Eckgrundstück: Vollkostenbeteiligung für 2 Straßen?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Eckgrundstück: Vollkostenbeteiligung für 2 Straßen?
Wir besitzen ein Eckgrundstück im Landkreis Verden. Die Gemeinde Ottersberg möchte in unserem Wohngebiet Straßen bauen. Unsere Straße, wo unser Hauseingang liegt, ist eine Pflastersteinstraße (sehr renovierungsbedürftig, findet nur die Gemeinde), die andere Straße, wo nur unser Grundstück anliegt, ist nur ein Sandweg. Nun zu meiner Frage: Werden wir an beiden Straßen (unterschiedliche Straßennamen!) mit den Kosten voll herangezogen, oder doch nur an unsere eigentlichen Straße, wo unser Hauseingang liegt oder werden die Kosten aufgeteilt, d.h. ein Teil für die eine Straße und ein Teil für die andere Straße?
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Wussten Sie schon das
- Ihre Gemeinde einen prima Homepage hat (Link 1)
- dort auch sämtliche Satzungen aufgeführt sind (Link 2)
- so auch die Straßenausbaubeitragssatzung (Link 3)
- darin aber Eckgrundstücke leider nicht explizit erwähnt werden
- sie eventuell unter die Vorteile der Sonderbemessung fallen könnten, was den Feldweg angeht
- dies aber sicherlich Ihr Oberbürgermeister genauer weiß (Link 4), als irgend jemand im Forum hier.
Ggf. könnten Sie auch unter Link 5 einen Anwalt für Kommunalrecht kontaktieren