Zaun bzw. Sichtschutzelemente  -  welche Seite nach "außen"?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Zaun bzw. Sichtschutzelemente  -  welche Seite nach "außen"?

Hallo!
Unsere Nachbarn haben heute blickdichte Sichtschutzelemente (Lamellen) an der gemeinsamen Grenze aufgestellt (auf ca. 25 m Länge!). Uns stört dieses "Bauwerk" nicht weiter, wenngleich es durch seine Länge schon sehr dominierend wirkt.
Auch die Tatsache, dass der Nachbar "einfach macht", ohne das Ganze vorher bei einem kleinen Zaungespräch anzukündigen  -  Schwamm drüber.
Was mich aber wirklich ärgert, sind zwei andere Punkte:
1. Einige Elemente sind (da leichte Hanglage) sehr hoch angebracht und ragen so ca. 2,10 m über den Boden. (Sind nicht nur 1,80 erlaubt?)
2. Die "linke" Seite ist zu uns gerichtet. Das bedeutet, dass wir die (grottenhässlichen) Metallpfosten sehen, während auf der anderen Gartenseite die Holzelemente bündig aneinanderstoßen. Auch die bei uns sichtbaren Unterlegscheiben und die noch ca. 2 cm überstehenden Schraubenenden sind nicht eben eine Zier.  -  Wenn ich mir dann noch vorstelle, dass das Metall sicher in kürzester Zeit verrostet ist (kein Edelstahl o.ä.), sinkt meine Laune doch erheblich.

Laut Niedersächsischem Nachbarschaftsrecht sollen "Zaunpfähle dem eigenen Grundstück zugewandt sein, sodass der Nachbar die glatte Seite des Zaunes sieht". Das ist hier wirklich nicht der Fall. Auf der "glatten" Seite (also "drüben") sind lediglich die flachen Schraubenoberseiten sichtbar  -  optisch einwandfrei.

Frage: Was kann ich machen? Ich will nicht gleich mit "Gesetzbüchern" wedeln, andererseits kann ich die jetzige Situation so nicht akzeptieren. (Von meinem Schreibtisch aus blicke ich direkt auf dieses schöne Bauwerk ...)
Ich war vorhin, als die ersten Elemente gesetzt wurden, kurz am Zaun und habe "frohes Schaffen" gewünscht, mich zum guten Wetter geäußert usw. Dabei habe ich mich erstaunt darüber gezeigt, dass sie den Zaun falschherum setzen, so als ob man einen Pullover mit der Naht nach außen trüge.

Hat jemand Ideen?
Ach ja, das "Bauwerk" steht etwa 20 bis 30 cm von der Grenze entfernt. Ist das wichtig?

Vielen Dank im Voraus!
(Sorry für den langen Text ...)
Karin

  1. Zur Höhe würde ich mal bei der Gemeinde ...

    Zur Höhe würde ich mal bei der Gemeinde nachfragen, vielleicht gibt's da Vorschriften. Wenn der Zaun auf der Grenze steht sollten die Pfosten zum Nachbarn zeigen, bei 30 cm Abstand würde mich interessieren ob das überhaupt sein darf. Wer pflegt denn jetzt den Streifen der ja nicht Ihnen gehört. Vielleicht hätte der Zaun genau auf die Grenze gehört. Ich würde mich mal beim Amt erkundigen. Meine Vermutung wäre dass der Nachbar Ihnen die 30 cm "schenkt" um selber die schönere Ansicht zu haben. Da hilft vielleicht nur eine Hecke.
  2. Wenn ich mch richtig erinnere,

    sind bei uns (B-W) nur 1,50 erlaubt. Will man höher, MUSS man von der Grenze die Überhöhe wegrücken-X1234Xalso bei 1,80 eben 30 cm.

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