Versatz bei Gabionen als Lärmschutzwand mit Durchgang
BAU-Forum: Rund um den Garten

Versatz bei Gabionen als Lärmschutzwand mit Durchgang

Bis vor kurzem hatten wir am Grundstück einen Lärmschutzwall zur Landstraße im Landkreis Peine / Niedersachsen. Dieser Wall wurde durch einen Durchgang, ausgebildet durch zwei Gabionen ersetzt weil ein Rad und Fußweg zur Landstraße führen soll. In der Planung hieß es, dass die Gabionen einen Versatz von 15 Metern haben sollen, aktuell ist er aber nur 13,70 Meter. Für mich bedeutet Versatz, dass sich die zwei Gabionen auf einer Länge von 15 Metern überlappen müssen. Der Architekt der Gemeinde meinte aber, dass es keine Festsetzung für den Begriff Versatz geben würde. Leider habe ich bisher keine offizielle Definition des Begiffes gefunden, außer dem senkrechten Versatz zwischen Ober- und Unterkannte. Liege ich mit meiner Definition von "Versatz" richtig und wo kann man dazu eine Definition finden. Hat die Differenz von 1,30 Metern Auswirkungen auf den Lärmpegel? Wenn ich richtig informiert bin, darf der Lärmpegel in Wohngebieten bei 35 dBAbk. liegen.

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