neue Gasleitung gegen alten Baumbestand
BAU-Forum: Rund um den Garten

neue Gasleitung gegen alten Baumbestand

Hallo liebes Forum,
unsere Straße soll aufgerissen werden und Gasleitungen erhalten (damit alle diejenigen, die jetzt eine Ölheizung haben, in Zukunft auf Gas wechslen können? Egal ...)
Neben unserem Garten (Hammergrundstück) verläuft von dieser Straße ein privater Stichweg nach "hinten" zu anderen Grundstücken, unter den nun dabei ebenfalls eine Gasleitung verlegt soll  -  die Eigentümer des Privatweges haben natürlich nichts dagegen, da für Sie so eine Option auf Gasanschluss entsteht.
Unmittelbar (fast am Zaun) neben dem Privatweg in meinem Garten steht eine alte, große Fichte (min. 25 m hoch)  -  wenn die praktisch einseitig alle Wurzeln durchtrennt kriegt, kippt die schlimmstenfalls beim nächsten Sturm um, ansonsten wird sie das wohl auch nicht überleben (fast 50 % Wurzelfläche abgeschnitten?).
Mein Problem dabei nun:
eine Fichte ist in Berlin laut BaumSchVO kein geschützer Baum  -  dürfen jetzt die Eigentümer des Privatweges (oder die NBB/Gasag selber) einfach so Wurzeln durchtrennen, die ja 'jenseits' meines Grundstückes gewachsen sind? Wie kann ich mich notfalls dagegen wehren  -  obwohl ich ja gar unmittelbar gar nicht beteiligt bin?
Herzlichen Dank für weiterführende Antworten.
  1. Dat Balina Recht von den Nachbarn.

    kenne icke nicht so gut.
    Aber in Niedersachsen gibt es im Nachbarschaftsrecht Abstandsvorschriften für Bepflanzungen, von Grenze bis Mitte Stamm. Und da sind Bäume ziemlich weit weg von der Grenze.
    Fragt sich also, ob der Baum da je hätte so groß werden dürfen.
  2. na ja

    > Fragt sich also, ob der Baum da je hätte so groß werden dürfen.
    Na ja: nach gültigem Nachbarschaftsrecht hätten die Bäume das Wachstum klarerweise schon vor ca. 40 Jahren einstellen müssen. Aber damals hat das denen wohl noch keiner gesagt  -  und ich bin hier auf dem Grundstück erst seit wenigen Jahren "baumweisungsberechtigt" :)
    Nach aktuellem Berliner Nachbarschaftsrecht dürfte der Baum meines Wissens nach 1,5 m von der Grundstücksgrenze stehen (Stammmittelpunkt), da eine ordinäre Fichte nicht zu den schnellwachsenden Bäumen zählt. Auch dann würden halbseitig deutlich weniger als 3 m Wurzelradius verbleiben  -  sehr (zu?) wenig für einen Flachwurzler wie die Fichte mit einer Höhe von mehr als 25 m.
    Aber der Baum steht nun mal, noch näher am Zaun, frecher Weise einfach so rum  -  und nachbarschaftsrechtlich ist bezüglich Grenzabständen eh alles verjährt. Diesbezüglich die vorhandene Situation zur Kenntnis nehmend, frage ich mich also eher:
    • Was kann mir / dem Baum so blühen?
    • Wie kann ich notfalls Böses verhindern?
    • Wer ist eigentlich Ansprechpartner? der Gasnetzbetreiber? der Gasanbieter? die Eigentümer des Privatweges, die den Netzbetreiber buddeln lassen?
  3. Sprechen Sie mal mit dem Versorger

    eventuell wird die Leitung durchGeschossen, d.h. Loch vorne, Loch hinten und dann die Leitung von Loch zu Loch Geschossen. Da dürfte den Wurzeln wenig passieren.
  4. Danke  -  werde ich klarerweise versuchen. Aber zwischen ...

    Danke  -  werde ich klarerweise versuchen. Aber zwischen mir und dem Versorger (Gasag) liegt die NBB (der Netzbetreiber), und vor der NBB kommt noch eine Planungsgesellschaft, die aber nichts mit mir zu tun hat, weil eine Fichte ja kein geschützer Baum ist. Versuchen Sie mal, da irgendeinen zu finden, der verbindliche Antworten geben kann ...
    Ich weiß bisher nur, das bei anderen betroffenen, nach BaumSchVO geschützen, Bäumen von einer "Einverständniserklärung zu Aufgrabungsarbeiten im Wurzelbereich" die Rede ist  -  das hört sich zumindest nicht nach Durchschiessen an.
  5. Überlegungen

    Sie könnten die Mehrkosten für einen Umweg übernehmen.
    Sie könnten sich den Baum kostenlos als Gegenleistung fällen lassen.
    Sie könnten versuchen, die Rohrverlegung gerichtlich zu verhindern.
    Sie werden nach der Rohrverlegung mit einem unsicheren Baum konfrontiert.
    Sie werden nach der Rohrverlegung aufgefordert, den Baum zu fällen, da Gasleitungen nicht durch Wurzeln geschädigt werden dürfen.
    Sie müssen mit Schadenersatz rechnen, wenn ein umfallender Baum eine Gasleitung zerstört.
    Sie wollten den Baum schon immer weg haben, jetzt ist Gelegenheit dazu.
    Letztlich steht die Verjährung einer Verletzung der Abstandsregel gegen das Verbot, fremde Grundstücke zu beeinflussen.
    Fraglich ist allerdings ob das Recht zur Nutzung eines Grundstückes das Recht einschließt, durch kappen von Wurzelwerk eine gefährliche Lage eines Baumes an der Grundstücksgrenze herbeizuführen.
    Denken Sie an eines: einen Problem-Baum müssen Sie fällen.
    Fällt der Baum bei Sturm auf Ihr Haus dann bekommen Sie nichts da höhere Gewalt. (Klagen gegen Petrus nehmen die Gerichte nicht an)
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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