Gutachter: wirklich neutral?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gutachter: wirklich neutral?

Hallo,
wir sind leider in Streit mit unserem Landschaftsgärtner gekommen.
Er hat schlampig gearbeitet, dies wurde uns von allen Seiten bestätigt (4 andere Gala-Firmen, 2 Bau-Ingenieure). Er hat einige Sachen bereits 3 mal nachgebessert (eher nur versucht); Wir haben am Ende versucht, uns mit ihm gütig zu einigen, als Antwort hat er uns sein Anwalt geschickt.
Nun haben wir natürlich auch ein Anwalt, ein Bau-Ingenieur der auch sagt, dass alles falsch gemacht wurde (Granit-Mauer, Granit-Pflaster, Granit-Treppe).
Von Anfang an hatten wir die Idee, ein Gutachter zur Bewertung der Arbeit zu holen, er wollte ursrpünglich nicht, da es etwas kostet. Nun hat ihm sein Anwalt anscheinend überzeugt und unser Anwalt meinte, es wäre besser, wenn die andere Seite eins vorschlägt, dann schauen wir, ob wir dem zustimmen.
Grundsätzliche Frage: sind Gutachter wirklich neutral?
Kann man nicht davon ausgehen, dass der Gutachter, der von der anderen Seite bestellt und bezahlt wird, zu seinem Gunsten etwas bestätigt?
Danke für ein paar Tipps (Mittelfranken)
  • Name:
  • Celine Jeanne
  1. Theorie und Praxis ...

    Theorie:
    Alle Gutachter sind fachlich versiert und absolut neutral
    Praxis:
    Sieht manchmal anders aus ;-)).
    Wenn die Gegenseite den Gutachter beauftragt, besteht natürlich die Gefahr, dass sie einen Gutachter aussucht dessen Ansichten denen der Gegenseite "entgegenkommen".
    Aber wenn Sie diesen erstmal kommen lassen und mit seiner Meinung nicht einverstanden sind, können Sie immer noch per eigenem Gutachter anderem Meinungen haben. Beides wären in einem Rechtsstreit Privatgutachten, es käme also Nr. 3.

    Falls Sie erwägen, die Kosten zu teilen, sollten Sie mit Ihrem RA klären, ob Sie sich damit nicht evtl. an den Spruch des Gutachters binden, weil er ja eben von beiden gemeinsam beauftragt wurde.

  2. Alternative

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Sie rufen bei der Handwerkskammer an und lassen diese völlig frei einen Sachverständigen bestimmen. Evtl. mit der Vorgabe, dass der SV mindestens 100 Km. vom Objekt, bzw. vom Gartenbauer entfernt seinen Firmensitz hat.
    (Auf eine Stunde Anfahrt mehr oder weniger kommt's nicht an)

    Alternativ können Sie auch sofort ein Schlichtungsgutachten in Auftrag geben, sofern Ihr Anwalt da mitmacht. Dies hat den Vorteil, dass es kein Gerichtsverfahren gibt und sich beide Parteien dem Urteil des SV zwingend unterwerfen müssen.
    MfG
    Jürgen Sieber


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