Pflanzring Stützmauer und Nachbarschaftsrecht bzw. Baurecht
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Pflanzring Stützmauer und Nachbarschaftsrecht bzw. Baurecht

Hallo zusammen,
unser Grundstück hat am Ende ein Gefälle. Dieses Gefälle wollen wir nun aufschütten. Parallel zu dem Zaun des Nachbarn mit 50 cm Abstand soll mit Pflanzringen auf einer Höhe von 1,20 m und einer Länge von 20 m das Gefälle aufgefangen werden. Muss dies bei dem Bauamt angezeigt werden? Ist der Abstand von 50 cm ausreichend? Im Nachbarschaftsrecht (Hessen) finde ich leider nichts. Ein Wasserflussproblem wird nicht entstehen. Wer hat Tipps oder Hinweise, vielen Dank J. Miles
  • Name:
  • J. Miles
  1. mein Vorschlag dazu wäre:

    nehmen Sie anstatt der wirklich schlimmen Betontröge eine optisch ansprechende Trockenmauer aus z.B. Grauwacke. Bekommen Sie für ca. 75 €/Tonne. Tun Sie der Umwelt, Ihren Nachbarn und sich selbst etwas gutes an! Aber ist natürlich Geschmacksache ...
  2. LBO

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    in Hessische Landesbauordnung (LBOAbk.)

    unter Anlage 2 (Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55)
    Art I
    12. Aufschüttungen, Abgrabungen, Plätze
    (genehmigungsfrei sind) "12.1 selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe und bis 30 m², im Außenbereich bis 300 m² Grundfläche"
    Wie "selbstständige" Aufschüttungen sich von unselbstständigen unterscheiden, weiß ich allerdings nicht. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Ihre Aufschüttung ohnehin > 30 m² sein soll, oder?! Demnach müssten Sie genehmigen lassen. Fragen Sie einfach informell bei Ihrem Bauamt nach. Im allgemeinen beißen die nicht.
    Laienmeinung
    Grüße

  3. @ Herr Kettig

    Hallo Herr Kettig,
    "selbstständig" bedeutet, ohne fremde Hilfe. Also wenn ich die Aufschüttung abbösche, dass sie ohne fremde Hilfe "liegen" bleibt, dann ist die Aufschüttung Selbstständig. Wenn ich das Ding mit einer Stützmauer, einer Außenwand oder Pflanzringen "einfangen" muss, dann ist die Aufschüttung nicht mehr Selbstständig.
    Gruß aus Baden

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