Zaunhöhe entgegen Bebauungsplan aber nach § 903 BGB möglich
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Zaunhöhe entgegen Bebauungsplan aber nach § 903 BGB möglich

Hallo,
wir haben ein ca. 30 x 12 m (LxB) großes Grundstück mit 120 m² Wohnfläche im EGAbk. in NRW. Wir wollen das Grundstück zum seitlichen Nachbarn schließen. Der Zaun soll aber nicht auf der Grenze, sondern auf unser Grundstück, da Einigung mit den Nachbarn zur Erstellung auf der Grenze nicht möglich. Wir haben vom Nachbarn schriftlich, das wir unseren Zaun auf unserem Grundstück erstellen sollen (wobei wir davon ausgehen, dass, wenn der Zaun steht, der Nachbar mächtig Ärger macht ... kennen wir schon ... haben wir fast täglich). Der Bebauungsplan sagt 1 m max. Höhe aus.
Das Bauamt schreibt uns, der Bebauungsplan sagt aus 1 m  -  das Bauamt geht auf den § 903 BGBAbk. nicht ein.
Für den Bebauungsplan von 1972 (geändert letzmalig 1973) gibt es allerdings schon viele Ausnahmen, angefangen vom Aufstocken der Häuser bis zur Ausführung usw.)
Können wir für unseren Zaun gem. § 903 BGB einen 1,80-2,00 m hohen Zaun (Holzelemente wie auch 90 % aller Nachbarn zur seitlichen und hinteren Trennung haben) aufstellen
oder gilt ausschließlich der Bebauungsplan?
Anzumerken ist, dass der Zaun von 1,80-2 m durchaus örtsüblich wäre, weil  -  wie gesagt, bis auf wenige Ausnahmen alle Einfamilienhaus in unserem Wohngebiet Holzzäune zwischen und hinter den Grundstücken haben, aber ohne entsprechende Baugenehmigung/Ausnahmegenehmigung!)
§ 903 BGB ist u.a. hier nachzulesen:

Danke für Hilfe.
VG
WR

  • Name:
  • WK
  1. Wenn § 903

    so auszulegen wäre, wie Sie es vorhaben, dann könnte man sich jeden Bebauungsplan sparen.
    Genau lesen: Sie können nur so lange Verfahren wie Sie möchten, wie nicht ein Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
    • Name:
    • M.P.
  2. Gesetze nicht brechen, höchstens verbiegen

    Wenn Sie von den Vorgaben abweichen gibt es Ärger.
    Also sich vorab über die Gesetzeslage kundig machen.
    Dazu gehört auch das Nachbarschaftsgesetz Ihres Bundeslandes.
    Dort steht eventuell auch, dass der Zaun auf die Grenze muss und sich beide Nachbarn an den Kosten beteiligen müssen.
    Wenn Sie den Zaun nur 1 Meter hoch machen dürfen, können Sie zwei Möglichkeiten als Zusatz verwirklichen:
    a) einen Sichtschutzzaun 2 m Höhe im Abstand zum Zaun
    b) demontable Elemente welche Sie als Möbel deklarieren
    und im Winter wegräumen
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Es geht nur mit Ausnahmegenehmigung

    Hallo,
    wir haben es jetzt ganz offiziell so gelöst:
    Wir lassen auf die Grenze einen 1 m hohen Zaun ziehen (mit dem Nachbarn zusammen).
    Dann haben wir für unseren 1,80-2 m hohen Sichtschutzzaun aus Holzelementen eine Ausnahmegenehmigung zu dem Bebauungsplan beantragt.
    Diese wurde genehmigt, da ja viele um uns rum auch diese Holzzäune (wahrscheinlich ohne Genehmigung) haben.
    Wir haben die hohen Gebühren für dies Ausnahmegenehmigung bezahlt und können den Sichtschutzzaun so ruhigen Gewissens erstellen.
    ... that's life!
    Viele Grüße
    Fam Wieck

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