Verkehrssicherungspflicht Teich
BAU-Forum: Rund um den Garten

Verkehrssicherungspflicht Teich

Hallo alle zusammen,
Ich weiß eine leidige Frage. Ich habe jetzt alles bezüglich Zaun und Teiche im Forum durchgeförstet. Allgemein wird immer geschrieben: wer den Teich hat schützt ihn gegen Kinder. Aber meine Frage ist: ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Teichen vorgeschrieben? Unser Nachbar hat einen großen Teich und macht sich offensichtlich keine Gedanken über mögliche Gefahren für unsere Kinder. Können wir von ihm verlangen, dass er sein Grundstück einfriedet bzw. den Teich abdeckt?
PS: Unsere Grenze zum Nachbarn ist recht lang (> 100 m), da kommen schon Kosten zusammen.
Danke,
Christian
  1. Schau mal zum Beispiel dort ...

    eine kleine Eingabe Ihrer Überschirft in Google erbrachte interessante Fundstellen. Hier eine kleine Auswahl ...

    Gruß

  2. bezüglich

    Foto von Lieselotte Tussing

    Teich und Sicherung  -  keine Ahnung, wie alt sind Ihre Kinder denn?
    Aber zum Zaun könnte ich was beisteuern. Gucken Sie mal in Ihre Nachbarrechtsgesetze unter Einfriedung. Evtl. sind Sie selbst 'zaunpflichtig' oder haben ein Recht darauf, dass Ihr Nachbar einen Zaun baut.
    Evtl. auch Suche-Funktion mit 'Zaun' hier im Forum nochmals nutzen.
    • Name:
    • Tu
  3. Danke,

    das ist doch viel Wert. Ich werde unseren Nachbarn mal daraufhin ansprechen und ihm deutlich machen in welche Lage er sich und uns (Kleinkinder) bringen kann.
    Wir sind übrigens ein nachbarschaftrechtloser Raum (Meck-Pom).
    Gruß,
    Christian
  4. Moment,

    Foto von Lieselotte Tussing

    Sie sollten vielleicht auch zu Hause mal einen Kriegsrat halten und überlegen, was Sie selbst tun können, um Ihre Kinder zu schützen.
    Denn vor z.B. öffentlichen Teichen oder dem Straßenverkehr können nur Sie selbst Ihre Kinder schützen.
    Und wenn beim Nachbarn was passiert ist, sind Sie  -  mindestens moralisch  -  auch immer verantwortlich!
    Sollten Ihnen Ihre Kinder also lieb sein (ich gehe davon aus!), sollten Sie selbst auch was dafür tun und nicht die Verantwortung auf den Nachbarn abwälzen. Was hilft es Ihnen, wenn er verantwortlich sein sollte und Ihren Kindern passiert was?
    • Name:
    • Tu
  5. Halt Christian!

    Sie machen es sich zu einfach. Es gibt eine Aufsichtspflicht der Eltern. Und diese wird von Gerichten zunehmend eingefordert.
    Warum soll denn Ihr Nachbar einzäunen? Sind ja Ihre Kinder. Oder wollen Sie sich nur den gewünschten Zaun vom Nachbarn bezahlen lassen?
    Also Vorsicht mit voreiligen Forderungen an den netten Nachbarn. Schon mal selbst was von Kindererziehung gehört? Führen Sie lieber Ihre Kids an die Gefahr heran, erklären das und staunen, dass Kinder oft intelligenter sind als Eltern. Denn wer weiß, vielleicht hat der Nachbar 2 Straßen weiter nen Teich, die Kinder haben so was noch nie gesehen (weil der direkte Nachbar mit seinem Teich ja durch einen von Ihnen gewünschten Zaun geschützt wurde) und die Kinder stürzen dort rein.
  6. Bitte nicht ganz so doll hauen

    @ TU und Herr Fuchs
    Hauen Sie den Fragesteller bitte nicht ganz so doll. Ich kann seine Sorge schon verstehen. Unser mittlerer hat mal einen Kopfsprung in Opa's Teich gemacht. Und das, obwohl ich direkt daneben stand. Passiert ist nichts außer einem riesen Schreck über das saukalte Wasser.
    Wir haben immer wieder unseren Kinder eingetrichtert, am Teich aufzupassen und sie durften da auch nur spielen wenn ein Erwachsener daneben stand. Und trotzdem siehe oben.
    @ Fragesteller
    Eine gute, preiswerte und einfache Möglichkeit ist das Überspannen des Teichs mit geeigneten Netzen oder das Einzäunen nur des Teichs (OK optisch nicht der Renner). Sprechen Sie Ihren Nachbarn doch mal auf das Risiko an und versuchen Sie eine gemeinsame Lösung zu finden.
    Ich glaube kaum, dass er sich dem Gewissensargument verschließen kann. Hinterher würde er nämlich bestimmt sagen: hätt ich bloß was gemacht.
  7. So ein Wirbel wollte ich gar nicht veranstalten ...

    So ein Wirbel
    wollte ich gar nicht veranstalten mit meiner Frage. Sicherlich gibt es die Aufsichtspflicht, der wir auch nachkommen. Aber wenn Kindergeburtstag ist ist dies sehr schwierig. Meine Frage nach dem Verlangen bezieht sich nur auf Grundsätzliches. Der Nachbar hat sonst überall einen Zaun nur nicht zu uns und auf unsere Frage, ob er nicht auch da einen machen will sagte er nein (hat wohl keine Gewissensbisse). Deshalb meine Frage nach der Verkehrssicherungspflicht.
    Sicherlich kann man über moralische Aspekte streiten. Wir sind natürlich daran interessiert dass unsere Kinder auch mal unbeaufsichtigt (ohne mach das nicht und das nicht, nicht jedem Ball mit hinterherlaufen) auf unserem Grundstück spielen können und sind deshalb natürlich auch an einem Zaun interessiert. Wenn Verkehrssicherungspflicht und Aufsichtspflicht die beiden Anforderungen an einen Zaun sind sollte man sich zumindest die Kosten teilen und das ist eigentlich Hintergrund der Frage.
    Ich hoffe einiges klargestellt zu haben.
    Gruß
    Christian

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