Sichtschutz zu hoch  -  Fristen für Einspruch?
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Sichtschutz zu hoch  -  Fristen für Einspruch?

Hallo Forum!
Unser Nachbar hat (ohne Ankündigung oder Erklärung) einen Sichtschutzzaun aufgestellt, der an einigen Stellen die vorgeschriebenen 1,80 m um einiges überschreitet: Einige Elemente wurden so angebracht, dass ca. 2,10 m Höhe erreicht werden.

Meine Frage nun:
Wir möchten ja gern versuchen, uns an dieses (zudem grottenhässliche) Ding zu gewöhnen. Falls dies aber nicht gelingt: Gibt es Fristen einzuhalten für einen "Widerspruch"?

Und bei dieser Gelegenheit gleich noch eine zweite Frage:
Der Zaun ist unüblicherweise so aufgestellt, dass die "linke Seite" zu uns zeigt: Die (demnächst rostenden) Metallpfosten mit den hässlichen Rückseiten der Schrauben (inkl. Unterlegscheiben) sind nur von unserer Seite sichtbar, der Nachbar hat dagegen die "schöne" Seite.  -  Habe ich Recht mit meiner Kritik an dieser Bauweise?

Vielen Dank im Voraus für Tipps!
Silvia

  1. Nachbarschaftsrecht

    regelt unter anderem solche Dinge, mal googlen.
    Meist steht auch in B-Plänen etwas über erlaubte Einfriedungen. oder einfach mal Gemeinde/ Landkreis fragen.
    was die Optik angeht, muss man keine Rücksicht auf den Nachbarn nehmen, ob es dem optisch gefällt oder nicht.

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