Sichtschutz zu hoch - Fristen für Einspruch?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Sichtschutz zu hoch - Fristen für Einspruch?
Unser Nachbar hat (ohne Ankündigung oder Erklärung) einen Sichtschutzzaun aufgestellt, der an einigen Stellen die vorgeschriebenen 1,80 m um einiges überschreitet: Einige Elemente wurden so angebracht, dass ca. 2,10 m Höhe erreicht werden.
Meine Frage nun:
Wir möchten ja gern versuchen, uns an dieses (zudem grottenhässliche) Ding zu gewöhnen. Falls dies aber nicht gelingt: Gibt es Fristen einzuhalten für einen "Widerspruch"?
Und bei dieser Gelegenheit gleich noch eine zweite Frage:
Der Zaun ist unüblicherweise so aufgestellt, dass die "linke Seite" zu uns zeigt: Die (demnächst rostenden) Metallpfosten mit den hässlichen Rückseiten der Schrauben (inkl. Unterlegscheiben) sind nur von unserer Seite sichtbar, der Nachbar hat dagegen die "schöne" Seite. - Habe ich Recht mit meiner Kritik an dieser Bauweise?
Vielen Dank im Voraus für Tipps!
Silvia