Bauträger zur Befestigung einer Böschung "zwingen"
BAU-Forum: Rund um den Garten

Bauträger zur Befestigung einer Böschung "zwingen"

Hallo,
ich habe da so eine Gedanke und wollte mich erkundigen, ob das so machbar ist, bzw. was ihr davon haltet:
Gegenüber unserem Garten befindet sich ein Musterhaus des Bauträgers. Zwischen unseren und dem Garten des Musterhauses gibt es eine Böschung von 85 cm Höhe. Unser Grundstück liegt tiefer.
Ich habe dem Bauträger darauf aufmerksam gemacht, dass die Böschung zusammen bricht, wie bei den anderen. Das interessiert ihn aber nicht.
Ich möchte am liebsten zur Absicherung L-Steine verbauen und die Kosten teilen. Der Bauträger reagiert nicht.
Wie wäre es wenn ich mitten in meinem Garten einen riesigen Schild aufstelle, wo dann steht: "Achtung! Abrutschgefahr". Das Schild wäre dann so groß, dass jeder potenzielle Kunde, der das Musterhaus besucht, das sehen würde.
Dann würde der Bauträger doch reagieren, oder?
  • Name:
  • citizenkane
  1. spricht erstmal nichts dagegen,

    solange das Schild auf ihrem Grundstück steht.
  2. Klar auf meine Grundstück

    Na klar würde ich diesen Schild auf meinem Grundstück stellen!
    Mir geht es darum den Bauträger wach zu rütteln.
    Spätestens wenn potienielle Kunden kommen um das Musterhaus zu besichtigen, werden diese Kunden sich fragen, was für ein Typ gegenüber wohnt. Und dann steht der Bauträger in Erklärungsnot.
    Die Frage ist auch, ob der Bauträger rechtlich was dagegen tun kann (von wegen Geschäftsschädigend)?
    • Name:
    • citizenkane
  3. wie kam es zu der Böschung

    Ich unterstelle mal, dass die Böschung nicht das natürliche Gelände vor der Baumaßnahme war. Also die Frage: Wie ist die Böschung entstanden? Haben Sie die 85 cm abgegraben oder hat der Bauträger auf dem Nachbargrundstück aufgeschüttet? Oder ist es gar fifty-fifty oder sonst etwas.
    Ihre Formulierung " ... was für ein Typ gegenüber wohnt" führt mich zu der Vermutung, dass Sie gebuddelt haben, richtig oder falsch?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  4. Falsch, die Böschung wurde durch den Bauträger erstellt

    Die Böschung wurde vom Bauträger erstellt.
    Während der Beurkundung vor über einem Jahr (als noch nicht gebaut worden ist, quasi Flachland) war auch in den Zeichnungen nie die Rede von.
    Erst während der Bauphase, ein halbes Jahr später, gab es eine neue Zeichnung, wo ersichtlich wurde, dass es zu einer Böschung kommen wird. Am Ende gab es dann die Böschung.
    Im Kaufvertrag haben die sich mit einer Klausel natürlich abgesichert.
  5. Anderer Ansatz

    Wenn ich das richtig verstehe, besteht auf des Nachbars Grundstück eine Böschung in Ihre Richtung? Wie wird denn das anfallende Regenwasser entsorgt? Ein Jeder hat dafür zu sorgen, dass das Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück abgeleitet wird (bzw. versickert).
    Bedenken Sie allerdings, dass bei der L-Steinlösung noch eine Absturzsicherung nötig werden kann, deren Finanzierung auch erst vorher geklärt werden sollte.
    Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  6. alles Unsinn

    eine Böschung von 45 ° bricht nicht in sich zusammen.
    Und mit den Bedenken bezüglich anfallendem Regenwasser machen sie sich nur lächerlich, (bei 1,2 m²/lfdm Fläche).
    Wenn der Bauträger die genehmigten geländehöhen eingehalten hat, gibbet nichts zu meckern.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  7. Kann ich ...

    ein Duplikat Ihrer Glaskugel bekommen, aus der Sie den Böschungswinkel entnehmen bzw. die Bodenbeschaffenheit aus der Sie ableiten, dass die Böschung hält?
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  8. gibt es bei eBay

    Spaß beiseite.
    Natürlich vorausgesetzt der Bauträger hat nach DINAbk. abgeböscht.
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto

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