SRT-Wert bei Tiefgaragenabfahrten
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SRT-Wert bei Tiefgaragenabfahrten

Welche rutschhemmenden SRT-Werte benötigt man als Mindestanforderung bei einer Tiefgaragenabfahrt von 20-30 % Gefälle.
Die bei meiner Abfahrt gelieferten Betonpflastersteine von pro-Beton vom Typ: "Quadra 24x16x8" Fertigungsjahr 2000/2001 zeigen bei mir eine niederschmetternde Wirkung bei Nässe und Glätte. Im Winter kann ich diese gar nicht benutzen.
Gibt es eine Umrechnung der Bewertungsgruppe nach DINAbk. 51130 vom R 11/12 auf einen SRT-Wert.
Der Hersteller dieser und anderer Pflasterbeläge hält sich bei meinen Anfragen zum SRT-Wert bedeckt.
Wie verhält sich ein Betonpflasterstein nach jahrelanger Nutzung was die Rutschhemmung betrifft?
Wie wird der SRT-Wert überprüft und welcher Gutachter macht das im Bereich Leipzig?
MfG Frieder Menzel
  • Name:
  • Frieder Menzel
  1. Gar nicht so einfach die Frage ...

    mal ein paar Punkte zu diesem Thema :
    1. es interessiert der SRT Wert (= Griffigkeitswert USRV in der Pflasternorm = Mikrorauheit der einzelnen Steine = verlegemuster und Fugenanteil wird nicht berücksichtig) und der Am Wert (Makrorauheit = Fugenanteil wird berücksichtigt). Eine Kombination beider Werte ergibt eine Bewertung der Rauigkeit der fertigen Fläche)
    2. der Stein wird im Laufe der Zeit eher glatter
    3. die Einfahrt mit bis zu 30 % ist zu steil, konstruktive Abhilfe: einzelne Steine herausnehmen, Splitt auffüllen und die Steine erhöht über die restliche Fläche wieder einsetzen. Bei Schnee und Nässe werden Sie auch mit einer sehr rauen Oberfläche (z.B. Natursteinpflaster) Probleme haben.
    4. Das Betonwerk muss bei der Verwendung der Steine im Außenbereich eigentlich einen Test zur Rutschfestigkeit haben, zumindest im Bereich Naturstein ist es gefordert.
    5. Hier kann man Ihnen weiterhelfen :
    a) Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen in Köln :
    z.B. "Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster  -  und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr"
    b) Berufsgenossenschaften
    c)

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Dankeschön

    Hilft mir das empfohlene Prüfinstitit hoffentlich weiter. Das Problem scheint für unsere Verhältnisse abnorm zu sein, da bei der Fülle an Vorschriften und Verordnungen, die es in Deutschland gibt, in keinem Gesetz/DINAbk.-Norm oder Verordnung irgendein Hinweis auf eine Griffigkeit im Gefälle eingearbeitet wurde. Leider macht aber das unsere TG. -Einfahrt auch nicht befahrbar. Eine Tabelle mit den gängigen Fahrbahnbelägen nebst SRT-Wert hat mir auch niemand zeigen können. Ich habe auch Ihre bisherigen Antworten auf vorangegangene Fragen zu Einfahrten im Gefälle gelesen und da muss ich Ihnen da ein großes Lob aussprechen. Hierzulande scheint sonst niemand zu wissen, was schiefe Ebenen sind. Weder unser planender Bauingenieur und Architekt, noch ein Gutachter aus dem Raum Leipzig.
    MfG Frieder Menzel
    • Name:
    • Frieder Menzel

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