Bachlauf bildet Grundstücksgrenze; darf der Nachbar Böschung durch Natursteinwand ersetzen?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Bachlauf bildet Grundstücksgrenze; darf der Nachbar Böschung durch Natursteinwand ersetzen?

Hallo,
entlang einer unserer Grundstücksgrenzen eines Grundstücks in NRW fließt ein Gewässer 3. Ordnung, das im Kataster in einer Breite von 2 Metern gemeinsam den Grundstückseigentümern, also meinem Nachbarn und mir gehört. Es ist somit ein "Puffer" zwischen unseren Grundstücken.
Das Nachbargrundstück, auf dem sich ein Gartencenter befindet, wurde bislang auf der Uferseite von einer 1,5 Meter hohen Böschung begrenzt. Da mein Nachbar nun ausbauen möchte, hat er die Naturböschung ausgebaggert und direkt auf seiner Grenze eine drei Meter hohe Natursteinmauer errichtet. Das Niveau des gesamten Grundstückes ist um 1 Meter angehoben worden und die Böschung ragt nun gerade, um ca. 1,5 Meter höher als zuvor empor.
Muss ich das dulden und muss ich dankbar sein dort keine Betonmauer vorzufinden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
  • Name:
  • P.H.
  1. Nö ...

    Nö es ei denn, er hat eine Genehmigung dafür ...
  2. Auch nö,

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    da er das Hochwasserrisiko somit zum Nachteil von Ihnen abgewälzt hat. Eine Uferverbauung muss i.d.R. genehmigt werden. Mal die untere naturschutzbehörde oder das Wasserwirtschaftsamt anrufen (je nach Land)
    • Name:
    • HF
  3. Hochwasserrisiko?

    Das gab es doch schon vorher, nur war da die Böschung 1.50 hoch ... Aber genehmigt werden muss die Mauer trotzdem.
    • Name:
    • Herr AndWün
  4. @Hr. AndWün

    Foto von Lieselotte Tussing

    jetzt ist aber das Hochwasserrisiko nicht mehr auf 2 Grundstücke/Ufer verteilt, sondern nur noch auf das des Fragers.
    • Name:
    • Tu
  5. Da sieht man wieder

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Busfahren bildet.
    • Name:
    • HF
  6. Das Nachbargrundstück, auf dem sich ein Gartencenter befindet, wurde bislang auf der Uferseite von einer 1,5 Meter hohen Böschung begrenzt.

    ?
    Also ich verstehe es so das bereits eine 1.50 Böschung bestand und diese jetzt "aufgestockt" wurde. Also musste vorher das Wasser mind. 1.50 steigen bevor es das GartencenterGrundstück flutete ...
    .-  -  -
    Ist aber auch egal, weil eine Genehmigung sowieso nötig ist.
    • Name:
    • Herr AndWün
  7. gelöscht ...

    gelöscht
    • Name:
    • XXXX
  8. Ich verstehe das so, dass am Ufer das Bachs, in 1 m Entfernung zur Bachmitte und Grundstücksgrenze eine 3 m hohe Natursteinmauer errichtet wurde. Der Bereich hinter der Natursteinmauer wurde angefüllt. Wahrscheinlich dient er bald als Parkplatz oder Lager- und Verkaufsfläche.
    Möglicherweise liegt neben wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Verstößen Bauen ohne Baugenehmigung und ein vertoß gegen Abstandsvorschriften der Bauordnung NRW vor. Eine Nachfrage beim Bauordnungsamt ist hier sicher der erste Schritt um herauszufinden, was da falsch läuft.
    Gruß
  9. Hallo Herr Lott

    Foto von Andrea Leidenbach

    ich glaube die sind bereits Beide weggeschwommen seid 04 :-)
    LG
  10. Na sowas dummes

    Habe ich nicht bemerkt

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