Wann ist ein Zaun ein Zaun?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Wann ist ein Zaun ein Zaun?

... die Frage klingt sicherlich etwas merkwürdig hat aber ein große Bedeutung für uns.
Wie wird ein Zaun im Sinne des Baurechts definiert bzw. ist ein Wellenbrecher (bekannt aus Sportstadien) ein Zaun?
Der Hintergrund zu dieser Frage ergibt aus dem für das Wohngebiet gültigen Bebauungsplan (Ennepetal NRW). Dort sind als Grenzbebauungen (Einfriedungen) nur Natursteinmauern in heimischen Sandstein, Holzlattenzäune mit senkrechten Holzlatten und grüne Maschendrahtzäune sowie lebende Hecken zulässig die jeweils eine Höhe von 1,0 m nicht übersteigen. Alle vorhergenanten Einfriedung passen allerdings nicht zum Haus (Lattenzaun, Maschendrahtzaun) bzw. lassen sich dort nicht verwirklichen (Natursteinmauer, Hecke).
Gewünscht und optisch zum Haus passen würde ein Edelstahlzaun der allerdings nach dem Bebauungsplan nicht zulässig ist. Wenn nun ein Wellenbrecher kein Zaun bzw. eine Einfriedung darstellen würde (der Wellenbrecher soll nur das willkürliche Betreten und durchlaufen über Einfahrt und Vorgarten verhindern) wäre dem Bebauungsplan genügegetan. Kann man ein Zaun gegenüber dem Wellenbrecher dadurch abgrenzen, dass ein Zaun kompl. geschlossen ist und der Wellenbrecher hingegen unten offen ist? Wann würde dann ein Wellenbrecher eine Einfriedung darstellen?
Wir sind für jeden Hinweis dankbar
Gruß
Andreas
  • Name:
  • Andreas Patz
  1. Wir wäre es, wenn Sie dem Kind einen anderen Namen geben

    z.B. als Wuchshilfe für Jungpflanzen und es mit dieser Argumentation genehmigen lassen versuchen.
    Hat in Süddeutschland schon funktioniert (Privater Stausee mit Fischzucht wg. Diebstählen).
  2. Irgendwie habe ich den Verdacht das bei irgendeiner ...

    Irgendwie habe ich den Verdacht, das bei irgendeiner Bauamtsleiterkonferenz diese Vorgaben vorgestellt wurden. Bis auf den Maschendrahtzaun gelten hier die gleichen Vorgaben. Nur hält sich beim Zaun niemand dran. Keiner hier mag einen senkrechten Holzlattenzaun.
  3. Mit solchen Ortssatzungen ...

    kann man gute Gestaltung verhindern, aber keine schlechte :-(. Für mich gehört diese ausufernde Durchsetzung von persönlichen Geschmacksverirrungen zufällig zuständiger Stadtplaner verboten.
    Wird aber wohl noch lange ein Wunschtraum bleiben  -  und bis dahin ist der Rat von Herrn Strumann gefährlich, weil die Gemeinde den Rückbau des teuer errichteten Zauns fordern und durchsetzen kann.
    Die Idee mit der Rankhilfe müsste auf Wohlwollen in der zuständigen Genehmigungsbehörde stoßen. Da das aber i.d.R. die sind, die sich solchen Schwachsinn ausdenken, sehe ich da eher schwarz.
  4. Nicht ganz so schwarz

    Foto von Andrea Leidenbach

    bei uns gibt es auch so eine Satzung, aber nach der ersten Thujaschwemme durften dann auch gerne Zäune zum beranken gesetzt werden, sowohl Holz als auch Metall. Ich würde mit Vorschlägen doch mal zum Amt gehen netter Weise fanden die meisten Maschendraht und Einheitshecke dort auch nicht so toll :-)
  5. Ich habe keinen Rat gegeben einfach die Vorgaben ...

    Ich habe keinen Rat gegeben einfach die Vorgaben zu ignoriern, sondern berichtet wie es hier ist. Bei uns im Baugebiet gibt es bezüglich der äußeren Gestaltung des Hauses keine Vorschriften, nur die Befriedung des Grundstücks wird kleinkariert vorgeschrieben. Und ein senkrechter Holzlattenzaun hat bei keinem Bauherren aus unserem Baugebiet den Geschmack getroffen.

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