Wasserfall im Reihenhaus-Nachbargarten  -  ok?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Wasserfall im Reihenhaus-Nachbargarten  -  ok?

Liebe Experten,
wir wohnen seit 2 Jahren in einem Reihenmittelhaus, Neubau. Unser Nachbar hat im letzten Jahr zu Sommeranfang einen künstlichen Bachlauf mit starkem Gefälle auf ca. 1,5 x 1,5 m angelegt. Die Gärten sind 5 m breit und 8 m lang (von Terrasse bis Gartenende).
Dieser Bachlauf plätschert den ganzen Tag vor sich hin, über Winter war er im Winterschlaf. Unser Nachbar ist selbst sehr wenig im Garten  -  wir ziemlich viel, vor allem zum Feierabend und mit den Kindern.
Jetzt kann man einen Bach ja angenehm oder beruhigend finden. Wenn man aber den ganzen Tag im Büro war, kann man es auch einfach nervig finden, dass statt Ruhe und Vogelgezwitscher die ganze Zeit ein Wasserfall direkt nebenan rauscht.
Wir haben natürlich mit unserem Nachbarn gesprochen, der meint, den Bach sehr niedrig dosiert eingestellt zu haben. Weniger geht irgendwie nicht. Wenig ist aber ziemlich viel. Gibt es hierzu eigentlich allgemeine Regeln, was man so darf? Hundegebell darf im Garten ja auch nur in bestimmter Menge sein  -  darf man denn dann die Nachbarn mit einem Wasserfall beschallen  -  vor allem, wenn man selbst kaum im Garten ist?
Ich möchte betonen, dass wir NICHT vorhaben, den klassischen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen. Die rechtlichen Infos wären interessant, aber nicht das Wichtigste.
Uns würden die Erfahrungen im Forum interessieren, ob es jemandem ähnlich geht oder wie so etwas vielleicht gelöst wurde. Wir können natürlich unseren Nachbarn bitten, den Brunnen als Trockenbrunnen zu handhaben  -  aber er findet ihn ja gut.
Unser Nachbarschaftsverhältnis ist sehr gut  -  aber leider ist seit einem Monat der Frühling da und der Bach läuft.
Wir würden uns sehr über Meinungen und Tipps freuen! Vielen Dank und viele Grüße
Eva Keller
  • Name:
  • Keller, NRW
  1. wiederkehrende Wasserbeseitigung

    Ein Wasserfall ist eine wiederkehrende Wasserbeseitigung ohne jeglichen Nutzen und damit eine Belästigung.
    Baurechtlich kommen Sie hier nicht weiter, sondern nur privatrechtlich über die Geräuschemission.
    Ist so ein Wasserfall ortsüblich? Wohl nicht.
    Der Nachbar wird eine gesundheitliche Entspannung behaupten, aber auf ihre Kosten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Versuch

    Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, den Wasserfall etwas leiser zu bekommen, beispielsweise dadurch, dass man kleinere Steine an die Stelle packt, wo das Wasser auftrifft.
    • Name:
    • Ulf Saß

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