Erhöhung des Niveaus des Nachbargrundstücks
BAU-Forum: Rund um den Garten
Erhöhung des Niveaus des Nachbargrundstücks
Unser Nachbar erhöht gerade nachträglich seinen Garten mit einer Stützmauer von ca. 110 cm. Teilweise steht die Mauer direkt an der Grenze -Mauer an Mauer mit unserer Garage und mit ca. 30 cm Abstand zu unserer Einfahrt. Bundesland Baden-Württemberg.
An der Einfahrt zur Garage und am Zugang zur Haustüre soll also später der Nachbargarten ca. 110 cm über unserem Niveau liegen. Ist das zulässig?
An der Einfahrt zur Garage und am Zugang zur Haustüre soll also später der Nachbargarten ca. 110 cm über unserem Niveau liegen. Ist das zulässig?
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Nein
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so hart,
Hallo Herr Braun,
würde ich es jetzt nicht ausdrücken, wie Sie Herr Fahrenkrog. Es kommt darauf an in was für einem Gebiet Sie wohnen, Herr Braun! Gibt es einen Bebauungsplan, wenn ja, was steht da drinnen im Bezug auf Aufschüttungen und Abgrabungen. Ist es ein 34er Gebiet (also ohne Bebauungsplan)?
Am besten gehen Sie zu Ihrer zustaändigen Baurechtsbehörde und lassen sich dort beraten. Die müssten das am besten wissen!
Gruß aus Baden