Gestaltung der Sondernutzung
BAU-Forum: Rund um den Garten
Gestaltung der Sondernutzung
Hallo, ich habe in einem Neubau eine Erdgerschoss-Wohnung in NRW erworben. Im Kaufvertrag sind 100 m² Sondernutzungsrecht vermerkt und dieses ist auch in den Plänen abgebildet und gekennzeichnet.
Das Haus liegt an einem Hang. Da die Pläne die Sondernutzungsfläche immer nur von oben zeigen, ist dort eine Hanglage der Sondernutzung nicht zu erkennen.
Nun soll es bald fertig werden und man ist dabei die Außenanlagen zu gestalten. Dabei stellt sich nun heraus, dass die Sondernutzung als "Abböschung" geplant ist. Die wäre aber so steil, dass man darauf prima einen Weinanbau betreiben könnte, als "Garten" ist es so nicht nutzbar (z.B. ist der Austritt aus dem zukünftigen Terrassenfenter ca. 1,5 m oberhalb der Sondernutzungsfläche). Ich habe bereits mehrfach versucht - auch mit Vorschlägen eines Gartenbauers - eine Terrassierung mit dem Bauträger zu diskutieren. Der hat auch grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, ist aber keinesfalls bereit die Kosten (gedacht ist an L-Steine oder Gabionen) auch nur anteilig zu übernehmen.
Auch ist man der Meinung, dass Bauträgerseitig lediglich Muttererde aufgebracht wird und dass die Bepflanzung etc. dann meine alleinige Aufgabe sei.
Meine Frage nun: wenn ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, inwieweit muss der Bauträger Sorge tragen, dass überhaupt eine sinnvolle Nutzung stattfinden kann?
Das Haus liegt an einem Hang. Da die Pläne die Sondernutzungsfläche immer nur von oben zeigen, ist dort eine Hanglage der Sondernutzung nicht zu erkennen.
Nun soll es bald fertig werden und man ist dabei die Außenanlagen zu gestalten. Dabei stellt sich nun heraus, dass die Sondernutzung als "Abböschung" geplant ist. Die wäre aber so steil, dass man darauf prima einen Weinanbau betreiben könnte, als "Garten" ist es so nicht nutzbar (z.B. ist der Austritt aus dem zukünftigen Terrassenfenter ca. 1,5 m oberhalb der Sondernutzungsfläche). Ich habe bereits mehrfach versucht - auch mit Vorschlägen eines Gartenbauers - eine Terrassierung mit dem Bauträger zu diskutieren. Der hat auch grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, ist aber keinesfalls bereit die Kosten (gedacht ist an L-Steine oder Gabionen) auch nur anteilig zu übernehmen.
Auch ist man der Meinung, dass Bauträgerseitig lediglich Muttererde aufgebracht wird und dass die Bepflanzung etc. dann meine alleinige Aufgabe sei.
Meine Frage nun: wenn ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, inwieweit muss der Bauträger Sorge tragen, dass überhaupt eine sinnvolle Nutzung stattfinden kann?