Sichtschutzzaun hinter Grenzgarage auch über 1,80 zulässig?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Sichtschutzzaun hinter Grenzgarage auch über 1,80 zulässig?
Der NachbarA hat ein Garage mit Grenzbebauung errichtet. Da diese nun genau an einem Gartensitzplatz mit Teich und Natur steht, ist meine Frage, ob hier ein Sichtschutz über 1,80 Meter zulässig ist bis zur Höhe der Garage. Das Gesamtbild wurde nämlich durch die Rückwand der Garage erheblich getrübt zumal die Garage auf einem Streifenfundament gut 15-20 cm über eigentlicher Grundstückshöhe steht (ist das zulässig?) und alles unter der Garage offen ist. (Standort: Rheinland-Pfalz und neuer Nachbar A konnte dort bauen, da Aufgrund einer Erbauseinandersetzung das Grundstück von Nachbar B geteilt und verkauft wurde. Anstelle unserer Sichtschutzwand stand übrigens vorher Lebensbäume von 2,50 M Höhe.