Abstand von Acker zu meinem Garten
BAU-Forum: Rund um den Garten

Abstand von Acker zu meinem Garten

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir haben ein Haus "im Grünen" gekauft mit einem rund 1200 m² großem Garten. Dieser geht an zwei Seiten direkt in einen Acker über. Muss der Landwirt einen Mindestabstand zu meiner Gartengrenze einhalten? Einem Nachbarn hat er bereits mehrfach mit seinen Maschinen den Zaun umgesäbelt. Ich wollte meinen Garten mit einer Hecke einfrieden, sehe für die Pflänzchen allerdings schwarz. Außerdem möchte ich gerne einen Nutzgarten anlegen! Kann ich mich gegen die Gifte schützen die er regelmäßig versprüht, damit sie nicht auf meinem Gemüse landen? Gibt es einen einzuhaltenden Mindestabstand für Landwirte zu Wohngärten? Es ist eine ländliche Gegend. Wir verstehen uns recht gut mit dem Bauern (noch), es ist aber nicht gut Kirschen essen mit ihm, wenn etwas nicht nach seinem Sinn geht.
Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Annette Kraft
  • Name:
  • Annette Kraft
  1. umgekehrt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der Landwirt genießt größeren Schutz. In vielen Nachbarrechtsgesetzen (Landesrecht) ist geregelt, dass Zäune zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Wirtschaftswegen einen Abstand von 50 cm einhalten müssen. Auch Hecken müssen einen Abstand einhalten.
    Nachbarrecht:

    Gewisse Einwirkungen müssen Sie hinnehmen:
    "Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks", die "nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind".

  2. haben wir auch nicht geglaubt ...

    haben wir auch nicht geglaubt ist aber so!
    Sie als Besitzer des x-mal teureren Grundstücks müssen dem günstigeren Ackerland Platz machen. Das haben wir auch dazu lernen müssen :-( Naja, bei uns ist die Agrargenossenschaft kooperativ, wir verhandeln über den Zukauf von einem "Abstandsstreifen" ...
    • Name:
    • Herr AndWün
  3. @Hr. AndWün

    von "Platz machen" kann ja da wohl keine Rede sein. Es ist doch fast überall so, dass die ökologisch wertvollsten und ertragreichsten Böden zunehmend der Landwirtschaft entzogen, sprich abgekauft werden. Es würde ja auch kaum jemand tolerieren, dass ein Hochhaus direkt ohne Abstand neben sein Einfamilienhäusle gesetzt wird. Das ist ja auch (in Geld ausgedrückt) eine vielfach wertvollere Nutzung.
  4. @ Hr. AndWün

    Teuer bezahlt? Solche Flächen muss (t) en bei der Ermittlung des Grundstückswerts mit einem entsprechend niedrigen Preis angesetzt werden und nicht mit dem Preis der normalen Grundstücksfläche!
    Der Preis muss (je nach örtl. Verhältnissen) irgendwo zwischen dem normalen m² Preis und dem Preis für Grünland liegen.
    Als Abstandsfläche (baurechtlich) kann die Fläche herangezogen werden, nicht aber als Gartenfläche.
  5. Fachbegriff  -  Helft mir!

    So meine lieben Spezialisten, helft mir auf die Sprünge. Dafür gibt es einen Fachbegriff, auf den ich nicht kommen. Irgendwas in der Gegend von "Flugwenderecht" ... bezeichnet, eben den von Bruno Stubenrauch zitierten Tatbestand ... Bitte helft mir ... sonst sitze ich wieder den ganzen Morgen im Büro und grübel drüber nach, wie das dösige Wort denn nun genau heißt!
  6. Schwengelrecht

    heißt das Wort.
    Mit den Vorschriften ist es übrigens regional absolut unterschiedlich.
    Bei uns im Raum nördlich von Hannover gilt z.B. das Celler Landrecht von Anno Knips. Unser Zaun ist auch genau um den Raum, den der Landwirt zur Wende braucht auf unser Grundsrück zurückversetzt.
    Das war schon immer so ...
    Gruß Patrick
  7. Wenigstens Rettung vor Giftdusche?

    Ganz herzlichen Dank für die zahlreichen Tipps. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann sich der Landwirt auf sein "Schwengelrecht"  -  komisches Wort  -  berufen. Ich muss dann meine Hecke fünfzig Zentimeter vor meine eigentliche Grundstücksgrenze pflanzen  -  vorausgesetzt sie wird nicht höher als 1,80 m? Eine Nachbarin meinte zu mir, ich müsse drei Meter Abstand einhalten. Das scheint mir aber arg viel. Was kann ich machen, wenn der Landwirt meine Sträucher dennoch umsäbelt, weil er mit seinem riesigen Mähdrescher nicht die Kurve kriegt?
    Mit dem Abstand kann ich leben, nur die Pflanzenschutzmittel machen mir Sorgen. Die Giftwolke muss ich wohl oder über hinnehmen, so habe ich Herrn Stubenrauch verstanden. Eigentlich wollte ich einen naturnahen Biogarten anlegen  -  oder gibt es doch noch Hoffnung für mein Biogemüse? Außerdem wollte ich ein kleines Hühnerhäuschen bauen. Gibt es keine Auflagen, dass er wenigstens mit seiner Giftsprüherei einen Mindestabstand einzuhalten hat? Es kann doch nicht sein, dass evtl. spielende Kinder auch gleich noch mit "geduscht" werden  -  oder doch?
    Vielen Dank schon einmal im Voraus. Nun sind doch noch einige Fragen dazu gekommen.
    • Name:
    • Annette K.
  8. Danke!

    Danke Herr Moldenhauer, jetzt kann ich wieder konzentrierter Arbeiten. Läuft wohl auch unter dem Namen "Pflugwenderecht". Ist scheinbar regional wirklich sehr unterschiedlich. Da sollte der Fragesteller mal googlen und nach Regelungen für sein Bundesland suchen.
    Zum Giftspritzen eine Laienmeinung: Sicher wird er das Recht haben, sein ganzen Feld zu spritzen, bringt ja nix, wenn die Schädlinge am Rand überleben dürfen. Und zum Abstand: Wo (Gift-) Wolken sind, da ist auch Wind ... Sie werden immer irgendwie was abbekommen ...
  9. Analog zum Wasserpfennig

    in BaWü muss man wahrscheinlich den Herrn Landschaftsschützer bezahlen, damit er einen nicht vergiftet :-(
    Nicht dass der Nitratgehalt des Wassers seither gesunken wäre ...

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