Einfriedungsabstand zur Straße
BAU-Forum: Rund um den Garten

Einfriedungsabstand zur Straße

Hallo,
unser Grundstück grenzt direkt an eine Straße.
Wir würden das Grundstück nun gerne auf ganzer Länge an der Seite einfrieden.
Die Frage ist wie nah wir an die Straßengrenze/Bordstein ran dürfen ...
Die Rahmenbedingungen sind dazu relevant:
Es gibt keinen qualifizierten Bebauungsplan => d.h. Ausführung hat "ortsüblich" zu erfolgen.
Das Grundstück ist das letzte innerhalb der Bebauungsgrenze  -  und grenzt ans Feld -- Fußgänger sind also eher hypothetisch vorhanden.
Da das Feld aber Bauerwartungsland ist, wurde ein Gehweg auf unserem Grundstück vermessen. Das Grundstück ist unseres, die Stadt sich lediglich das Recht vorbehalten, diesen Teil zum Marktpreisen im Bedarfsfall zurückzukaufen.
In der Planung bis 2015 (Flächennutzungsplan) ist das Feld aber nicht berücksichtigt, da der Bauer auch noch tätig ist.
Die gegenüberliegenden Häuser (Altbestand) haben ihre Mauer direkt an der Straßengrenze, d.h. wenn wir identisch ("ortsüblich") einfrieden würden, müssten eventuelle Fußgänger zwingend auf der Straße laufen ... ist das bereits jetzt unser Problem?
Oder anders gefragt: müssen wir von unserem Grundstück Abstand zur Straße für Fußgänger für den Gehweg bereits jetzt lassen? (das wir im Fall der Fälle zurückbauen müssen ist uns klar!)
  • Name:
  • Matthias Gathmann
  1. Guckst

    Du hier:
    • Name:
    • M.P.

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