Höhenunterschiede im Garten / Was ist erlaubt?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Höhenunterschiede im Garten / Was ist erlaubt?

Hallo liebe Bauexperten,
im Mai 2006 soll unsere Doppelhaushälfte vom Bauträger übergeben werden. Für die Vorabnahme des Hauses habe ich einen Sachverständigen gefunden welcher uns bei der Abnahme unterstützen wird. Nachdem nun auch langsam das Umfeld zu erahnen ist habe ich mit Blick in meinen zukünftigen Garten einen Schreck bekommen.
Der Reihe nach:
Auf den ersten Plänen war auf dem Grundstück kein Höhenunterschied zu erkennen. Das Baugebiet  -  insgesamt werden dort 18 DHHs gebaut  -  liegt an einem Hang und die Straßenlage ließ damals erahnen, das es nicht ohne L-Steine an der Grenze zur alten Bebauung gehen wird. In den abschießenden Bauplänen waren dann auch Hanglagen eingezeichnet worden. Neben dem Haus liegt die Garage welche ca. 1 m Höher liegt als das Erdgeschoss des Hauses. Hinter der Garage sollten dann (laut Plan ) erst ca. 3 m gerader Weg kommen der dann auf 1,5 m auf die Gartenhöhe ausläuft. Der Garten selber liegt auf Höhe der Terrasse und ist Ebenerdig.
Nun wurden die besagten L-Steine auf der linken Seite gesetzt. Sie sind 1,2 m Meter hoch, aber leider enden sie nicht auf Höher der Terrasse, sondern ca. 0,8 m oberhalb. Noch ist keine "Muttererde" aufgeschüttet worden. Daher wird der Höhenunterschied ehr noch größer werden. Somit erhalte ich auf der ganzen linken Seite eine Böschung von ca. 1,0 m die dann im Garten endet. Da der Garten ohnehin nicht sonderlich groß ist, stört das ungemein. Meine Frage ist nun, ob eine solche Böschung zulässig ist. Kann ich den Bauträger zwingen die L-Steine gegen längere zu tauschen? Ist der Bauplan  -  der auch Bestandteil des Notarvertrags ist  -  vom Bauträger einseitig änderbar?
Für eine Antwort werde ich sehr dankbar sein (-:
Gruß
Thorsten
  • Name:
  • Thorsten Mattheis

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