Gewährleistung für Pflaster (Setzungen nach Frost)
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gewährleistung für Pflaster (Setzungen nach Frost)

Hallo,
ich habe von einer Fachfirma einen Stellplatz (60 m², inkl. Erdarbeiten, Frostschutz usw.) erstellen lassen. Das war Anfang Dezember, kurz bevor der erste Schnee und der erste Dauerfrost kamen.
Inzwischen, der Schnee taut weg, sind an mehreren Stellen im Pflaster Setzungen zu erkennen.
Meine Frage: Ist hier der Pflasterer in der Pflicht und muss im Rahmen der Gewährleistung ausbessern oder liegt das Setzungsrisiko  -  auch angesichts der Jahreszeit beim Legen des Pflasters  -  bei mir?
Danke für Hinweise.
Mathias
  • Name:
  • Mathias Seidel
  1. natürlich ...

    muss er nachbessern , das wird auch weniger mit dem Frost zu tun haben , eher sind das Verdichtungsmängel.
  2. Bestätigung

    der Aussage von Mirko, dass fällt unter die normale Gewährleistung des Unternehmers. Es sei denn, während der Ausführung hat der Unternehmer Bedenken (z.B. bezüglich der Verdichtbarkeit des Untergrundes) angemeldet und die Gewährleistung abgelehnt. Dann käme es darauf an, wie mit diesen Bedenken umgegangen wurde.
    Gruß vom Tiefbauingenieur aus Köln.

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