Bachlauf bildet Grundstücksgrenze; darf der Nachbar Böschung durch Natursteinwand ersetzen?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Bachlauf bildet Grundstücksgrenze; darf der Nachbar Böschung durch Natursteinwand ersetzen?
Hallo,
entlang einer unserer Grundstücksgrenzen eines Grundstücks in NRW fließt ein Gewässer 3. Ordnung, das im Kataster in einer Breite von 2 Metern gemeinsam den Grundstückseigentümern, also meinem Nachbarn und mir gehört. Es ist somit ein "Puffer" zwischen unseren Grundstücken.
Das Nachbargrundstück, auf dem sich ein Gartencenter befindet, wurde bislang auf der Uferseite von einer 1,5 Meter hohen Böschung begrenzt. Da mein Nachbar nun ausbauen möchte, hat er die Naturböschung ausgebaggert und direkt auf seiner Grenze eine drei Meter hohe Natursteinmauer errichtet. Das Niveau des gesamten Grundstückes ist um 1 Meter angehoben worden und die Böschung ragt nun gerade, um ca. 1,5 Meter höher als zuvor empor.
Muss ich das dulden und muss ich dankbar sein dort keine Betonmauer vorzufinden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
entlang einer unserer Grundstücksgrenzen eines Grundstücks in NRW fließt ein Gewässer 3. Ordnung, das im Kataster in einer Breite von 2 Metern gemeinsam den Grundstückseigentümern, also meinem Nachbarn und mir gehört. Es ist somit ein "Puffer" zwischen unseren Grundstücken.
Das Nachbargrundstück, auf dem sich ein Gartencenter befindet, wurde bislang auf der Uferseite von einer 1,5 Meter hohen Böschung begrenzt. Da mein Nachbar nun ausbauen möchte, hat er die Naturböschung ausgebaggert und direkt auf seiner Grenze eine drei Meter hohe Natursteinmauer errichtet. Das Niveau des gesamten Grundstückes ist um 1 Meter angehoben worden und die Böschung ragt nun gerade, um ca. 1,5 Meter höher als zuvor empor.
Muss ich das dulden und muss ich dankbar sein dort keine Betonmauer vorzufinden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
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Nö ...
Nö es ei denn, er hat eine Genehmigung dafür ... -
Auch nö,
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Hochwasserrisiko?
Das gab es doch schon vorher, nur war da die Böschung 1.50 hoch ... Aber genehmigt werden muss die Mauer trotzdem. -
@Hr. AndWün
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Da sieht man wieder
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Das Nachbargrundstück, auf dem sich ein Gartencenter befindet, wurde bislang auf der Uferseite von einer 1,5 Meter hohen Böschung begrenzt.
?
Also ich verstehe es so das bereits eine 1.50 Böschung bestand und diese jetzt "aufgestockt" wurde. Also musste vorher das Wasser mind. 1.50 steigen bevor es das GartencenterGrundstück flutete ...
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Ist aber auch egal, weil eine Genehmigung sowieso nötig ist. -
gelöscht ...
gelöscht -
Nö
Ich verstehe das so, dass am Ufer das Bachs, in 1 m Entfernung zur Bachmitte und Grundstücksgrenze eine 3 m hohe Natursteinmauer errichtet wurde. Der Bereich hinter der Natursteinmauer wurde angefüllt. Wahrscheinlich dient er bald als Parkplatz oder Lager- und Verkaufsfläche.
Möglicherweise liegt neben wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Verstößen Bauen ohne Baugenehmigung und ein vertoß gegen Abstandsvorschriften der Bauordnung NRW vor. Eine Nachfrage beim Bauordnungsamt ist hier sicher der erste Schritt um herauszufinden, was da falsch läuft.
Gruß -
Hallo Herr Lott
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Na sowas dummes
Habe ich nicht bemerkt