Stellplatz im 3 m-Grenzbereich u.a.
BAU-Forum: Rund um den Garten

Stellplatz im 3 m-Grenzbereich u.a.

Guten Tag aus NRW!
Bin neu hier und noch nicht mit allen Gepflogenheiten vertraut (sorry). Leider habe ich beim Durchstöbern der Antworten nicht das gefunden, was ich suche.
Deshalb hier meine Fragen:
a) Ist ein Autostellplatz im 3 m-Grenzbereich erlaubt?
(wir haben ein Hanggrundstück von 25 m Länge, es ist an beiden Breitseiten von Straßen begrenzt, wobei die obere Straße nur als Wirtschaftsweg ausgewiesen ist; die Zufahrt zum Grundstück ist nur über die untere Straße gestattet; unsere erste und genehmigte Planung! sieht zwei Stellplätze im unteren Drittel des Grundstücks vor, dies würde bedeuten, dass wir nach 8 m! Zufahrt und Stellplätze eine 3,5 m hohe Betonmauer brauchen um dann doch nur 5 m Terrasse/Garten zu haben; erschwerend kommt hinzu, dass die Stellplätze zur Sonnenseite sind; im oberen Drittel des Grundstückes, welches an den asphaltierten Wirtschaftsweg grenzt, der im Winter auch geräumt wird! , wäre ausreichend und wenig störend Platz für die Autos)
b) Müssen zwei Stellplätze ausgewiesen werden (bei zwei Erwachsenen)?
c) Gibt es Sonderregelungen bzgl. Wirtschaftwegen?
Grüße und Danke, Fr. Kohr
  • Name:
  • Monika Kohr
  1. Lesen Sie Ihre Baugenehmigung

    In Ihrer Baugenehmigung sind notwendige Stellplätze enthalten, das richtet sich nach der örtlichen Parkplatzsatzung.
    Bei einem Einfamilienhaus werden 2 Plätze zur Auflage gemacht da immer ein Gästeparkplatz benötigt wird.
    Den Wirtschaftsweg dürfen Sie nicht benutzen weil er nicht für den Straßenverkehr ausgebaut ist und nicht dafür genutzt werden soll, Sie können sich höchsten um eine Genehmigung bemühen.
    Sie können die Stellplätze nebeneinander oder hintereinander errichten, eine Überdachung oder eine Garage ist separat zu beantragen.
    Wenn Sie die Garage eingraben und den Platz davor als Stellplatz deklarieren geht vom Grundstück (fast) nichts verloren.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Muss meine Frage präzisieren!

    Unsere Stellplätze sind schon genehmigt, auch mit dieser hohen Mauer! Da wir alles nur auf dem Papier gesehen haben (naiv, naiv), merkten wir erst nach der Grobabsteckung, was eigentlich eine Terrasse von nur 5 Meter bedeutet. An unserem Haus ist ein Anbau, der zurückgesetzt ist (links); die vorläufigen! Stellplätze wären also unserer Meinung nach günstiger auf dieser Seite. Eine eingegrabene Garage wäre auch unser Traum, aber die Kosten sind z.Z. nicht zu bewältigen.
    Hier die Fragen: Darf ich anstelle auf der rechten Seite den Stellplatz links bauen? Müssen wir diese Außenanlage überhaupt schon mit Baubeginn anfangen? Und dürfen wir den/die Stellplätze bis an die Grundstücksgrenzen legen oder gibt es gesetzlich vorgeschriebene Abstände?
    Grüße
    • Name:
    • monika kohr

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