Rückgaberecht?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Rückgaberecht?

Hallo alle zusammen,
ich hoffe jemand von Ihnen kann mir vielleicht folgende Frage beantworten.
Wir haben bei einem Baustoffhändler Pflastersteine gekauft, nun ist eine komplette originalverpackte Palette übrig.
Der Händler weigert sich diese zurück zunehmen.
Kann er das wirklich oder habe ich ein ganz normales 14 tägiges Rückgaberecht.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe.
J.
  • Name:
  • J. Schmidt
  1. rückgaberecht?

    Der Ton macht die Musik. Also bei uns nehmen die Händler schon die Steine wieder zurück. Wird halt aber schon was kosten. Wenn der Händler extra anfahren muss , will der bestimmt seine 40bis60,- € Fahrtkosten und Krangebühr. Fährt man es zu ihm hin spart man diese Kosten. Allerdings berechnen die 20 % pro m² für anstehende Lagerkosten. Das heißt den vollen Preis kriegt man normalerweise nicht mehr erstattet. Kommt halt auch auf die Vorgeschichte an. Schwieriger Kunde! Nein Danke!
    Es wird doch Lieferbedingungen auf der Rechnung geben. Und ich glaube nicht dass dort was mit Rückgaberecht draufsteht.
    • Name:
    • Martin Klink
  2. Pflasterart

    Kommt sicher auch auf die Art des Pflasters an. Betonprodukte unterliegen Farbtoleranzen, sodass man bei größeren Flächen unbedingt darauf achten sollte, dass die Steine durchgehend aus einer Fertigung kommen. Bei Sonderpflaster kann dies schon problematisch sein  -  der Baustoffhändler muss dann an den nächsten Kungen "gemischt" verkaufen.
    Bei Standardprodukten sollte dies aber zu vernachlässigen sein
  3. Muster?

    Haben sie ein spezielles Muster mit vielen unterschiedlichen Steingrößen gelegt? Dann kann es schon mal vorkommen, dass durch die Art der zupflasterneden Fläche etwas übrig bleibt. Waren es aber nur eine Steinsort für z.B. den Mauerverband, dann kann man den Händler bitten diese Steine zurückzunehmen, da man fpür eine bestimmte m²-Zahl die Steine gekauft hatte. Wurde zu viel angeliefert (verschitt usw. mit beachten) dann sollte er kulant sein.
    Allerdings sind bei mir dann auch 20 % fällig gewesen. Da habe ich danke gesagt und die Steine auf meinem Grundstück gelagert, da ich noch einen kleinen Schuppen bauen will und davor kann ich den Eingang mit den selben Steinen pflastern, damit ich eine saubere Fläche und nicht eine zertrampelte Wiese habe! Mesistens bleiben doch nur ein paar m² übrig  -  lassen sie es 10 m² sein, die Kosten doch höchsten 100,00 €. Meistens stören sie nur, da sie im Wege stehen. Haben sie einen Kamin oder planen sie einen solchen  -  dann können sie sich einen kleinen Holzlagerplatz pflastern, und das Kaminholz fault nicht so schnell von unten!
  4. Kein Rückgaberecht!

    Moin,
    es gibt in Deutschland kein allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht (Rückgaberecht, Umtauschrecht). Jede Rückgabe oder Umtausch erfolgt rein aus Kulanz. Mit einer Ausnahmme: ein 14-tägiges Rückgaberecht besteht z.B. bei Internetbestellungen und bei Haustürgeschäften ("Fernabsatzgesetz" oder so). Darauf muss der Anbieter sogar gesondert hinweisen  -  tut er dies nicht, dann ist die Frist noch viel länger. Wenn Sie also zum Händler gefahren sind und Steine gekauft haben, gibt es keine Verpflichtung, diese zurückzunehmen.
    Laiensenf!
    Gruß, Bernt
    • Name:
    • Herr Ber-492-Not

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