Pergola auf Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Rund um den Garten

Pergola auf Grundstücksgrenze

Hallo,
Es geht im folgenden um ein Problem in Niedersachsen, sodass hier das entsprechende Landesgesetz zu berücksichtigen ist.
Nachdem wir letztes Wochenende auf der Grundstücksgrenze zum linken Nachbarn eine Pergola errichtet haben, beklagt sich nun heute der Nachbar darüber und bringt rechtliche Vorbehalte vor.
Nun haben wir versucht das zu recherchieren, haben aber keine eindeutige Klärung gefunden.
Die Pergola ist ca. 2,20 m hoch, besteht aus 2 Pfeilern im Abstand von ca. 2,50 m. die an vorhandenen Zaunpfählen angeschraubt sind. Obenauf der Querbalken geht über ca. 4,80 m parallel zum vorhandenen niedrigen Maschendrahtzaun und trägt alle 60 cm Reiter, die in beide Richtungen ragen. Geplant ist, diese Pergola als Rankhilfe für verschiedene Gemüse- und Obstsorten (Gemüsesorten, Obstsorten) zu verwenden.
Nun behauptet der Nachbar, dass eine solche Pergola nur max. 1,80 m Höhe haben dürfe und man einen Abstand von 3 m einhalten müsse.
Dies finde ich so nirgends bstätigt.
Meine Fragen hierzu sind im wesentlichen folgende:
Was ist eine Pergola baurechtlich? Ein Gebäude oder was?
Welche Rechtsvorschriften finden hier Anwendung?
Darf eine solche Pergola, die ja nicht undurchsichtig ist, auf der Grenze stehen und wenn nicht, welcher Abstand ist einzuhalten bei welcher Höhe?
Über eine Hilfe in dieser Sache würden wir uns sehr freuen.
Martin und Vera
  • Name:
  • Martin Sausmikat
  1. die

    wichtigsten Infos fehlen.
    1. Warum habt Ihr nicht vorher einfach mal mit den Nachbarn darüber gesprochen,
    wenn Ihr schon nicht genau wisst was Ihr dürft?
    Als Hauseigentümer sollte man das Niedersächsische Narbarschaftsrecht kennen/ haben.
    2. Da ragen jetzt einfach 7 "Reiter" (wie weit) in das Nachbargrundstück und Eurer Klettergemüse macht daran später auch rüber?
    Und da sollen die sich nicht aufregen?
    Sorry
  2. Der Nachbar war letztes Wochenende, als wir die ...

    Der Nachbar war letztes Wochenende, als wir die Pergola aufgebaut haben, mehrfach im Garten, hat zugeschaut und nichts gesagt.
    Ich bin einfach nicht davon ausgegangen, dass ich Gesetzestexte brauche, wenn ich in meinem Garten etwas anpflanzen will. Nenn es ruhig Naivität.
    Ich würde nie darauf kommen, einem Nachbarn etwas vorzuschreiben, was er in seinem Garten machen kann oder nicht.
    Sicher, die Reiter ragen in sein Grundstück hinein. Aber zum Einen hat er es während des Aufbaus gesehen und zum anderen, welchen Schaden hat er dadurch? Ich käme nie auf die Idee über so etwas auch nur ein Wort zu verlieren.
    Aber wenn es darum ginge, würde ich die zu seiner Seite hin absägen. Kein Thema.
    Aber darum geht es in meiner Fragestellung ja gar nicht.
    Er führt rechtliche Bestimmungen ins Feld, die mir fragwürdig erscheinen. z.B. müsse man 3 m Abstand halten von der Grenze.
    Das erscheint mir unglaubwürdig.
    Es widerstrebt mir zutiefst, so etwas auf rechtlicher Basis klären zu müssen. Ich bin in einer Nachbarschaft aufgewachsen, in der so etwas absolut undenkbar gewesen wäre.
    That's life.
    Vielleicht weiß ja jemand, wie eine solche Pergola baurechtlich einzuordnen ist und welche Bestimmungen hier zur Anwendung kommen.
    • Name:
    • Martin Sausmikat
  3. also zum Nachbarn rüberragen darf auf jeden Fall ...

    also zum Nachbarn rüberragen darf auf jeden Fall nichts. Ansonsten einfach mal beim Amt fragen.
  4. Hallo Martin und Vera,

    Geh auf den Nachbarn zu,
    Frag ihn was ihm nicht gefällt,
    und warum er nicht gleich was gesagt hat.
    Schlag im eine gemeinsame Nutzung vor,
    jeder von seiner Seite aus,
    oder kriegt er dann keine Sonne mehr ab?
    Grüße
  5. Nachdem das Thema nun etwas gesackt ist und ...

    Nachdem das Thema nun etwas gesackt ist und wir uns mit Freunden besprochen haben, werden wir uns nach dem Versuch, die Rechtsauffassung des Nachbarn durch ihn erklären zu lassen, den Vorschlag unterbreiten, dass wir die Pergola abbauen und er an der Grenze Kirschlorbeer pflanzt, wie er es angeregt hat. Rechtlich ist er ja für die Befriedung auf dieser Gartenseite zuständig.
    Dennoch bleibt für uns die Frage, was von den vorgebrachten Argumenten des Nachbarn tatsächlich stichaltig ist. Hierzu haben wir leider noch keine klare Info finden können.
    • Name:
    • Martin Sausmikat
  6. Moin,

    Ein Lattenzaun
    mit Zwischenraum
    um durchzuschaun
    ;-)

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