Bayern: Zulässiger Sichtschutz ist errichtet, nun soll nachträglich Bebauungsplan geändert werden
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Bayern: Zulässiger Sichtschutz ist errichtet, nun soll nachträglich Bebauungsplan geändert werden

Ich habe einen nach der Bayerischen Bauordnung zulässigen Sichtschutz, baumarktüblich aus Holz, in Höhe von 1,80 Meter, circa 5,70 Meter lang an der Grundstücksgrenze zu meinem Nachbarn errichtet.
Ich wohne in einer Reihenhaussiedlung, der Sichtschutz deckt ungefähr die Hälfte der Grundstücksgrenze ab.
Die Zulässigkeit des Vorhabens haben mir vorher sowohl Gemeinde als auch Landratsamt bestätigt.
Nun war mein Nachbar beim Landratsamt und dort wurde ihm geraten, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu stellen, damit solche Sichtschutzwände für unzulässig erklärt werden. Mein Nachbar hat dies auch getan.
Muss ich befürchten, dass ich nach einer evtl. erfolgenden Änderung des Bebauungsplanes den Sichtschutz wieder abreißen muss oder habe ich Bestandsschutz?
  • Name:
  • Alois
  1. Dann fragen Sie doch mal wieder beim

    Landratsamt bzw. Gemeinde an.
    Ich persönlich würde "Bestandsschutz" sagen. Aber ich kein kein Rechtsexperte.
    Sinnvoll wäre sicherlich, die damalige Aussage über die Genehmigung schriftlich zu haben.
  2. Bestandsschutz besteht

    Nach Auskunft des Bauamts besteht Bestandsschutz.
    Vielen Dank für den Tipp.
    • Name:
    • Alois

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