Sichtfeld in Tempo 30 Zone
BAU-Forum: Rund um den Garten

Sichtfeld in Tempo 30 Zone

In einem Beitrag von 09/01 lese ich das in einer Tempo 30 Zone laut RAS-K kein Sichtfeld angeordnet werden muss. Ein Urteil zu diesem Thema war zu der Zeit nicht bekannt.
Gibt es hierzu etwas Neues? Wenn ein alter Bebauungsplan aus Tempo 50 Zeiten ein Sichtfeld vorschreibt, hat das dann noch Gültigkeit? An wen muss ich mich wenden um evtl. eine Erleichterung oder Befreiung zu bekommen? Gibt es Erfahrungswerte bzgl. der Erfolgschancen?
Ist es sinnvoll sich auf ähnliche Straßenkreuzungen mit kleinerem Sichtfeld, bzw. auf Sichtbehinderung durch parkende Autos zu beziehen?
  • Name:
  • Heike Meyer
  1. Schneiden der Hecke

    Ich habe folgendes Problem: Meine Hecke grenzt an das Nachbargrundstück. Seit einem Jahr darf ich das Grundstück der Nachbarin zum Heckenschneiden nicht mehr betreten. Nun habe ich ihre Seite meiner Hecke nicht mehr geschnitten. Jetzt habe ich eine Vorladung zum Schiedsmann erhalten mit der Auflage meine Hecke von ihrer Seite aus bis Ende des Monats zu schneiden, wobei ich nicht Ihr Grundstück betreten darf.
    Meine Frage:
    Ist das Zulässig, oder muss sie mich zum Schneiden der Hecke auf ihr Grundstück lassen?
  2. Antworten:

    Zum ersten Beitrag: Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht was passiert wenn durch mangelnde Sicht an Ihrem Grundstück ein Unfall passiert? Könnten Sie noch ruhig schlafen?
    Zum zweiten Beitrag: Ihr Nachbar muss Ihnen für die notwendigen Arbeiten Zutritt gewähren (Hammerschlagsrecht). Dafür haben Sie ihm grds. einen gewissen Vorlauf zu gewähren und das Grundstück so zu hinterlassen wie Sie es vorgefunden haben. Ich denke in diesem Zusammenhang werden Sie dem Termin beim Schiedsmann gelassen entgegensehen können (haben Sie Ihre vorherigen Versuche irgendwie dokumentiert oder haben Sie Zeugen?).
    +++ keine Rechtsberatung +++
  3. @Heike Meyer

    Hallo Frau Meyer,
    wenn im Bebauungsplan ein Sichtdreieck eingezeichnet ist, so hat das nach wie vor seine Gültigkeit. Wenn sich die Voraussetzungen geändert haben und nun eine Dreisigerzone eingführt wurde, können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen, dann werden die Träger öffentlicher Belange (Polizei, Straßenverkehrsamt) gehört. Falls die zu der Entscheidung kommen, der Sichtwinkel ist nicht mehr erforderlich, bekommen Sie eine Befreiung und sind dann bei einem Unfall aus dem Schneider.
    Gruß aus Baden

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN