Absturzsicherung an Stützmauer
BAU-Forum: Rund um den Garten
Absturzsicherung an Stützmauer
Hallo,
folgende Fakten:
- Stützmauer am Gartenende 2 m Höhe
- mein Garten liegt oben, Anhsclussgelände tiefer
- LBOA RP schreibt ab 1,0 m Absturzsicherung vor
- Baugenehmigung für Stützmauer schreibt, der zum "Begehen bestimmte Bereich des Gartens" ist gegen Absturz zu sichern
- Anstelle eines Zauns habe ich eine Hecke stehen, sozusagen direkt "auf" der Stützmauer
Frage:
Kann ich gegenüber Bauamt argumentieren, dass dieser Bereich (also die letzten 0,5 m des Gartens) nicht zum "Begehen bestimmt" ist und somit den Zaun weglassen? Oder zählt zum "Begehen bestimmt" jede Gartenecke, sofern sich ein Individuum auch unter Anstrengung, "Durch-die-Hecke-quetschend" und ohne Nachzudenken irgendwie Zutritt dorthin verschaffen und entsprechend von der Mauer plumpsen könnte?
Vielen Dank für eventuelle Antworten
Winnie