Zufahrt (offenporig) - zählt diese als Versiegelungsfläche?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Zufahrt (offenporig) - zählt diese als Versiegelungsfläche?
Das Haus ist bereits erstellt und abgenommen. Jetzt soll die Zufahrt zum Stellplatz gemacht werden. Lt. Bebauungsplan ist ein Versiegelungsgrad zulässig von GRZAbk. + 50 %. Unser Bauträger hat im Anhang zur Baugenehmigung die Zufahrt (3 x 14 m) mit 0 (Null) m² Berechnung als zusätzl. versiegelte Fläche aufgeführt, wenn die Zufahrt offenporig ist. Heißt das:
1) Die Zufahrt wird grundsätzlich nicht zur versiegelten
Fläche angerechnet?
2) Falls doch, was ist dann eine offenporige Zufahrt ... zählt
dazu handelsüblich verlegter Klinkerstein?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße,
Karsten