Höhere Rechnung durch Mehraufwand?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Höhere Rechnung durch Mehraufwand?

Hallo,
wir haben uns durch einen Gartenbauer ein rechteckiges Wasserbecken mit Pumpenschacht, Pumpe, Wasserspeier usw. an unsere Terrasse angrenzend einbauen lassen.
Die Maße des Beckens sind 3,50 m x 1,60 m x o, 25 m.
Nach einem Vorgespräch mit Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch den Gartenbauer wurde ein Angebot über pauschal 4000,- € erstellt. Darin heißt es u.a. in einer Position "Erstellung eines Betonfundaments ... betonieren gegen Grund".
Beim Ausheben stellte der Gartenbauer dann fest, dass bis zu einer Tiefe von ca. 1,5 m gröberes Kies vorhanden ist. Er meinte dann dies Stelle einen Mehraufwand beim Betonieren bzw. der Vorbereitung zum Betonieren dar, der sich natürlich "etwas" in der Rechnung niederschlagen würde. Hätte der Gartenbauer jedoch nach der Beschaffenheit des Untergrundes gefragt, hätte ich ihm sagen können dass dort soviel Kies vorhanden ist, da wir dies beim Anlegen der Terrasse für viel Geld einbauen ließen, um Setzungen vorzubeugen.
Es kam wie es kommen musste, der zweite Teil der Rechnung kam und zwar mit einem Aufschlag von gut 700,- €. Ich finde das bei 4000,- € vereinbarten Preises "etwas" viel!
Wie ist denn hier die Lage?
Ist es mein Risiko als Auftraggeber, solche Mehrarbeiten hinzunehmen? Oder hätte sich der Fachmann vor Ausführung über die Bodenbeschaffenheit an besagter Stelle informieren müssen?
Ich weiß als Laie nicht wie die Bodenbeschaffenheit sein muss, sonst hätte ich automatisch das verbaute Kies erwähnt.
Bin für Tipps sehr dankbar!
Gruß
  1. Der Bauherr liefert den Baugrund

    Der Bauherr liefert den Baugrund und ist für dessen Beschaffenheit verantwortlich.
    Sie haben wichtige Tatsachen verschwiegen.
    Warum soll ein Unternehmer ein Risiko verantworten welches Sie zu vertreten haben?
    Hätten Sie die Ihnen bekannten Tatsachen offen gelegt dann hätten Sie auch eine niedrigere Erhöhung vereinbaren können.
    Genauigkeit wirkt immer preismindernd.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Ganz so einfach

    würde ich das nicht sehen. Der AN hätte "gegen Grund" näher spezifizieren können bzw. bestimmte Tragfähigkeiten/Eigenschaften des Baugrundes zur Voraussetzung seines Pauschalpreises machen können.
    Auszug aus einem OLG Urteil:
    Die Unvorhersehbarkeit von zusätzlichen Arbeiten bekundet für sich keinen Tatbestand, der über die Pauschalierung hinausgehende Vergütungsansprüche begründet.
    Die Entscheidung macht den Charakter von Pauschalpreisabreden nochmals deutlich. Der Leistungsumfang wird mit der vereinbarten Pauschalvergütung weitgehend pauschaliert, sodass das Mengenrisiko beim Auftragnehmer liegt. Werden weniger Leistungen für die ordnungsgemäße Erbringung der beauftragten Arbeiten erforderlich, als der Pauschalierung zugrunde gelegt wurden, behält der Auftragnehmer trotzdem den vereinbarten Vergütungsanspruch in Höhe der Pauschalsumme. Andererseits erhält er grundsätzlich keine zusätzliche Vergütung, sofern bei unverändertem Leistungsinhalt zusätzliche Arbeiten erforderlich werden und er deshalb einen höheren Aufwand hat als ursprünglich vorgesehen.
    Keine Rechtsberatung! Tragen Sie die Sache einem Anwalt vor!
    • Name:
    • M.P.
  3. Anwalt  -  Alleine die Erstberatung kostet doch

    schon 250,- Dann sind es "nur" noch 500,- Und die müssen erstmals durch die Instanzen "eingeklagt" werden.
    Dürfte ein "Nullsummenspiel" werden.
    Nur mal so als Denkansatz.

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