicht mehr tiefgenug einzubauen ist ...
    Ausgang abwarten und die Kosten bei der Firma einfordern (in der Hoffnung dass die eine Haftpflicht haben) oder den Mangel von der Firma beseitigen lassen.
    Frohes Fest
  11. welche Interesse hat der Nachbar ... außer Schikane?

    Kann der Nachbar ein berechtigtes Interesse außer Schikane haben, wenn ein wenig Beton unter Erdniveau übersteht wenn das bei Bedarf leicht abzuschlagen wäre?
    Eventuell hätte nach dem Nachbargesetz in Ihrem Bundesland sogar die Mauer mittig auf der Grenze sitzen müssen und der Nachbar müsste sich an den Kosten beteiligen.
    Es ist üblich, dass Funtamente im Erdreich breiter sind als die aufgehende Mauer.
    Das ist statisch erforderlich.
    Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Nachbarrecht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  12. Schikane ...

    Schikane ist es sowieso. Es gibt keinen anderen Grund. Die Frage ist nur, ob tatsächlich der Beton weggeschlagen werden muss, oder ob die Herrschaften (hoffentlich) ins Leere laufen. Es ist nicht die erste absurde Aktion. Unser Anwalt ist Fachanwalt für Architektenrecht, mag uns aber nicht versprechen, dass wir den Prozess gewinnen (ist auch besser so!). Mein Mann ist da eh entspannter, ich bin die jenige, die am meisten unter der Situation leidet und hoffe ein bisschen, dass mal ein Richter diese Leute stoppt. Vermutlich werden sie sich aber wieder etwas Neues einfallen lassen.
    Vielen Dank für den Rat. Nach meinem Verständnis muss auch das Fundament unterirdisch breiter sein dürfen. Aber das Nachbarschaftsrecht ist ein eigenes Universum.
    Gruß
  13. Schikane ...

    Schikane ist es sowieso. Es gibt keinen anderen Grund. Die Frage ist nur, ob tatsächlich der Beton weggeschlagen werden muss, oder ob die Herrschaften (hoffentlich) ins Leere laufen. Es ist nicht die erste absurde Aktion. Unser Anwalt ist Fachanwalt für Architektenrecht, mag uns aber nicht versprechen, dass wir den Prozess gewinnen (ist auch besser so!). Mein Mann ist da eh entspannter, ich bin die jenige, die am meisten unter der Situation leidet und hoffe ein bisschen, dass mal ein Richter diese Leute stoppt. Vermutlich werden sie sich aber wieder etwas Neues einfallen lassen.
    Vielen Dank für den Rat. Nach meinem Verständnis muss auch das Fundament unterirdisch breiter sein dürfen. Aber das Nachbarschaftsrecht ist ein eigenes Universum.
    Gruß

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