Beidseitige Einfriedung/ Niedersachsen
BAU-Forum: Rund um den Garten

Beidseitige Einfriedung/ Niedersachsen

Wären sehr froh wenn uns jemand ein paar Infos zum Thema Einfriedung speziell in unserem Fall geben könnte. Darum hier die Schilderung der Situation und anschließen ein paar Fragen!
Würden gerne auf der linken Seite unseres 80 m langen Grundstücks (einen 1,80 m hohen Sichtschutzzaun im Wechsel mit einer Buchenhecke anlegen (je etwa im Wechsel 2 m Zaun/2 m Hecke!) Unsere Nachbarn haben ihrerseits angrenzend an unserer Seite (auf ihrem Grundstück 30 cm Grenzabstand!) eine ungepflegte, ca. 2,50 m hohe, löchrige Thujahecke. Nun sind diese Nachbarn mit unserer Idee einer Einfriedung überhaupt nicht einverstanden mit der Begründung, ihre Hecke würde durch den Schattenfall unseres Zaunes eingehen. Sie schlagen uns einen Maschendrahtzaun vor, der unsererseits nicht in Frage kommt. Nun unsere Fragen:
1. Ist seine Sorge berechtigt, dass seine Hecke durch mangelnden Lichteinfall eingeht berechtigt? Hat da Jemand Erfahrung?
2. Müssen wir uns mit dem Anblick der löchrigen Thujahecke zufriedengeben, oder dürften wir im entsprechenden Grenzabstand doch Sichtschutzelemente einfügen?
3. Müssen wir unseren Nachbarn noch schriftlich über den Plan in Kenntnis setzen?
4. Welche Alternativlösungen gibt es um Teilbereiche schnell ond ohne Maschendraht Blickdicht zu bekommen?
Wären über Infos sehr dankbar, da wir nicht vorhaben uns sofort mit den grad neu erworbenen Nachbarn zu zerstreiten!
Gruß von Mieke und Mann!
  • Name:
  • Mieke
  1. Streit gibt es sowieso

    Informieren Sie sich im Nachbarrecht Ihres Bundeslandes über die Vorschriften von Grenzzäunen und Höhen.
    Zumindest ist die Hecke Ihres Nachbarn zu hoch, eine Einspruchsfrist (meist 5 Jahre) ist verjährt.
    Experten streiten sich, ob trotz Verjährung ein Rückschnitt verlangt werden kann und ob die Verjährungsfrist mit der Pflanzung oder mit dem überschreiten der zulässigen Höhe beginnt.
    Eine Hilfe ist der billige ALDI-Kloreiniger, bei dem alle Pflanzen eingehen.
    Gegen Neuanpflanzungen können Sie innerhalb 5 Jahren Einspruch erheben.
    Ich gehe davon aus, dass Sichtschutzzäune von ca. 1,5 Meter zulässig sind.
    Wollen Sie höher werden, müssen Sie den Zaun abnehmbar als Möbel deklarieren und 2-3 mal im Jahr wegräumen.
    Das alles wird dem Nachbarn keine Freude bereiten.
    Bedenken Sie, dass neu zugezogene Einwohner immer die örtlichen Platzhirsche stören. Die Folgen sind Revierkämpfe.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Nachbarrechts

    Foto von Lieselotte Tussing

    Gesetze über
    • Name:
    • Tu
  3. ich gehe mal davon aus

    dass der Aldi Kloreinihger Hinweis kein Aufruf zur Sachbeschädigung war!
    Habe neulich in einer dieser üblen TV-Nachbarstreitsendungen gesehen, dass ein Ehepaar gegen einen Sichtsschutz der Nachbarn recht bekommen hat. Die hatten den gebaut, weil der kläger immer wieder deren Grundstück fotographiert/beobachtet hat und sich über den Zustand des Gartens beschwert hat. Urteil: Sichtschutz musste wieder weg, weil ja schon eine alte Einfriedung bestand. Ist aber nur Krawall-TV-Pöbelsendungswissen ...
  4. Beim Bauamt anrufen

    ... aber meines Wissens können sie einen Zaun bis 1.80 m auf ihrer Seite errichten, ganz gleich ob die Pflanzen auf dem Nachbarbrundstück eingehen. selbst wenn die Oma deswegen stirbt ist es ihr gutes recht!
    .-- Bauherrenmeinung --

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN