Natursteinpflaster 9/11 richtiger Unterbau und richtige Fugenbreite?
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Natursteinpflaster 9/11 richtiger Unterbau und richtige Fugenbreite?

Hallo, ich habe mir meine Garagenauffahrt von einem GALA  -  Fachbetrieb anlegen lassen. Das Problem ist, die Steine liegen so locker im Sand, das man sie mit der bloßen Hand aufnehmen kann und die Auffahrt weist nach 4 Jahren Benutzung Lunken von 3,5 cm auf teilweise 2 m Länge auf wenn man einen Richtscheid auflegt und es ist eine Fugenbreite von ca. 2-3 cm. Wegen dieser meiner Meinung nach schlechten Verlegung streite ich mich mit der ausführenden Firma. Jetzt war ein Gutachter da, der sich die Auffahrt angesehen hat. Bei einer Aufnahme des Pflasters an einer Stelle hat er auch festgestellt, das unter dem Kleinpflaster sich 10 cm gelber Sand befindet und darunter eine 4-5 cm Recycling  -  Schicht. Und  -  er ist in seinem Bericht zu dem Entschluss gekommen, das alles in Ordnung ist. Ich bin jetzt ziemlich Ratlos und würde mich über Tipps oder Fachliteratur Hinweise freuen.
  • Name:
  • Andreas Golembiewski
  1. tsss ...

    falscher Gutachter vielleicht? Auch Galabauer? Oder Vom Betrieb bestellt? Unabhängig?
    Die Ausführung ist NICHT fachgerecht! Das ist PFUSCH!
    Holen Sie sich nen Straßenbauer-Gutachter , der ist zuständig. Kein GALA-Bauer! Rufen Sie Ihre zuständige Handwerkskammer an.
  2. Da stimme ich

    Dir voll und ganz zu. Eigentlich kannst du da nur alles wieder rausbaggern.
    30 cm Schotter, 3-5 cm Pflastesplitt dann sieht es schon anders aus.
    Viele Grüße
  3. hm ...

    Dass es sich hierbei um Pfusch handelt, dem kann ich voll und ganz zustimmen.
    Allerdings ist eine Beurteilung einer Garagenzufahrt nicht nur einem 'Straßenbauer'-Gutachter möglich, sondern fällt genauso in unser Fachgebiet und jeder andere seriöse Gala-Bau-Sachverständige wird zum gleichen Ergebnis kommen.
    Grüße
  4. Nachfrage zu den Antworten

    Vielen Dank für die Bestätigung, so langsam kam ich mir schon vor, als wenn ich auf dem falschen Weg bin. Gibt es irgendeine Fachliteratur, DINAbk. Bestimmungen oder Ähnliches, womit ich den Sachverständigen seine Begutachtung vor Gericht unglaubwürdig machen kann? Vielleicht irgendeine Verordnung die festlegt, wieviel Recycling  -  Gemisch, wieviel Fugenbreite sein darf?
    • Name:
    • Andreas Golembiewski
  5. liebe christine ...

    nicht bös gemeint , aber bei reinen Pflasterarbeiten ist der Straßenbauer zuständig . Dass ein GaLaBauer das nicht KANN habe ich ja nicht gesagt, aber wenn es insbesondere um befahrenes Pflaster geht sind wir dann doch die Spezialisten , schon rein rechtlich.
    Lieber Herr Golembiewski , ja. Diese Fachliteratur gibt es, viel sogar. Und die kennen Anwälte und Fachleute , sprich Gutachter. Ziehen Sie einen zu Rate , vor allem wenn es vor Gericht geht.
    Oder wenn Sie Langeweile haben , kaufen Sie sich die RStO , die Schneider Bautabellen , die ZTV-P ... lesen diese alle und bezahlen nen Haufen Geld dafür . Und sind vor Gericht doch der Dumme. Sprechen Sie unverbindlich mit der Handwerkskammer und deren Gutachter wenn es Ihnen ernst ist.
  6. Straßenbauer vs. Galabauer

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Wenn es um Pflaster geht, insbesonders befahrenes hole ich mir immer! einen Gutachter aus dem Straßenbau dazu. Das hat nichts mehr mit Verlegetechnik Naturstein zu tun. Es ist zwar "Stein" aber die Anforderungen, insbesonders bei dynamischen Lasten sind ganz andere. Da hat Meister Lenuweit vollkommen recht.
  7. Zuständigkeiten

    Es ging mir nicht darum, in die Kompetenzen der Straßenbauer einzugreifen, bzw. diese anzuzweifeln, obwohl die Grenzen manchmal recht fließend sind.
    Es ging mir einzig und allein darum, dass jeder halbwegs gute Landschaftsarchitekt oder 'Gala-Bau'-Ingenieur den mangelhaften Aufbau im geschilderten Fall auch erkennen würde. Zumal ich seltenst bei der Planung und Ausführung von PKW-Stellplätzen, Gebäude- und Garagenzufahrten einem Straßenbauer begegnet bin, sondern dieses in den meisten Fällen den Landschaftsarchitekten überlassen bleibt.
    Die schwarzen Schafe gibt es überall, und das sogar branchenunabhängig. Dass das beschriebene Gutachten nicht in Ordnung ist, darüber sind wir uns, aus den verschiedensten Fachbereichen kommend, ja wohl trotz allem einig.
    Grüße

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