Herstellung der Gehwegüberfahrt
BAU-Forum: Rund um den Garten
Herstellung der Gehwegüberfahrt
Wir haben einen Bescheid bekommen, in dem wir eine Kostenvorauszahlung für die endgültige Herstellung der Gehwegsüberfahrt leisten sollen (Bordsteinabsenkung und Pflastern der Flächen). Soweit okay, auch wenn Vorauszahlungen natürlich immer unangenehm sind ... nun bezieht sich der Bescheid auch auf eine Sondernutzung des Gehweges? Kann mir jemand sagen, was es damit auf sich hat? Ort ist Hamburg, im entsprechenden Wegegesetz habe ich dazu nichts konkretes gefunden. Wir fahren ja nur mit unseren Autos darüber ...
Danke
Helge
Danke
Helge
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einfach mal ...
googlen . "Sondernutzung" und "Hamburg". heraus kommt an erster Stelle u.g. Link.
Sondernutzung ist in ihrem falle (sie bauen) ein aufstellen des gerüstes , Lagerung von Material o.ä. auf öffentlichen verkehrsflächen.Weiterführende Links:
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sorry
hatte vergesen zu sagen, dass ich Privatmensch bin, keine gewerbliche Nutzung. Heute habe ich aber mit dem Tiefbauamt telefoniert, die meinten die Sondernutzungsgebühr wird fällig für evtl. entstandene Schäden, die wir bzw. Lkw oder Bagger während der Bauphase hinterlassen haben. Na ja ...