Elektrozaun als Einfriedung?
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Elektrozaun als Einfriedung?

Guten Tag. Die Frage mag etwas seltsam klingen, aber unsere neuen Nachbarn beabsichtigen, einen Elektrozaun als Einfriedung zu errichten.
Sachlage:
Hessen, 2 aneinander angrenzende Grundstücke in einem Wohngebiet. Auf/An der Grundstücksgrenze wollen die Nachbarn einen Zaun (1.50 m Höhe) mit Elektroaufsatz errichten. Dieser soll ihr gesamtes Grundstück einfrieden.
Das hessische Nachbarschaftsgesetz und die hessische Bauordnung habe ich bereits durchstöbert.
Normalerweise sind 1.20 m als Einfriedung genehmigt. Es gilt allerdings die Ausnahmeregelung mit der ortsüblichen Einfriedung und die liegt bei 1.50 m bis 1.80 m.
Das wäre also soweit OK und ist für uns auch kein Problem.
Unser Problem liegt bei dem Elektroaufsatz, um Katzen abzuschrecken und die eigenen Katzen im Garten zu behalten. Also Weidezauntechnik.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob so etwas überhaupt in Wohngebieten zulässig ist und wenn ja, welche Vorgaben vom Nachbarn zu berücksichtigen sind, um jegliche Gefährdung (z.B. von unseren Kindern und eigenen Haustieren) zu vermeiden.
Uns ist es nämlich mehr als nur unangenehm, einen Elektrozaun in der Nähe zu haben. Unserer Ansicht nach, gehört so etwas auf die Weide und nicht in ein Wohngebiet, in dem sich Kinder und Tiere frei bewegen.
Abgesehen davon, dass unsere Terrasse und die des betreffenden Nachbarn direkt aneinandergrenzen und auch dort diese Technik installiert werden soll.
Wenn so etwas unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, wäre es uns dann erlaubt, Sichtschutzfelder (1.80 m x 1.80 m) in Rankgitteroptik an (nicht auf) der Grundstücksgrenze zu setzen und mit Kletterrosen und Clematis zu beranken, um uns den "Gefängnis"-Anblick zu ersparen und unseren Nachwuchs vor versehentlichem unangenehmen Kontakt mit der Einrichtung zu schützen? Wenn ja, welche Vorgaben müssten wir berücksichtigen? 1.80 m Höhe = 30 cm Abstand zur Grenze?
Wir würden uns sehr freuen, wenn uns in dieser Angelegenheit jemand weiterhelfen könnte.
Wie bereits gesagt: Die HBO und das Nachbarschaftsrecht haben uns nicht gerade weitergeholfen.
Einen schönen Sonntag noch und Danke bereits im Voraus.
  • Name:
  • Dennis Gundlach
  1. Weidezaunerfahrung

    Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, nur ein paar Hinweise, die ich aus der Erfahrung mit einem Weidezaun für Pferde bei uns im Garten habe:
    • Das Weidezaungerät "tickt" durchaus hörbar. Das werden sie also auf der Terrasse immer hören.
    • Je nach Stärke (meine 10 kV wird er für die Katzen nicht brauchen) leitet Bewuchs bei regen auch ganz schön, d.h. sie können bei feuchtem Wetter an Ihren Blumen eine gewischt bekommen ...
    • Haben auch eine Katze, die darf aber rumlaufen und es gibt keine Grund einen elektrsichen "Katzenkäfig zu bauen" ... Ist der Nachbar besonders komisch, oder wie kommt er auf diese unnatürliche Haltung seiner Katzen ...
  2. Betriebsgenehmigung?

    Für den Betrieb einer elektrischen Weidezaumanlage braucht man eine Betriebsgenehmigung, welche man in Wohngebieten nicht bekommt, direkt auf der Grenze sowieso nicht.
    Fragen Sie das Ordnungsamt.
    Ansonsten ist man bestens geschützt wenn die Spannung "Null" ist was bekanntlich durch einen Kurzschluss bestens herzustellen ist.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Im übrigen

    finden sich in den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan oftmals auch Vorschriften darüber, wie die Einfriedigung der Grundstücksgrenzen vorzunehmen ist. z.B. "keine Zäune, nur Hecken" usw. Vielleicht ergibt sich da ja schon etwas ...
    • Name:
    • M.P.
  4. Zweifel

    Ob sie für einen elektrischen Weidezaun generell eine Betriebsgenehmigung brauchen, möchte ich bezweifeln ... Uns hat man (das Amt) gesagt: "der ist Vorschrift und damit nicht gesondert zu genehmigen! " Ist allerdings an Wohnbebauung angrenzendes Grünland, das laut Flächennutzungsplan auch als Grünland/Weide ausgewiesen ist ...
    Das mit dem Kurzschluss ist so eine Sache. so ein Zaun funktioniert mit der Erde als Null-Leiter, d.h. ein böser Mensch könnte höchstens versuchen, durch eine Kabel vom Leitungsdraht in die Erde das Gerät zu überlasten, aber das fällt auf ...
  5. Danke erst einmal

    Vielen Dank erst einmal für die schnellen und recht informativen Antworten.
    Ich denke, dass Sabotage dem nachbarschaftlichen Verhältnis nicht unbedingt zuträglich ist. Also lass ich das lieber.
    Der Grund für den angedachten Elektrozaun besteht darin, dass die Katzen bis dato nie draußen waren. So soll der Garten für die Tiere nutzbar werden, ohne dass sie abhauen können. Verständlich, aber ich denke, dass es da mit Sicherheit noch andere Lösungen gibt, die nichts mit Strom zu tun haben. Wenn jemand Ideen hat, bitte posten, damit ich sie dem Nachbarn vortragen kann. Danke bereits im Voraus!
    Das Ordnungsamt ist für Elektrozäune nicht zuständig. Das macht bei uns das Garten- und Umweltamt. Da jemanden an die Strippe zu bekommen, scheint allerdings kompliziert zu sein. Zumindest geht da nie jemand ans Telefon.
    Stadtplanung und Bauaufsicht sagen, dass bis 1.50 m Zaun, Mauer oder Hecke laut Bebauungsplan genehmigungsfrei sind. Ob Elektrozaun oder nicht, ist dabei egal. Ihrer Ansicht nach ist das eine privatrechtliche Frage. Auch eine Art, sich aus der Verantwortung zu ziehen. :-(
    Zumindest werde ich "gehört", sollte ein Bauantrag über einen Elektrozaun über 1.5 m kommen.
    das Beste kommt allerdings noch. Auf die Info hin, dass es mir hauptsächlich nur um die Seite zwischen unseren Grundstücken geht, wurde mir gesagt, ich solle mich mit dem Nachbarn einigen und ihm den Zaun zugestehen. Im Gegenzug solle er meinen Sichtschutz genehmigen. Das solle ich schriftlich machen. Die Höhe wäre dann egal, denn wo kein Kläger da kein Richter. Die betreffende Grundstücksgrenze wäre schließlich von außen nicht einsehbar und was eine Behörde nicht wüsste könnte sie nicht zum Handeln zwingen. Einerseits nett und unbürokratisch, andererseits ziemlich dreist.
    Meine eigentliche Frage ist damit noch ungeklärt, allerdings ist mir die letzte Variante recht sympathisch. Ich hoffe, die werden bei meinem Garagenbauvorhaben genauso denken. *g*
    Ich werde die Infos vom Garten- und Umweltamt hier einstellen, sobald ich sie habe. Mal sehen was die sagen. Vielleicht bekomme ich dort eine Gesetzesgrundlage.
  6. Klarstellung

    Weidezäune sind für Großvieh, welche mit 4 Beinen auf der Erde oder Gras stehen und so sehr wirksam abgeschreckt werden.
    Um den Effekt zu verstehen sollten Sie den Weidezaun mal anpinkeln, den Lerneffekt vergessen Sie nie und Sie tun das nie wieder.
    Für Katzen sind Elektrozäune unwirksam, Katzen sind Reviertiere die sich nicht einsperren lassen, höchstens in Käfigen oder Zimmern.
    Katzen berühren nicht gleichzeitig Boden und Zaun.
    Bei Weidezäunen im Außenbereich sieht der Normalbürger die Funktion und kann prüfen, ob er unter Spannung steht.
    Ich mache das immer mit einem grünen Grashalm von 10 cm den ich darüber schiebe.
    Im Wohnbereich erfüllt ein Elektrozaun den Tatbestand der Körperverletzung.
    Oder stellt der Nachbar Warnschilder auf?
    Ein Elektrozaun auf der Grundstücksgrenze würde ich zur Gefahrenabwehr immer und mehrmals kurzschließen, ist doch egal wenn bemerkt wird.
    Was anderes ist es, wenn der Zaun 1 Meter hinter der Grenze verläuft: dann wäre die Aktion Hausfriedensbruch.
    • Name:
    • Herr Klaus
  7. Deutliche Worte

    Vielen Dank für die deutlichen Worte Herr Klaus.
    Vielleicht war meine Darstellung etwas missverständlich. Es handelt sich, wie bereits beschrieben, um Weidezauntechnik. Allerdings nicht um einen normalen Weidezaun. Das was installiert werden soll, ist ein System, was auf dieser Technik basiert, aber auf den Gebrauch für Hunde und Katzen abgestimmt ist. Inwieweit dies das Gefahrenpotential ändert oder mindert, ist mir nicht bekannt. Ich persönlich würde es nicht so krass ausdrücken wie Sie, aber meine persönliche Meinung tendiert auch mehr in Ihre Richtung.
    Nichtsdestotrotz habe ich neue Informationen.
    Das Umwelt- und Gartenamt sagt, es sei für diese Angelegenheit nicht zuständig und hat mich an die Untere Naturschutzbehörde verwiesen.
    Die wiederum sagt, dass sie nicht für Wohngebiete zuständig ist. Um es kurz zu machen:
    Bauaufsicht, Ordnungsamt und alle in irgendeiner Weise möglichen zuständigen Behörden verweisen einen weiter. Niemand fühlt sich zuständig, niemand kann zu der Problematik Auskunft geben oder eine Entscheidung treffen. Und das einzig aus dem Grund, weil sich noch nie jemand mit einem solchen Anliegen auseinandersetzen musste.
    Die allerletzte Aussage ist die:
    Was nicht verboten ist, das darf auch gemacht werden.
    Das bedeutet für mich de Fakto:
    Bleibt der Nachbar unter 1.5 m, dann kann er machen was er will. Geht er darüber, benötigt er eine Baugenehmigung, zu der ich gehört werden muss. Stimme ich dem Bauanliegen nicht zu, darf er dieses nicht auf der Grenze verwirklichen.
    Das bedeutet wiederum, dass ich, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, eine "normale" und zulässige Einfriedung (Zaun, Mauer, Hecke bis 1.5 m) auf der Grenze errichte, um ihm zuvor zu kommen. Das hindert ihn dann allerdings nicht daran, seinen Elektrozaun mit Abstand zur Grenze auf seinem Grundstück zu errichten.
    Das Problem wird also nicht gelöst, sondern umgangen und lagetechnisch verschoben.
    Deutschland hat einen Reglementierungswahn, dann gibt es aber doch wieder Lücken durch die ein ganzer Güterzug passt.
    Dieses Problem ließe sich, wenn überhaupt, nur privatrechtlich vor Gericht klären. Die Kosten und Mühen möchte ich mir sparen. Vor allem den ewigen Kriegszustand den so etwas mit sich bringt.
    Ich kann es einfach nicht fassen, dass es für ein solches Vorhaben keine rechtlichen Vorgaben gibt. Schließlich handelt es sich um eine mögliche Gefahrenquelle und um einen erheblichen Eingriff in meine Privatsphäre inklusive Wohlempfinden. Wer möchte schon neben einem E-Zaun auf der Terrasse sitzen.
    Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der in dieser Sache eine Rechtsgrundlage oder Bauvorschriften kennt. Ich würde mich freuen.
  8. Tierschutz?

    Wie sieht's denn damit aus, wie H. Klaus schon sagte, sind Katzen Reviertiere. Gegen Zimmerhaltung wird wohl keiner etwas sagen, aber ob ein Garten mit Elektrozaun noch unter artgerechte Haltung fällt? Muss ja nicht gleich das Veterinäramt sein, aber vielleicht mal bei einem Tierarzt unverbindlich anfragen.
    In Amerika (?) gibt es wohl 'Chipzäune', das Tier bekommt einen Halsband-Chip und bekommt bei überschreiten eines eingegrabenen Kabels einen leichten Strom (?) stoß. Keine Ahnung, ob das hier zugelassen ist, ich würde es nicht zulassen, unsere Katzen und die aller Nachbarn laufen hin, wo sie wollen.
    Gruß
    Volker Leue
  9. Hinweis

    Den Zaun setzen Sie bitte auf Ihrem Grundstück unmittelbar neben der Grenze, nie direkt darauf, bin der Meinung dies ist nicht zulässig, und da Streit ins Haus stehen könnte, geben Sie keinen Anlass dazu!
  10. Nachtrag: E-Zaun NICHT tiergerecht

    siehe auch

    Wie auch immer, E-Zäune sind für Erwachsene ungefährlich, können aber bei kleinen Kindern zu Kammerflimmern führen (zumindest die Rinderzäune).
    'Gruß, P.

  11. Das wäre eine Möglichkeit

    Vielen Dank.
    Frau Leue-Bahns: Die sogenannten Chip-Zäune sind in Deutschland erlaubt. Das sind die mit dem Halsband und dem Stromschlag. Auch der Petfence ist grundsätzlich nicht verboten.
    Aber auf die Idee mit dem Tierschutz sind wir noch gar nicht gekommen.
    Der Nachbar ist Tierliebhaber, genauso wie wir auch. Mit dem Artikel, freundlichen Worten und Alternativvorschlägen werden wir es einmal versuchen.
    Wir werden auf jeden Fall unsere Hilfe für den Bau eines Geheges oder anderem Artgerechten anbieten.
    Den Artikel vom Tierschutzverband habe ich bereits ausgedruckt. Danke für den Link.
    Das wird auch unsere eigenen Katzen freuen, wenn sie ihre Artgenossen nicht mit Brataroma wittern müssen. *lach*
    Vielleicht können wir ihn ja überzeugen, dass er für seine Katzen mehr tun kann, wenn er etwas artgerechtes baut. Zumindest wäre das die eleganteste Lösung, ohne mannshohe Wände und Strom in Zäunen. Die Grundstücke wurden nämlich zaunlos geplant und waren über 20 Jahre ohne Zäune.
    Vielen Dank nochmal. Wenn wir mit dem neuen Nachbarn gesprochen haben, werden wir die Ergebnisse hier einstellen.
    Herr Jäger. Danke für die Info. Jedoch wollen nicht wir den Zaun bauen, sondern der Nachbar. Das ändert aber nichts an ihrer rechtlichen Vermutung. Auf der Grundstücksgrenze muss er sich mit uns einigen. An der Grundstücksgrenze, aber auf seiner Seite, dürfte er es, solange er unter der genehmigungspflichtigen Höhe bleibt. Darüber bedarf es eines Bauantrages, zu dem wir gehört werden müssen.

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