Absturzsicherung Stützmauer: Welche Optionen gibt es? Zaun, Hecke oder Mauer?
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Absturzsicherung Stützmauer: Welche Optionen gibt es? Zaun, Hecke oder Mauer?

Hallo,
folgende Fakten:
  • Stützmauer am Gartenende 2 m Höhe
  • mein Garten liegt oben, Anhsclussgelände tiefer
  • LBOAbk. RP schreibt ab 1,0 m Absturzsicherung vor
  • Baugenehmigung für Stützmauer schreibt, der zum "Begehen bestimmte Bereich des Gartens" ist gegen Absturz zu sichern
  • Anstelle eines Zauns habe ich eine Hecke stehen, sozusagen direkt "auf" der Stützmauer

Frage:
Kann ich gegenüber Bauamt argumentieren, dass dieser Bereich (also die letzten 0,5 m des Gartens) nicht zum "Begehen bestimmt" ist und somit den Zaun weglassen? Oder zählt zum "Begehen bestimmt" jede Gartenecke, sofern sich ein Individuum auch unter Anstrengung, "Durch-die-Hecke-quetschend" und ohne Nachzudenken irgendwie Zutritt dorthin verschaffen und entsprechend von der Mauer plumpsen könnte?
Vielen Dank für eventuelle Antworten
Winnie

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    Ich verstehe, dass Sie eine Absturzsicherung für Ihre 2 Meter hohe Stützmauer am Gartenende benötigen, da die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBOAbk. RP) dies ab 1 Meter Höhe vorschreibt. Die Baugenehmigung fordert eine Sicherung des "zum Begehen bestimmten Bereichs".

    Ich empfehle Ihnen folgende Optionen zur Absturzsicherung:

    • Zaun: Eine gängige und sichere Lösung. Achten Sie auf die erforderliche Höhe gemäß LBO RP.
    • Hecke: Eine natürliche Lösung, die jedoch ausreichend dicht und hoch sein muss, um als Absturzsicherung zu dienen. Beachten Sie, dass Hecken Pflege benötigen, um ihre Funktion zu erfüllen.
    • Mauer: Eine Erhöhung der Stützmauer selbst kann ebenfalls als Absturzsicherung dienen. Dies erfordert jedoch eine statische Prüfung.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Bauamt, welche Art der Absturzsicherung in Ihrem Fall zulässig ist und den Anforderungen der LBO RP entspricht. Holen Sie bei Bedarf eine statische Einschätzung ein, insbesondere wenn Sie die Mauer erhöhen möchten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Absturzsicherung
    Eine Vorrichtung oder Maßnahme, die verhindern soll, dass Personen von einer erhöhten Fläche abstürzen. Dies kann ein Zaun, eine Hecke, eine Mauer oder ein Geländer sein.
    Verwandte Begriffe: Geländer, Brüstung, Umwehrung.
    Landesbauordnung (LBO)
    Ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Die LBO enthält Bestimmungen über die Anforderungen an Bauwerke, wie z.B. die Notwendigkeit einer Absturzsicherung.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
    Stützmauer
    Eine Mauer, die dazu dient, Erdreich oder andere Materialien abzustützen, um Höhenunterschiede auszugleichen. Stützmauern werden häufig in Gärten oder im Straßenbau eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Hangsicherung, Böschungssicherung, Winkelstützmauer.
    Baugenehmigung
    Eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauwerken erforderlich ist. Die Baugenehmigung stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Baurecht.
    Bauamt
    Die Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Bauvorschriften zuständig ist. Das Bauamt erteilt Baugenehmigungen, führt Kontrollen durch und berät Bauherren in baurechtlichen Fragen.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Stadtplanungsamt.
    Zaun
    Eine Einfriedung, die dazu dient, ein Grundstück abzugrenzen oder zu schützen. Zäune können aus verschiedenen Materialien wie Holz, Metall oder Kunststoff bestehen.
    Verwandte Begriffe: Einfriedung, Grundstücksbegrenzung, Sichtschutz.
    Hecke
    Eine Reihe von Sträuchern oder Bäumen, die als Einfriedung oder Sichtschutz gepflanzt werden. Hecken können auch als Absturzsicherung dienen, wenn sie ausreichend dicht und hoch sind.
    Verwandte Begriffe: Strauchreihe, Pflanzreihe, Lebende Wand.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Höhe muss eine Absturzsicherung haben?
      Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBO RP) schreibt eine Absturzsicherung ab einer Höhe von 1 Meter vor. Die genaue Höhe kann je nach den spezifischen Anforderungen der Baugenehmigung variieren. Klären Sie dies im Zweifelsfall mit dem zuständigen Bauamt.
    2. Kann eine Hecke als Absturzsicherung dienen?
      Ja, eine Hecke kann als Absturzsicherung dienen, wenn sie ausreichend dicht und hoch ist, um einen Absturz zu verhindern. Es ist wichtig, dass die Hecke regelmäßig gepflegt wird, um ihre Funktion zu gewährleisten. Beachten Sie, dass das Bauamt möglicherweise spezifische Anforderungen an die Dichte und Höhe der Hecke stellt.
    3. Was ist bei der Wahl des Materials für einen Zaun zu beachten?
      Bei der Wahl des Materials für einen Zaun sollten Sie auf Stabilität, Witterungsbeständigkeit und die optische Gestaltung achten. Gängige Materialien sind Holz, Metall und Kunststoff. Achten Sie darauf, dass der Zaun den geltenden Normen und Vorschriften entspricht.
    4. Benötige ich eine Baugenehmigung für eine Absturzsicherung?
      Ob eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Absturzsicherung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den spezifischen Umständen ab. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt. In Ihrem Fall könnte die Baugenehmigung für die Stützmauer bereits Anforderungen an die Absturzsicherung enthalten.
    5. Was bedeutet "zum Begehen bestimmter Bereich des Gartens"?
      Dieser Begriff bezieht sich auf Bereiche des Gartens, die üblicherweise von Personen betreten werden, wie z.B. Wege, Terrassen oder Rasenflächen. Bereiche, die schwer zugänglich sind oder keine typische Aufenthaltsfunktion haben, fallen in der Regel nicht darunter. Die genaue Auslegung kann jedoch im Einzelfall unterschiedlich sein.
    6. Wer kann mir bei der Planung und Umsetzung einer Absturzsicherung helfen?
      Für die Planung und Umsetzung einer Absturzsicherung können Sie sich an Garten- und Landschaftsbauer, Zaunbauer oder Architekten wenden. Diese Fachleute können Sie bei der Auswahl der geeigneten Lösung beraten und die Arbeiten fachgerecht ausführen.
    7. Was passiert, wenn ich keine Absturzsicherung errichte?
      Wenn Sie keine Absturzsicherung errichten, obwohl dies von der Landesbauordnung oder der Baugenehmigung vorgeschrieben ist, kann das Bauamt Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften ergreifen. Dies kann von einer Aufforderung zur Nachrüstung bis hin zu Bußgeldern reichen.
    8. Wie hoch sind die Kosten für eine Absturzsicherung?
      Die Kosten für eine Absturzsicherung variieren je nach Art der Sicherung (Zaun, Hecke, Mauer), Material und Umfang der Arbeiten. Holen Sie sich Angebote von verschiedenen Anbietern ein, um die Kosten zu vergleichen.

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      Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens.
    • Gartengestaltung: Planung und Umsetzung
      Tipps und Anregungen für die Gestaltung eines sicheren und attraktiven Gartens.
  2. Absturzsicherung Stützmauer: Bauamt fordert Nachrüstung!

    Absturzsicherung
    Hallo Winnie,
    Sie müssen die Absturzsicherung bauen.
    Ist zwingend notwendig.
    Gartenhecken und Bepflanzungen gelten nicht als Absturzsicherung!
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Absturzsicherung Stützmauer: Zaun, Hecke oder Mauer?

    💡 Kernaussagen: Bei einer Stützmauer ab 1m Höhe ist eine Absturzsicherung laut LBOAbk. RP zwingend erforderlich. Gartenhecken und Bepflanzungen gelten nicht als ausreichende Absturzsicherung. Die Baugenehmigung fordert eine Sicherung für "zum Begehen bestimmte Bereiche" des Gartens.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Laut Beitrag von Absturzsicherung Stützmauer: Bauamt fordert Nachrüstung! ist eine Absturzsicherung zwingend notwendig und Gartenhecken sind nicht ausreichend.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Bauamt, ob Ihre bestehende Hecke als Absturzsicherung anerkannt wird oder ob ein Zaun oder eine Mauer erforderlich ist. Beachten Sie die Vorgaben der LBO RP bezüglich Absturzsicherungen.

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