Mauer auf Grundstücksgrenze
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Mauer auf Grundstücksgrenze

Hallo,
wir haben vor einigen Tagen eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut. Das war eigentlich nicht so geplant, ist aber leider passiert.
Die Mauer ist 2 m hoch und dient zur Abstützung des ursprünglichen Geländes. Das Nachbargrundstück ist also 2 m höher. Die Mauer ist 24 cm breit und ca. zur Hälfte auf dem Nachbargrundstück.
Was kann ich hier tun? Muss ich die Mauer wieder abreißen, oder gibt es hier doch eine gesetzlicher Hintertür?
(Ich wohne in BW)
Vielen Dank schon mal in Voraus für nützliche Informationen.
Gruß
Heiko
  • Name:
  • Heiko
  1. wer abgräbt oder aufschüttet ...

    ist für die Maßnahme verantwortlich.
    Wenn der Nachbar die 2 Meter aufgeschüttet hat, so hätte dieser die Mauer selbst komplett auf seinem Grundstück errichten müssen.
    Mit Ihrer Lösung wäre er gut bedient.
    Wenn Sie abgegraben haben müsste die Mauer komplett auf Ihrem Grundstück sitzen, aber dem Nachbar geht nichts verloren.
    Also sollten alle zufrieden sein.
    Eine Frage noch: wie errichtet man ungewollt eine Mauer und die auch noch 2 Meter hoch?
    Gruß und einen guten Rutsch.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Und wie kommt die Mauer aufs Nachbargrundstück?

    das finde ich fast noch bedenklicher. Das sollten Sie rechtlich einwandfrei regeln. Nicht dass der Nachbar in 10 Jahren (oder dessen Nachfolger) den Abriss verlangt.
    Bei 24 cm Breite wird doch auf noch von Ihrem Grundstück "genügend" übrigbleiben. Oder ist hier mit Fertigelemente gearbeitet worden und es sind sog. L-Steine verwendet worden und der Schenkel zeigt zum Nachbar hin? (gibt es übrigens als Sonderfertigung auch mit dem Schenkel zu Ihrer Seite hin).
  3. Erklärung

    Hallo,
    nicht die Mauer ist ungewollt, sondern dass sie auf der Grenze steht. Ich habe vom Haus aus gemessen und die Maße auf der Bauzeichnung genommen. So wie es aussieht ist das Haus aber ca. 12 cm verschoben. Den Grenzpfeiler habe ich erst später entdeckt, da dieser ein Holzpfeiler zur Grundstücksabsteckung ist.
    Die Mauer ist aus Schalsteinen. Auf meinem Grundstück habe ich noch genügend Platz. Es war eine Unachtsamkeit, die Grenze nicht richtig nachzuprüfen.
    Danke,
    Heiko
  4. Um späteren Stress zu vermeiden

    sollten Sie das entweder verscheigen und hoffen, dass nie, nie jemand die Grenze nachmisst (und Sie hoffentlich auch noch in 20 Jahren ein gutes Verhältnis zum Nachbarn haben).
    ODER
    Sie klären das jetzt rechtlich einwandfrei (Baulast oder Abkaufen der paar cm Grundstück vom Nachbarn).
    Dem Bauamt dürfte die Grenz-Mauer das erstmals egal sein, da Nachbarschaftsrecht (sofern die 12 cm Hausabweichung immer noch innerhalb vom Baufenster bzw. der Grenzabstände sind).
    Was Ihr Nachbar sagt, weiß ich nicht. Aber die Rechnung ist
    12 cm * Länge der Mauer = Verlust an Grundfläche. Bei 15 m Grundstückslänge sind das schon 1,8 m² * Kaufpreis 250,- (geschätzt) sind das dann schon 500,- €
    Laienmeinung, keine Rechtsberatung.
  5. Das Nachbarrecht BW ...

    Das Nachbarrecht BW schreibt für Mauern auf einer Grundstücksgrenze eine maximale Höhe von 1,50 m vor. Höhere Mauern müssen um ihre Mehrhöhe entsprechend zurückgesetzt werden. Hieße in Ihrem Falle, dass ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten wäre. Noch strenger kann diese Regelung im jeweiligen Bebauungsplan Ihrer Gemeinde sein. Eine gesetzliche Hintertür gibt es damit also nicht. Wäre noch interessant zu wissen, wer den Eingriff in das ursprüngliche Gelände vorgenommen hat und ob Sie sich auf dieser Basis mit Ihrem Nachbarn einigen können. Ansonsten haben Sie in einem Streitfall eher schlechte Karten.
    Grüße
  6. Erklärung 2

    Hallo,
    den Eingriff habe ich vorgenommen.
    Ich habe übrigens eine Baugenehmigung, damit ich später einmal auf die Mauer ein Dach bauen kann um einen Unterstellplatz für Fahrrad usw. zu haben. Aber das wird die Lage auch nicht stark verändern, oder?
    Gruß
    Heiko
  7. Grenzabstand

    Unabhängig von der Baugenehmigung und einem einzuhaltenden Grenzabstand, steht die Mauer nicht dort, wo sie eigentlich sein sollte. Wenn Sie vorhaben, die Mauer noch durch eine entsprechende Abdeckung zu erweitern, ist der Schaden um einiges höher, wenn Ihr Nachbar erst im Zuge dieser Baumaßnahmen den fehlenden Grenzabstand bemerkt. Also hilft nur, die Risiken abzuwägen und vielleicht ein offenes Wort mit dem Nachbarn, bevor es zu ernsthafen Auseinandersetzungen kommt.
    Gruß

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