Sichtbehinderung durch Bäume in einer Eigentümergemeinschaft
BAU-Forum: Rund um den Garten

Sichtbehinderung durch Bäume in einer Eigentümergemeinschaft

In meinen Haus streiten sich zwei Eigentümer über die Höhe, die ein Baum haben Darf. Dame A, im ersten Stock wohnend beschwert sich über den Baum von B, der ihr die Sicht auf den Kanal nimmt. Ich sitzte in der Mitte als Beirat und soll und möchte schlichten. Kann A von B verlangen den Baum zu schneiden? Gibt es ein recht auf Sicht? Der Baum wurde 2000 geflanzt, ist ca. 5 Meter hoch und steht in Münster in NRW.
Danke für die Antworten und Tipps
  • Name:
  • Francois
  1. Nachbarschaftsrecht

    Aber ob dieses hier greifen kann ist nicht ganz klar. Aber es gibt Pflanzabstände. Evtl. Sollte diese hier geprüft werden. Aber wenn der Baum jetzt schon 5 Meter hoch ist, dann die unteren Äste absägen dann wächst er schneller  -  ein wenig auslichten und schon kann die Dame A durch den Baum auf den Kanal schauen. Wenn das auch noch Süden ist, kann sie froh sein, dass er ein wenig Schatten im Sommer wirft  -  es ist doch ein Laubbaum  -  und Licht im Winter hereinläßt.
    Andererseits muss doch in der Eigentümergemeinschaft deratiges beschlossen werden  -  gab es damals deswegen kein Einspruch? Wenn nicht und das Ding muss weg, gehen die Kosten doch dann sicherlich zu Lasten der netten Dame, inkl. Fällgenehmigung, Fällkosten, und Entsorgung!
  2. nichts verwechseln

    Das Nachbarrecht regelt Abstände zum Nachbarn, nicht innerhalb von Grundstücken.
    Fällgenehmigungen braucht man, wenn es im Ort eine Baumsatzung gibt, allgemeine Begrenzung gilt nur für die Vogelbrut (bis Sept)
    Zuerst müssen Sie feststellen, ob ein Beschluss in der WEGAbk. zum Baum besteht (Pflanzung, Unterhalt)
    Beschlüsse können mit Mehrheit geändert werden.
    Ist der Baum ohne Genehmigung der Eigentümer privat gepflanzt dann nichts wie weg mit ihm auf Kosten des Verursachers.
    Schwierig wird es wenn der Baum auf einer Sondernutzungsfläche steht und der Inhaber die ordnungsgemäße Nutzung behauptet.
    Dann muss die Mehrheit für eine maximale Größe sorgen.
    Ändern Sie in diesem Fall die Gemeinschaftsordnung.
    Wenn alles nichts hilft:
    Ein kurzer Einsatz mit der Motorsäge dürfte ohne rechtlichen Konsequenzen sein, bei einem 5-jährigen Baum "helfen" auch ein paar Liter Aldi-Kloreiniger.
    • Name:
    • Herr Klaus

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