Höhe der Grenzbepflanzung / Nachträglich Baugenehmigung
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Höhe der Grenzbepflanzung / Nachträglich Baugenehmigung

Guten Tag,
wir sind im August diesen Jahres in unser neues Einfamilienhaus in nordbayern eingezogen. ursprünglich wollten wir eine moderne Grenzbebauung (Betonsockel mit aufliegender horizontaler Bebretterung) anbringen. unser Nachbar sprach uns an und erläuterte uns, dass ihm das nicht gefalle! nach kurzem Gespräch sind meine Frau und ich uns klar geworden dass wir mit den Nachbarn ein auf die Zukunft gerichtetes ruhiges Verhältnis aufbauen und unter allen Umständen stefan raabs maschendrahtzaun-Drama verhindern wollten.
also haben wir unseren landschaftsarchitekten gestoppt und ihn beauftragt anstelle der ursprünglichen Planung eine "grüne mauer" zu pflanzen. unser Nachbar (beruf: Förster) sagte vor zeugen, dass er damit leben kann und ihm das besser gefalle! . Wir wiesen ihn in diesem Zusammenhang auch auf die geplante Höhe hin. das war ihm egal, Hauptsache kein bretterzaun. Wir orientierten uns an den restlichen nachbargründstücken und ließen tujas in Höhe von ca. 2 m anpflanzen. drei Wochen nach Einzug kam ein schreiben der Gemeinde dass wir gegen die Höhe der Grenzbebauung verstoßen haben und nun unsere tujas auf 1,3 herunterschneiden müssen. damit sind diese laut gärtner kaputt. unser Nachbar hat sich beschwert.
in einem vorgespräch bot die Gemeinde dem Nachbarn an einen Spiegel auf unsere kosten anzubringen um die "Sichtbehinderung" beim ausfahren aus der Garage zu beheben. man muss dazu sagen dass wir in einer Sackgasse wohnen, in der am Tag ca. 30 PKW fahren. auch beim kürzen auf 1,3 m wird keine Sichtverbesserung hergestellt. Frage: auf den nachbarschaftsgrundstücken im Baugebiet wären wir nicht die einzigen die eine höhere Grenzbepflanzung haben. Ca. 50 % der Häuser haben dies. gibt es soetwas wie eine nachträgliche Änderung der Baugenehmigung durch stillschweigendes dulden seitens der gemeinde. ist ja de facto im Falle der anderen Nachbarn der Fall und kann dies als grundsätzliche Änderung des Bebauungsplans angesehen werden. oder gibt es andere Lösungen? selbst die Gemeinde die den Bebauungsplan aufgestellt hat, sieht die vorgaben als überflüssig an. wir sind ratlos!
über Reaktionen wären wir sehr dankbar!
  • Name:
  • thomas richter
  1. grins, grins ...

    Dar Nachbar hat Sie reingelegt.
    Bepflanzungen unterliegen dem Nachbarrecht und es gibt eine Einspruchsfrist von 5 Jahren durch den Nachbarn.
    Eine Einfriedung ist Pflicht, bei richtiger Ausführung hat der Nachbar kein Einspruchsrecht.
    Wenn in der Umgebung ähnliche "grüne" Zäune bestehen so können Sie sich nicht darauf berufen denn dort hat der Nachbar nicht widersprochen.
    Ihr Architekt ist unfähig denn der hat den Fallstrick nicht bemerkt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Bayern

    hat kein eigenes Nachbarschaftsgesetz/Nachbarrechtsgesetz.
    Was soll die Gemeinde machen?
    Die Festsetzungen im Bebauungsplan waren Ihnen bzw. Ihrem Architekten bekannt.
    Freistellung bekommen Sie von der Gemeinde nur mit Zustimmung/undterschrift des Nachbarn. und die wird es wohl nicht geben.
    Vielleicht stellen Sie dem Nachbarn noch mal die "Mauer/Holz Lösung" in Aussicht. (Vor dem Hintergrund, dass Sie ja die Thujas ohnehin wegnehmen müssen ... :-)
    • Name:
    • M.P.
  3. Würde ich auch sagen:

    Schlagen Sie Ihren Nachbarn mit den eigenen Waffen und bringen Sie die von Ihnen ursprünglich geplante Lösung ins Spiel. Das ist zwar wegen der Kosten ärgerlich, aber Sie haben eine für Sie akzeptable Lösung. Ein schmusiges Verhältnis zum Nachbarn wird sich unter den von Ihnen geschilderten Gegebenheiten vermutlich sowieso nicht einstellen.

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