Einfriedungshöhe an einem Wirtschaftsweg
BAU-Forum: Rund um den Garten

Einfriedungshöhe an einem Wirtschaftsweg

Hallo,
meine heutige Frage betrifft Rheinland-Pfalz.
Wir haben ein Grundstück mit Hanglage. Eine Grenze verläuft mit 33 m entlang eines geteerten Wirtschaftsweges mit Entwässerungsgraben, der häufig auch als Abkürzung benutzt wird (weswegen wir ihn nicht unbedingt sehen wollen). Ein Bebauungsplan existiert für unser Gebiet nicht.
Um den Hang für die geplante Bebauung abzufangen, haben wir entlang dieser Grenze eine geschalte Betonmauer anfertigen lassen, die über dem natürlichen Erdboden ab einer Höhe von 40 cm beginnt und sich erhebt bis zu 1,3 m. Leider sieht das von außen jetzt höher aus. Um die Fundamente anzufertigen, musste der Grund bis zum Niveau des Entwässerungsgrabens abgetragen werden und die Mauer wirkt dadurch von außen noch 20 cm höher.
Das führte gleich zur ersten nachbarschaftlichen Beschwerde von den Grundstücken auf der anderen Seite des Wirtschaftsweges. Dabei hatte ich mich im örtlichen Bauamt der Verbandsgemeinde erkundigt und dort erfahren, dass eine Einfriedung (egal ob Zaun oder Mauer) bis zu einer Höhe von 2 m erlaubt sei.
Der nächste Streit dürfte bevorstehen, wenn ich auf diese Mauer noch einen Zaun setze (Maschendraht) o.ä. Unser Ziel ist am Ende eine grüne Wand (durch Bewuchs mit Kletterpflanzen bzw. Hängepflanzen) von insges. ca. 1,8 m Höhe, die eigentlich u.E. gut aussehen müsste, wenn sie erst einmal fertig ist.
Aber das Grundstück stand 30 Jahre lang leer und die Leute sind die Aussicht gewohnt. Müssen wir dann auf unsere Wünsche verzichten, obwohl kein Nachbar direkt betroffen ist, denn dies wäre ja nur am Wirtschaftsweg?
Die BauO RP sagt ganz lapidar, dass Einfriedungen bis 2 m Höhe erlaubt sind. Das Nachbarschaftsrecht wäre m.E. nicht anzuwenden, da kein Nachbar direkt betroffen ist. Darüber hinaus sind wir eigentlich auch verpflichtet, das Grundstück gut einzufrieden, denn wir planen die Anlage eines Teiches.
Viele Grüße
Norbert
  • Name:
  • Norbert

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN